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Ohren auf bei rechtsextremen Parolen: Beschäftigte, die durch rassistische Parolen auffallen, können fristlos entlassen werden!

Datum: Dienstag, der 27. Oktober 2015 @ 12:03:13 Thema: Deutsche Politik News

Andrea Frühauf zu rechtsextremen Parolen:

Bielefeld (ots) - Die Forderung, Beschäftigte, die durch rassistische Parolen auffallen, fristlos zu entlassen, ist nicht neu.

Und das Gesetz gibt Unternehmen dazu auch die Möglichkeit.

So hat das Arbeitsgericht Mannheim die Klage eines Erziehers gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen, weil es dessen rechtsradikales Gedankengut und die im Internet dokumentierte Gewaltbereitschaft als unzumutbar befand.

Auch Bertelsmann machte mit dem Autor Akif Pirinçci nach dessen KZ-Ausspruch kurzen Prozess und sperrte dessen Bücher.

Aber nicht immer ist der Fall so eindeutig.

Das Bundesarbeitsgericht stellte sich hinter einen entlassenen Angestellten, der im Internet aus Wut gegen die Arbeitsbedingungen kurz ein KZ-Tor gezeigt hatte - allerdings ohne Bezug zum Arbeitgeber.

Klar ist indes: Alle sollten wachsam sein und Neonazis enttarnen.

ANDREA FRÜHAUF

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/3157654, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Infos - Portale mit aktuellen News, PresseMitteilungen und Artikeln!



Andrea Frühauf zu rechtsextremen Parolen:

Bielefeld (ots) - Die Forderung, Beschäftigte, die durch rassistische Parolen auffallen, fristlos zu entlassen, ist nicht neu.

Und das Gesetz gibt Unternehmen dazu auch die Möglichkeit.

So hat das Arbeitsgericht Mannheim die Klage eines Erziehers gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen, weil es dessen rechtsradikales Gedankengut und die im Internet dokumentierte Gewaltbereitschaft als unzumutbar befand.

Auch Bertelsmann machte mit dem Autor Akif Pirinçci nach dessen KZ-Ausspruch kurzen Prozess und sperrte dessen Bücher.

Aber nicht immer ist der Fall so eindeutig.

Das Bundesarbeitsgericht stellte sich hinter einen entlassenen Angestellten, der im Internet aus Wut gegen die Arbeitsbedingungen kurz ein KZ-Tor gezeigt hatte - allerdings ohne Bezug zum Arbeitgeber.

Klar ist indes: Alle sollten wachsam sein und Neonazis enttarnen.

ANDREA FRÜHAUF

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Neue Westfälische
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nachrichten@neue-westfaelische.de

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