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Keine Zeit für Bürokratie: Steuervorteile für Flüchtlingshelfer - der Erlass hat mit der Realität vieler Flüchtlingshelfer aber nur wenig zu tun!

Datum: Dienstag, der 24. November 2015 @ 11:01:34 Thema: Deutsche Politik News

Carolin Nieder-Entgelmeier zu Steuervorteilen für Flüchtlingshelfer:

Bielefeld (ots) - Das Bundesfinanzministerium ( Bundesfinanzminister: Wokfgang Schäuble, CDU; Anm.) ermöglicht mit dem neuen Erlass steuerliche Vorteile für Flüchtlingshelfer.

Das ist richtig und wichtig, weil der Zustrom der Flüchtlinge wohl auch im kommenden Jahr nicht abreißen wird.

Von den Steuervorteilen profitieren allerdings nur die Helfer, die mit Geld- oder Sachspenden Asylbewerber unterstützen.

Für Ehrenamtler, die ihre Freizeit investieren, gilt das nicht, denn der Erlass hat mit der Realität vieler Flüchtlingshelfer nur wenig zu tun.

Wenn Hilfsorganisationen oder Kommunen innerhalb weniger Tage eine Flüchtlingsunterkunft für mehrere Hundert Menschen in Not aufbauen müssen, dann sind sie auf die unmittelbare Hilfe von Ehrenamtlern angewiesen.

Niemand kann darauf warten, dass ehrenamtliche Helfer vor ihrem Engagement zunächst Vereinbarungen mit Hilfsorganisationen treffen und den Papierkram für ihre Steuererklärung abwickeln.

Auch wenn sich Flüchtlingshelfer nicht aufgrund steuerlicher Vorteile engagieren, sollten sie dabei nicht außen vor gelassen werden.

Ohne ehrenamtliches Engagement ist die deutsche Flüchtlingshilfe nicht überlebensfähig.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/3183160, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Infos - Portale mit aktuellen News, PresseMitteilungen und Artikeln - weitere News zu den Themen Politik & Wirtschaft auf http://www.deutsche-politik-news.de!



Carolin Nieder-Entgelmeier zu Steuervorteilen für Flüchtlingshelfer:

Bielefeld (ots) - Das Bundesfinanzministerium ( Bundesfinanzminister: Wokfgang Schäuble, CDU; Anm.) ermöglicht mit dem neuen Erlass steuerliche Vorteile für Flüchtlingshelfer.

Das ist richtig und wichtig, weil der Zustrom der Flüchtlinge wohl auch im kommenden Jahr nicht abreißen wird.

Von den Steuervorteilen profitieren allerdings nur die Helfer, die mit Geld- oder Sachspenden Asylbewerber unterstützen.

Für Ehrenamtler, die ihre Freizeit investieren, gilt das nicht, denn der Erlass hat mit der Realität vieler Flüchtlingshelfer nur wenig zu tun.

Wenn Hilfsorganisationen oder Kommunen innerhalb weniger Tage eine Flüchtlingsunterkunft für mehrere Hundert Menschen in Not aufbauen müssen, dann sind sie auf die unmittelbare Hilfe von Ehrenamtlern angewiesen.

Niemand kann darauf warten, dass ehrenamtliche Helfer vor ihrem Engagement zunächst Vereinbarungen mit Hilfsorganisationen treffen und den Papierkram für ihre Steuererklärung abwickeln.

Auch wenn sich Flüchtlingshelfer nicht aufgrund steuerlicher Vorteile engagieren, sollten sie dabei nicht außen vor gelassen werden.

Ohne ehrenamtliches Engagement ist die deutsche Flüchtlingshilfe nicht überlebensfähig.

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