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Die Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung DGS e.V. begrüßt die Pflegereform: Ältere Mitbürger profitieren zukünftig von der Unterstützung beim Älterwerden in der Häuslichkeit

Datum: Freitag, der 18. Dezember 2015 @ 10:31:21 Thema: Deutsche Politik News

Zur Pflegereform:

Engelskirchen (ots) - "Ambulant vor stationär", das ist seit jeher der Leitsatz der DGS e.V. - Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung.

Daher stellt der Verein seine Beratung in den Dienst der Seniorinnen und Senioren, die in ihren eigenen vier Wänden alt werden wollen.

Die Pflegereform, die in Teilen bereits am 1.Januar 2016 in Kraft tritt, bringt wesentliche Vorteile für Pflegebedürftige in ihrem Wohnumfeld und für deren Angehörige.

Mehr Unterstützung für Demenzkranke und pflegende Angehörige:

Ab dem neuen Jahr 2016 wird sich in Deutschland für die Pflege viel ändern. Zukünftig gelten nicht mehr drei Pflegestufen sondern fünf Pflegegrade.

Vor allem pflegende Angehörige und Demenzerkrankte profitieren von dem Gesetzesbeschluss. In Zukunft soll die individuelle Begutachtung des Menschen und seiner Selbstständigkeit im Mittelpunkt stehen, um den Bedarf an Pflegebedürftigkeit einzuschätzen.

In der Vergangenheit orientierte man sich an zeitlichen Vorgaben für den Pflegeaufwand. Dieser Ansatz aber griff zu kurz, weil zum Beispiel der tatsächliche Bedarf von Pflegebedürftigen und auch Demenzerkrankten in diesem Modell kaum berücksichtigt wurde.

Der Mensch steht im Mittelpunkt:

Zu den positiven Veränderungen gehören: "Mehr Hilfen für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte."

Die neuen Begutachtungskriterien für die Einteilung in die fünf Pflegegrade sollen in Zukunft individuell beim Menschen ansetzen und prüfen, inwieweit er seinen Alltag noch selbstständig gestalten kann.

Die Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung DGS e.V. begrüßt die Pflegereform, da sich die Bedingungen für Menschen in der Häuslichkeit deutlich verbessern.

Auch sie setzt in ihrer häuslichen Beratung von älteren Menschen über 70 auf das Thema "Selbstständigkeit und Selbstbestimmung" und informiert über Themen wie Wohnraumanpassung, Sicherheit und Alltagshilfen.

Julia Gitzbrecht, Gereontologin und Leiterin der Seniorenberatung bei der DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung e.V. dazu: "Eine individuelle Begutachtung des Menschen mit dem Ziel ihn in seiner Selbstständigkeit zu unterstützen, hilft dem älteren Menschen, so lange wie möglich seinen Alltag selbstbestimmt erhalten zu können.

Auch wir bei der DGS passen unsere Beratung ebenfalls ganz individuell dem Bedarf und der Lebenssituation des jeweils Betroffenen an. Denn man muss jeden Menschen ganzheitlich betrachten."

Mehr Unterstützung für häusliche Pflege im eigenen Heim:

Die Pflegereform bringt konkret gesprochen mehr Leistungen für Pflegebedürftige, die Zuhause gepflegt werden. Das entlastet auch die Angehörigen.

So kann vermehrt häusliche Krankenpflege in Anspruch genommen werden, ebenso Haushaltshilfen und Kurzzeitpflege. Pflegende Angehörige erhalten außerdem deutlich höhere Rentenbeiträge.

Ab 2017 stehen damit jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.

Die DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung begrüßt das zweite Pflegestärkungsgesetz ausdrücklich, da sie sich in ihrer Beratung für ein würdiges Leben älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger in der häuslichen Umgebung einsetzt.

Dazu gehört neben Unterstützungsmöglichkeiten jeglicher Art ein vertrautes Umfeld, in dem man sich sicher und geborgen fühlt.

Pressekontakt:

Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung (DGS)
Rathausplatz 3 - 51766 Engelskirchen

Kontakt
Presse- und Öffentlichkeitarbeit

Irmgard Albuschkat
Telefon 0 22 63 / 47 96 331
E-Mail i.albuschkat@die-seniorenberater.de
Internet www.dgs-seniorenberatung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/114469/3204979, Autor siehe obiger Artikel.

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Engelskirchen (ots) - "Ambulant vor stationär", das ist seit jeher der Leitsatz der DGS e.V. - Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung.

Daher stellt der Verein seine Beratung in den Dienst der Seniorinnen und Senioren, die in ihren eigenen vier Wänden alt werden wollen.

Die Pflegereform, die in Teilen bereits am 1.Januar 2016 in Kraft tritt, bringt wesentliche Vorteile für Pflegebedürftige in ihrem Wohnumfeld und für deren Angehörige.

Mehr Unterstützung für Demenzkranke und pflegende Angehörige:

Ab dem neuen Jahr 2016 wird sich in Deutschland für die Pflege viel ändern. Zukünftig gelten nicht mehr drei Pflegestufen sondern fünf Pflegegrade.

Vor allem pflegende Angehörige und Demenzerkrankte profitieren von dem Gesetzesbeschluss. In Zukunft soll die individuelle Begutachtung des Menschen und seiner Selbstständigkeit im Mittelpunkt stehen, um den Bedarf an Pflegebedürftigkeit einzuschätzen.

In der Vergangenheit orientierte man sich an zeitlichen Vorgaben für den Pflegeaufwand. Dieser Ansatz aber griff zu kurz, weil zum Beispiel der tatsächliche Bedarf von Pflegebedürftigen und auch Demenzerkrankten in diesem Modell kaum berücksichtigt wurde.

Der Mensch steht im Mittelpunkt:

Zu den positiven Veränderungen gehören: "Mehr Hilfen für Pflegebedürftige, eine bessere Absicherung der vielen pflegenden Angehörigen und mehr Zeit für die Pflegekräfte."

Die neuen Begutachtungskriterien für die Einteilung in die fünf Pflegegrade sollen in Zukunft individuell beim Menschen ansetzen und prüfen, inwieweit er seinen Alltag noch selbstständig gestalten kann.

Die Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung DGS e.V. begrüßt die Pflegereform, da sich die Bedingungen für Menschen in der Häuslichkeit deutlich verbessern.

Auch sie setzt in ihrer häuslichen Beratung von älteren Menschen über 70 auf das Thema "Selbstständigkeit und Selbstbestimmung" und informiert über Themen wie Wohnraumanpassung, Sicherheit und Alltagshilfen.

Julia Gitzbrecht, Gereontologin und Leiterin der Seniorenberatung bei der DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung e.V. dazu: "Eine individuelle Begutachtung des Menschen mit dem Ziel ihn in seiner Selbstständigkeit zu unterstützen, hilft dem älteren Menschen, so lange wie möglich seinen Alltag selbstbestimmt erhalten zu können.

Auch wir bei der DGS passen unsere Beratung ebenfalls ganz individuell dem Bedarf und der Lebenssituation des jeweils Betroffenen an. Denn man muss jeden Menschen ganzheitlich betrachten."

Mehr Unterstützung für häusliche Pflege im eigenen Heim:

Die Pflegereform bringt konkret gesprochen mehr Leistungen für Pflegebedürftige, die Zuhause gepflegt werden. Das entlastet auch die Angehörigen.

So kann vermehrt häusliche Krankenpflege in Anspruch genommen werden, ebenso Haushaltshilfen und Kurzzeitpflege. Pflegende Angehörige erhalten außerdem deutlich höhere Rentenbeiträge.

Ab 2017 stehen damit jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung.

Die DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung begrüßt das zweite Pflegestärkungsgesetz ausdrücklich, da sie sich in ihrer Beratung für ein würdiges Leben älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger in der häuslichen Umgebung einsetzt.

Dazu gehört neben Unterstützungsmöglichkeiten jeglicher Art ein vertrautes Umfeld, in dem man sich sicher und geborgen fühlt.

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Irmgard Albuschkat
Telefon 0 22 63 / 47 96 331
E-Mail i.albuschkat@die-seniorenberater.de
Internet www.dgs-seniorenberatung.de

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