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Wie bei den "unsichtbaren" SMS wird der Einsatz inflationär sein:
Dem Bundestrojaner Grenzen setzen: Die Hürden für den Einsatz der Spähsoftware dürfen auch beim BKA-Trojaner nicht gesenkt werden!

Datum: Dienstag, der 23. Februar 2016 @ 15:01:44 Thema: Deutsche Politik News

Karl Schlieker zum Bundestrojaner:

Mainz (ots) - Es ist ein alter Traum, Verbrechen zu verhindern, bevor sie gedacht und geplant werden.

Der sogenannte Bundestrojaner sollte die Sicherheitsbehörden auf dem Weg zur informationellen Allmacht ein gutes Stück vorwärtsbringen.

Eine eingeschleuste Spähsoftware soll fremde Computer unbegrenzt anzapfbar machen.

Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, sofern die Grenzen des Grundgesetzes eingehalten werden.

Die Verfassungsrichter haben glücklicherweise mit aller Deutlichkeit den Rahmen abgesteckt, in dem das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit dem berechtigten Interesse an Ermittlung und Aufklärung austariert wird.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems setzt demnach zu Recht grundsätzlich einen richterlichen Beschluss voraus.

Zudem ist dieser Schritt nur erlaubt, wenn überragend wichtige Rechtsgüter wie das Leben von Menschen oder der Bestand des Staates bedroht sind.

Die aktuelle vom BKA in Eigenregie entwickelte Spähsoftware soll den offiziellen Angaben zufolge ausschließlich Kommunikationsdaten auf fremden Computern abschöpfen.

Das aber ist ein Irrtum. Denn diese Beschränkung ist nicht durchzuhalten und schon gar nicht kontrollierbar.

Wer beispielsweise den Messaging-Dienst Skype anzapft, überwacht damit automatisch auch den Raum, in dem der ausgespähte Computer steht.

Die Grenzen der Überwachung sind fließend.

Das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität der Computersysteme ist ein hohes Gut.

Da es keinen "Bundestrojaner light" gibt, dürfen die Hürden für den Einsatz der Spähsoftware auch beim BKA-Trojaner nicht gesenkt werden.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65597/3258392, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!



Karl Schlieker zum Bundestrojaner:

Mainz (ots) - Es ist ein alter Traum, Verbrechen zu verhindern, bevor sie gedacht und geplant werden.

Der sogenannte Bundestrojaner sollte die Sicherheitsbehörden auf dem Weg zur informationellen Allmacht ein gutes Stück vorwärtsbringen.

Eine eingeschleuste Spähsoftware soll fremde Computer unbegrenzt anzapfbar machen.

Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, sofern die Grenzen des Grundgesetzes eingehalten werden.

Die Verfassungsrichter haben glücklicherweise mit aller Deutlichkeit den Rahmen abgesteckt, in dem das allgemeine Persönlichkeitsrecht mit dem berechtigten Interesse an Ermittlung und Aufklärung austariert wird.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems setzt demnach zu Recht grundsätzlich einen richterlichen Beschluss voraus.

Zudem ist dieser Schritt nur erlaubt, wenn überragend wichtige Rechtsgüter wie das Leben von Menschen oder der Bestand des Staates bedroht sind.

Die aktuelle vom BKA in Eigenregie entwickelte Spähsoftware soll den offiziellen Angaben zufolge ausschließlich Kommunikationsdaten auf fremden Computern abschöpfen.

Das aber ist ein Irrtum. Denn diese Beschränkung ist nicht durchzuhalten und schon gar nicht kontrollierbar.

Wer beispielsweise den Messaging-Dienst Skype anzapft, überwacht damit automatisch auch den Raum, in dem der ausgespähte Computer steht.

Die Grenzen der Überwachung sind fließend.

Das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität der Computersysteme ist ein hohes Gut.

Da es keinen "Bundestrojaner light" gibt, dürfen die Hürden für den Einsatz der Spähsoftware auch beim BKA-Trojaner nicht gesenkt werden.

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Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
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