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"Nicht jeder Winkel" darf von Kameras überwacht werden:
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Bundesjustizministerin a. D., fordert klare Regeln im BKA-Gesetz!

Datum: Donnerstag, der 21. April 2016 @ 16:51:19 Thema: Deutsche Politik News

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum für verfassungswidrig erklärteN BKA-Gesetz:

Bielefeld (ots) - Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, frühere Bundesjustizministerin, hat sich in der Debatte über das für verfassungswidrig erklärte BKA-Gesetz dafür ausgesprochen, Kameraüberwachung im öffentlichen Raum zuzulassen, wenn sie der Gefahrenabwehr dient.

Allerdings dürfe "nicht jeder Winkel" von Kameras überwacht werden, sagte die FDP-Politikerin in einem Interview mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Donnerstagsausgabe).

Das sei ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürger.

Im Grunde sei Kameraüberwachung nur dann sinnvoll, wenn Ermittler parallel am Bildschirm säßen, um bei Straftaten unmittelbar einzugreifen. Das sei aber flächendeckend nicht zu leisten.

Die Neugestaltung des BKA-Gesetzes müsse dafür sorgen, dass mit Daten nicht weiter verfassungswidrig umgegangen werde, forderte Leutheusser-Schnarrenberger.

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/3306815, Autor siehe obiger Artikel.

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum für verfassungswidrig erklärteN BKA-Gesetz:

Bielefeld (ots) - Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, frühere Bundesjustizministerin, hat sich in der Debatte über das für verfassungswidrig erklärte BKA-Gesetz dafür ausgesprochen, Kameraüberwachung im öffentlichen Raum zuzulassen, wenn sie der Gefahrenabwehr dient.

Allerdings dürfe "nicht jeder Winkel" von Kameras überwacht werden, sagte die FDP-Politikerin in einem Interview mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Donnerstagsausgabe).

Das sei ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Bürger.

Im Grunde sei Kameraüberwachung nur dann sinnvoll, wenn Ermittler parallel am Bildschirm säßen, um bei Straftaten unmittelbar einzugreifen. Das sei aber flächendeckend nicht zu leisten.

Die Neugestaltung des BKA-Gesetzes müsse dafür sorgen, dass mit Daten nicht weiter verfassungswidrig umgegangen werde, forderte Leutheusser-Schnarrenberger.

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