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Insolvenzrecht Dresden - RA Horrion - Gefahr der Doppelleistungspflicht bei insolventen Geschäftspartnern.

Datum: Donnerstag, der 19. November 2009 @ 11:13:51 Thema: Deutsche Politik Infos

Insolvenzrecht Dresden - RA Horrion - Bei Kenntniserlangung über Insolvenzeröffnung des Leistungsempfängers muss der Leistende die Leistung stoppen, wenn dies noch möglich ist.
Insolvenzrecht Dresden - RA Horrion - Bei Kenntniserlangung über Insolvenzeröffnung des Leistungsempfängers muss der Leistende die Leistung stoppen, wenn dies noch möglich ist.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgrundsatz:
Wenn der Leistende vor Eintritt des Leistungserfolges von der Insolvenzeröffnung des Leistungsempfängers Kenntnis erlangt und die Leistung nicht zurückruft, haftet er dem Insolvenzverwalter nochmals auf die Leistung (BGH v. 16.07.2009, Az. IX ZR 118/08).
Insolvenzrecht Dresden - Sachverhalt
Der Schuldner hatte einen Zahlungsanspruch gegen seine Versicherung in Höhe von EUR 2.853,00. Am 10.02.2005 war Insolvenzeröffnung, am 11.02.2005 öffentliche Bekanntmachung im Internet und am 23.02.2005 im Bundesanzeiger.
Die Versicherung sandte dem Schuldner am 25.02.2005 den Scheck. Am 03.03.2005 verlangte der Insolvenzverwalter von der Versicherung Zahlung. Erst jetzt wusste die Versicherung von der Insolvenz. Ab diesem Zeitpunkt war Schecksperre möglich. Am 08.03.2005 löste der Schuldner den Scheck ein.

Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgründe:
Nach § 80 Abs. 1 InsO geht mit der Insolvenzeröffnung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über. Ist gem. § 82 InsO nach Eröffnung der Insolvenz noch an den Schuldner geleistet worden, dann ist der Leistende nur befreit, wenn er zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von der Insolvenz hatte.Vorliegend kannte die Versicherung bei Scheckversendung am 25.02.2005 die Insolvenz zwar nicht, jedoch hätte sie ab Kenntniserlangung die Leistung durch Schecksperre noch stoppen können. Dies hat sie nicht getan. Die Versicherung muss noch einmal an den Insolvenzverwalter zahlen.
Insolvenzrecht Dresden - Mein Rechtstipp:
Wenn Umstände bekannt sind, die auf eine Insolvenz des Leistungsempfängers schließen lassen, sollte vor Auslösung der Leistung festgestellt werden, ob ein Insolvenzverfahren vorliegt.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

?Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei?, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
0351-802 08 31
http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



Insolvenzrecht Dresden - RA Horrion - Bei Kenntniserlangung über Insolvenzeröffnung des Leistungsempfängers muss der Leistende die Leistung stoppen, wenn dies noch möglich ist.
Insolvenzrecht Dresden - RA Horrion - Bei Kenntniserlangung über Insolvenzeröffnung des Leistungsempfängers muss der Leistende die Leistung stoppen, wenn dies noch möglich ist.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgrundsatz:
Wenn der Leistende vor Eintritt des Leistungserfolges von der Insolvenzeröffnung des Leistungsempfängers Kenntnis erlangt und die Leistung nicht zurückruft, haftet er dem Insolvenzverwalter nochmals auf die Leistung (BGH v. 16.07.2009, Az. IX ZR 118/08).
Insolvenzrecht Dresden - Sachverhalt
Der Schuldner hatte einen Zahlungsanspruch gegen seine Versicherung in Höhe von EUR 2.853,00. Am 10.02.2005 war Insolvenzeröffnung, am 11.02.2005 öffentliche Bekanntmachung im Internet und am 23.02.2005 im Bundesanzeiger.
Die Versicherung sandte dem Schuldner am 25.02.2005 den Scheck. Am 03.03.2005 verlangte der Insolvenzverwalter von der Versicherung Zahlung. Erst jetzt wusste die Versicherung von der Insolvenz. Ab diesem Zeitpunkt war Schecksperre möglich. Am 08.03.2005 löste der Schuldner den Scheck ein.

Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgründe:
Nach § 80 Abs. 1 InsO geht mit der Insolvenzeröffnung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über. Ist gem. § 82 InsO nach Eröffnung der Insolvenz noch an den Schuldner geleistet worden, dann ist der Leistende nur befreit, wenn er zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von der Insolvenz hatte.Vorliegend kannte die Versicherung bei Scheckversendung am 25.02.2005 die Insolvenz zwar nicht, jedoch hätte sie ab Kenntniserlangung die Leistung durch Schecksperre noch stoppen können. Dies hat sie nicht getan. Die Versicherung muss noch einmal an den Insolvenzverwalter zahlen.
Insolvenzrecht Dresden - Mein Rechtstipp:
Wenn Umstände bekannt sind, die auf eine Insolvenz des Leistungsempfängers schließen lassen, sollte vor Auslösung der Leistung festgestellt werden, ob ein Insolvenzverfahren vorliegt.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

?Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei?, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
0351-802 08 31
http://rechtsanwalt-horrion.de

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