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Die Zahl der Zustimmungen ist von knapp 68.000 2014 auf 215.000 2016 gestiegen:
Bundesagentur für Arbeit (BA): 27.000 Ausländern wurde 2016 das Arbeiten in Deutschland untersagt - weil für die angebotenen Jobs auch Inländer zur Verfügung standen oder die Jobs unterbezahlt waren!

Datum: Freitag, der 03. März 2017 @ 00:31:15 Thema: Deutsche Politik News

Zur Arbeit von Ausländern in Deutschland:

Düsseldorf (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im vergangenen Jahr die Anträge von 27.000 Ausländern zur Arbeitsaufnahme abgelehnt, weil für die ihnen angebotenen Jobs auch Inländer zur Verfügung standen oder die Jobs unterbezahlt waren.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) vorliegt.

Demnach wurden 2016 im Zuge der so genannten Vorrangprüfung mehr als doppelt so viele Anträge von Flüchtlingen und Drittstaatlern auf eine Beschäftigung in Deutschland abgelehnt als zwei Jahre zuvor.

Allerdings seien seit 2014 auch erheblich mehr Anträge gestellt worden, erklärte die BA auf Anfrage.

Die Zahl der Zustimmungen für Drittstaatler zur Arbeitsaufnahme sei von knapp 68.000 im Jahr 2014 auf 215.000 im Jahr 2016 gestiegen, sagte eine BA-Sprecherin.

KONTEXT

Eine Arbeitserlaubnis setzt voraus, dass die BA vorher prüft, ob bevorrechtigte Inländer für einen angebotenen Job zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und Flüchtlinge zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden (Lohndumping).

Im August 2016 wurde die Vorrangprüfung in 133 der 156 Arbeitsamtsbezirke für drei Jahre ausgesetzt, um Jobchancen für Flüchtlinge zu steigern.

Dadurch würden jetzt nur noch sechs Prozent der Anträge auf Arbeitsaufnahme abgelehnt, zuvor waren es 40 Prozent, so die BA.

Grünen-Politiker Volker Beck sieht dennoch weiteren Reformbedarf. "Die bürokratische Vorrangprüfung sollte so weit wie möglich abgeschafft werden", sagte Beck.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

Wieso können viele Flüchtlinge in Deutschland nicht arbeiten?!
(Youtube-Video, ARD Mittagsmagazin, Standard-YouTube-Lizenz, 21.09.2015):

"Bis 2025 wird Deutschland durch den demografischen Wandel mehr als 6,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter verlieren. Können Flüchtlinge die Lücke füllen, oder nehmen sie uns die Arbeit weg?

Wann dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Ohne Einschränkungen dürfen Flüchtlinge nur arbeiten, sobald ihnen offiziell Asyl gewährt wurde.

Die ersten drei Monate dürfen sie überhaupt nicht arbeiten.

Danach nur, wenn sie eine Arbeitserlaubnis vom Ausländeramt bekommen.

In der Praxis werden aus den drei Monaten schnell ein halbes Jahr oder mehr, bis der Status geklärt ist. In der Zeit dürfen sie nicht arbeiten. Solange muss der Staat (die Kommune) zahlen, obwohl sie bereits durch einen Job für sich selbst sorgen könnten.
Um einen Job zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten.

Sie müssen sich selbst um eine Stelle kümmern, sprechen aber kein Deutsch, kennen kaum Deutsche.
Einen Job dürfen sie nur antreten, wenn sich kein geeigneter Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle findet - 15 Monate lang. Dafür gibt es die so genannte Vorrangprüfung.

ODER

Sie können sich auf einen Job auf der so genannten "Positivliste" bewerben.
Dort werden hauptsächlich Fachkräfte gesucht für handwerkliche Berufe, IT-Jobs oder in der Alten- und Krankenpflege.

Dafür bekommen Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis, wenn sie nachweisen können, dass sie für den Job geeignet sind - was in der Praxis nur selten funktioniert.

FAZIT:

Viele Unternehmer haben Angst, denn Flüchtlinge könnten jederzeit abgeschoben werden. Statt uns die Arbeitsplätze wegzunehmen, zwingen sie die Auflagen eher in die Arbeitslosigkeit."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3575175, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zur Arbeit von Ausländern in Deutschland:

Düsseldorf (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im vergangenen Jahr die Anträge von 27.000 Ausländern zur Arbeitsaufnahme abgelehnt, weil für die ihnen angebotenen Jobs auch Inländer zur Verfügung standen oder die Jobs unterbezahlt waren.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) vorliegt.

Demnach wurden 2016 im Zuge der so genannten Vorrangprüfung mehr als doppelt so viele Anträge von Flüchtlingen und Drittstaatlern auf eine Beschäftigung in Deutschland abgelehnt als zwei Jahre zuvor.

Allerdings seien seit 2014 auch erheblich mehr Anträge gestellt worden, erklärte die BA auf Anfrage.

Die Zahl der Zustimmungen für Drittstaatler zur Arbeitsaufnahme sei von knapp 68.000 im Jahr 2014 auf 215.000 im Jahr 2016 gestiegen, sagte eine BA-Sprecherin.

KONTEXT

Eine Arbeitserlaubnis setzt voraus, dass die BA vorher prüft, ob bevorrechtigte Inländer für einen angebotenen Job zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und Flüchtlinge zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden (Lohndumping).

Im August 2016 wurde die Vorrangprüfung in 133 der 156 Arbeitsamtsbezirke für drei Jahre ausgesetzt, um Jobchancen für Flüchtlinge zu steigern.

Dadurch würden jetzt nur noch sechs Prozent der Anträge auf Arbeitsaufnahme abgelehnt, zuvor waren es 40 Prozent, so die BA.

Grünen-Politiker Volker Beck sieht dennoch weiteren Reformbedarf. "Die bürokratische Vorrangprüfung sollte so weit wie möglich abgeschafft werden", sagte Beck.

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Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

Wieso können viele Flüchtlinge in Deutschland nicht arbeiten?!
(Youtube-Video, ARD Mittagsmagazin, Standard-YouTube-Lizenz, 21.09.2015):

"Bis 2025 wird Deutschland durch den demografischen Wandel mehr als 6,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter verlieren. Können Flüchtlinge die Lücke füllen, oder nehmen sie uns die Arbeit weg?

Wann dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Ohne Einschränkungen dürfen Flüchtlinge nur arbeiten, sobald ihnen offiziell Asyl gewährt wurde.

Die ersten drei Monate dürfen sie überhaupt nicht arbeiten.

Danach nur, wenn sie eine Arbeitserlaubnis vom Ausländeramt bekommen.

In der Praxis werden aus den drei Monaten schnell ein halbes Jahr oder mehr, bis der Status geklärt ist. In der Zeit dürfen sie nicht arbeiten. Solange muss der Staat (die Kommune) zahlen, obwohl sie bereits durch einen Job für sich selbst sorgen könnten.
Um einen Job zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten.

Sie müssen sich selbst um eine Stelle kümmern, sprechen aber kein Deutsch, kennen kaum Deutsche.
Einen Job dürfen sie nur antreten, wenn sich kein geeigneter Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle findet - 15 Monate lang. Dafür gibt es die so genannte Vorrangprüfung.

ODER

Sie können sich auf einen Job auf der so genannten "Positivliste" bewerben.
Dort werden hauptsächlich Fachkräfte gesucht für handwerkliche Berufe, IT-Jobs oder in der Alten- und Krankenpflege.

Dafür bekommen Flüchtlinge eine Arbeitserlaubnis, wenn sie nachweisen können, dass sie für den Job geeignet sind - was in der Praxis nur selten funktioniert.

FAZIT:

Viele Unternehmer haben Angst, denn Flüchtlinge könnten jederzeit abgeschoben werden. Statt uns die Arbeitsplätze wegzunehmen, zwingen sie die Auflagen eher in die Arbeitslosigkeit."



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