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Strafverfahren zur Corona-Testpflicht ohne Aktenzeichen

Datum: Montag, der 13. Dezember 2021 @ 12:59:59 Thema: Deutsche Politik Infos

Im Strafverfahren ohne Aktenzeichen wegen Berufsverbots (Strafanzeige v. 06.12.2021) teilt Zahnärztin Dr. Esther Lingen mit: Es wird dringende Eile angemahnt. Meine gesamte gesellschaftliche Existenz ist in höchstem Maße bedroht; das Berufsverbot muss *SOFORT* vollständig aufgehoben werden. Einige zwischenzeitliche Ereignisse.
1. An die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL), Zahnärtzekammer und Zulassungsausschuss für Zahnärzte wurde ein Fax geschickt: »Im "Infobrief" der " Zahnärztekammer Westfalen-Lippe" v. 10.12.2021 heißt es: "Auf allen politischen Ebenen fordern wir daher, die Zahnärzteschaft und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit sie ausreichend immunisiert sind, gänzlich aus dem Fokus der Bestimmung zu nehmen". Was ist "ausreichend immunisiert"? Frist zur Vorlage der schriftlichen Begründung ist der 13.12.2021 - 10:00 Uhr a.m.« Alle Stellen haben diese Frist fruchtlos verstrichen lassen. ...
3. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat ein Musterschreiben für eine Klage bzgl. Testpflicht am Arbeitsplatz verfasst. Verwiesen wird u. a. auf die Gefährdungsanalyse durch die mögliche Toxizität von Covid-19-Schnelltests und PCR-Tests bezogen im Gutachten von Prof. Dr. Werner Bergholz von November 2021. Aus der Musterklage v. 09.12.2021: »Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.« ...
In den nunmehr zwei Jahren dieser angeblichen "Pandemie" wurde nichts, aber auch gar nichts bewiesen, was irgendeine "Corona-Maßnahme" irgendwie rechtfertigen würde, angefangen mit irgendeiner Bedrohung, also einer besonderen Häufigkeit und Schwere von Atemwegserkrankungen. Ganz im Gegenteil: Immer absurdere "Schutzmaßnahmen" wurden erzwungen, ohne jede vernünftige Begründung und sogar gegen längst bekannte klare Studien (z. B. Masken). Eine vollständige juristische Überprüfung ist zwingend dringend erforderlich.
S. auch: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, Das Robert Koch-Instituts im Nationalsozialismus, auf der RKI-Seite (Archiv: perma.cc/9H2U-XY5T): "Es waren nicht nur Einzelne, die abscheuliche Menschenversuche zum Beispiel mit Impfstoffen durchgeführt haben, vor allem an Patienten und KZ-Häftlingen. ... Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert."

Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Pater_Lingen << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!








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