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Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen - und nichts dafür bekommen!

Datum: Montag, der 09. Mai 2011 @ 14:34:28 Thema: Deutsche Politik Infos

Jahrelang Sozialversicherungs-Beiträge bezahlen und im Notfall trotzdem keine Leistung erhalten. Denn durch die Beitragszahlung alleine erwirbt man nicht automatisch das Recht auf Leistung.

Es ist das leidvolle Schicksal von vielen angestellten Familienangehörigen: sie zahlen seit Jahren brav ihre Beiträge in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Doch wenn sich die Situation im Betrieb ändert und sie dringend Unterstützung bräuchten, wie Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld, dann stehen sie mit leeren Händen da.
Denn erst bei Beantragung einer Leistung aus der Sozialversicherung wird verbindlich geprüft, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass sie gar nicht als Arbeitnehmer sondern als Unternehmer tätig waren, dann haben sie keinen Anspruch auf Leistung. Trotz jahrelanger Beitragszahlung.

Für Hunderttausende ist dieses Thema relevant. Mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner, Söhne und Töchter, Nichten und Neffen, die in allen Unternehmensbereichen wie z.B. in Handwerksbetrieben, im Handel oder in Arzt-Praxen tätig sind. Sie alle zahlen Sozialversicherungs-Beiträge in Milliardenhöhe ohne für sich im Notfall Sicherheit zu haben.

Nur für neue Beschäftigungsverhältnisse wird bei Beginn der Beitragszahlung der sozialversicherungsrechtliche Status geklärt. Das gilt seit 2005 für mitarbeitende Ehepartner und auch für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH. Ab 2008 erfolgt auch bei erstmals beschäftigten Abkömmlingen eine Statusklärung.

Für alle anderen ist die Situation ungeklärt. Nur durch die in Eigeninitiative betriebene Klärung ihres versicherungsrechtlichen Status erhalten sie Rechtssicherheit.
Wird dann Sozialversicherungspflicht festgestellt, so bindet das die Leistungsträger. Doch auch nur "sofern sich die für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßgebenden Verhältnisse zwischenzeitlich nicht geändert haben".
Wird Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, dann bieten sich vorteilhafte Möglichkeiten einer persönlichen Vorsorge. Die nach der Befreiung aus der Sozialversicherung frei werdenden Beiträge können z.B. für eine selbstbestimmte und rentable betriebliche Altersvorsorge eingesetzt werden, insolvenzgeschützt und Hartz-IV sicher.

Der Weg zur Rechtssicherheit führt über viele Fragen und Formulare und ist mit "Stolpersteinen" gepflastert. Der Erfolg kommt durch erfahrene Dienstleister: ein Team von Experten aus den erforderlichen und sich ergänzenden Fachgebieten, wie Sozialversicherungsrecht, Arbeits- und Vertragsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht und Unternehmensberatung wird für die Betroffenen aktiv. Do-it-yourself-Aktivitäten können sehr viel Geld kosten, da sie häufig nicht zum erwarteten Resultat führen.

Weitere Informationen und Wissenswertes unter www.sozialversicherungsbefreiung.com
Mittelstandsberatung
Aktiv im Netzwerk mit Experten aus dem Sozialversicherungsrecht, Arbeits- und Vertragsrecht, Steuerrecht, Versicherungswesen und -recht, Unternehmensberatung.
Mittelstandsberatung
Gudrut Maier
Stuifenstraße 16
71696 Möglingen
gm@sozialversicherungsbefreiung.com
071419914650
http://www.sozialversicherungsbefreiung.com



Jahrelang Sozialversicherungs-Beiträge bezahlen und im Notfall trotzdem keine Leistung erhalten. Denn durch die Beitragszahlung alleine erwirbt man nicht automatisch das Recht auf Leistung.

Es ist das leidvolle Schicksal von vielen angestellten Familienangehörigen: sie zahlen seit Jahren brav ihre Beiträge in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Doch wenn sich die Situation im Betrieb ändert und sie dringend Unterstützung bräuchten, wie Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld, dann stehen sie mit leeren Händen da.
Denn erst bei Beantragung einer Leistung aus der Sozialversicherung wird verbindlich geprüft, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass sie gar nicht als Arbeitnehmer sondern als Unternehmer tätig waren, dann haben sie keinen Anspruch auf Leistung. Trotz jahrelanger Beitragszahlung.

Für Hunderttausende ist dieses Thema relevant. Mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner, Söhne und Töchter, Nichten und Neffen, die in allen Unternehmensbereichen wie z.B. in Handwerksbetrieben, im Handel oder in Arzt-Praxen tätig sind. Sie alle zahlen Sozialversicherungs-Beiträge in Milliardenhöhe ohne für sich im Notfall Sicherheit zu haben.

Nur für neue Beschäftigungsverhältnisse wird bei Beginn der Beitragszahlung der sozialversicherungsrechtliche Status geklärt. Das gilt seit 2005 für mitarbeitende Ehepartner und auch für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH. Ab 2008 erfolgt auch bei erstmals beschäftigten Abkömmlingen eine Statusklärung.

Für alle anderen ist die Situation ungeklärt. Nur durch die in Eigeninitiative betriebene Klärung ihres versicherungsrechtlichen Status erhalten sie Rechtssicherheit.
Wird dann Sozialversicherungspflicht festgestellt, so bindet das die Leistungsträger. Doch auch nur "sofern sich die für die versicherungsrechtliche Beurteilung maßgebenden Verhältnisse zwischenzeitlich nicht geändert haben".
Wird Sozialversicherungsfreiheit festgestellt, dann bieten sich vorteilhafte Möglichkeiten einer persönlichen Vorsorge. Die nach der Befreiung aus der Sozialversicherung frei werdenden Beiträge können z.B. für eine selbstbestimmte und rentable betriebliche Altersvorsorge eingesetzt werden, insolvenzgeschützt und Hartz-IV sicher.

Der Weg zur Rechtssicherheit führt über viele Fragen und Formulare und ist mit "Stolpersteinen" gepflastert. Der Erfolg kommt durch erfahrene Dienstleister: ein Team von Experten aus den erforderlichen und sich ergänzenden Fachgebieten, wie Sozialversicherungsrecht, Arbeits- und Vertragsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht und Unternehmensberatung wird für die Betroffenen aktiv. Do-it-yourself-Aktivitäten können sehr viel Geld kosten, da sie häufig nicht zum erwarteten Resultat führen.

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