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Die US Corporation & LLC: Ähnlichkeiten und andere Einzelheiten im Vergleich - USAG24, Inc

Datum: Donnerstag, der 04. Februar 2010 @ 10:00:17 Thema: Deutsche Politik Infos

Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
1. Beide sind juristische Personen - eigene Rechtspersönlichkeiten.
2. Beide bieten ihren Gesellschaftern oder Anteileignern die Möglichkeit der beschränkten Haftung. Abgesehen von wenigen Ausnahmen haften die Gesellschafter oder Anteilseigner für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht persönlich; ihre Haftung ist vielmehr auf ihre jeweilige Einlage beschränkt. Üblicherweise wird man eine Unternehmensform wählen, bei der die Haftung so beschränkt werden kann.
3. Es gibt keine "Bundes-" Corporation oder "Bundes-" LLC. Jeder der 50 US-Staaten hat sein eigenes Gesellschaftsrecht. Also gründet man eine Corporation oder LLC nach dem Recht eines bestimmten Staates. Deshalb gibt es New York Corporations, Delaware Corporations, New York LLCs, Delaware LLcs, usw.
4. Beide Rechtsformen können und werden für Unternehmen aller Art und Grösse verwendet. Dennoch wird die "Corporation " für grössere Betriebe, Fertigungs-, Verarbeitungs- oder Montageunternehmen häufiger gewählt. Die Handlungsfähigkeiten und Rechte einer "Corporation" und "LLC" sind in allen Staaten nahezu identisch.
5. Bei beiden Gesellschaftsformen können die Eigner, Directors (Board of Directors-Mitglieder), Officers (ähnlich Vorstandsmitgliedern), und Managers (bei einer LLC) ausländische Staatsbürger sein, ohne die Bedingung, dass irgendjemand US-Bürger oder US-Bewohner ist. Zu dieser Regel gibt es nur sehr wenige Ausnahmen.
6. Eine "Corporation", wie auch eine LLC kann nur einen Gesellschafter oder Anteilseigner haben.
7. Nach dem Recht der meisten US-Staaten, wie auch dem der Staaten New York und Delaware, gibt es für die "Corporation" oder LLC kein vorgeschriebenes Mindestkapital. In Staaten die ein solches vorschreiben, ist es sehr gering.
8. In vielen Ländern der Welt muss man nur ein Dokument vorbereiten und ablegen, um eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ähnliche Gesellschaft zu gründen. Um eine Gesellschaft in den USA zu gründen und "zu organisieren" werden verschiedene Dokumente verlangt. Nur eines davon, das Certificate (oder in einigen Staaten "Articles") of Incorporation--die Gründungsurkunde-- wird bei der zuständigen Staatsbehörde eingereicht und öffentlich aufgezeichnet. Durch die Aufzeichnung dieses Dokuments wird die Corporation rechtlich existent, sie verfügt aber noch nicht über all ihre "Körperteile" - diese werden durch die übrigen Unterlagen hergestellt. Diese
anderen privaten Dokumente und zugehörigen Massnahmen werden als "Organisierung" der Corporation bezeichnet.
Für eine LLC werden zumindest zwei Dokumente für ihre Gründung/Organisierung vorausgesetzt: eine Gründungsurkunde, die ein öffentliches Dokument darstellt; eine Betriebsvereinbarung = "Operating Agreement" (Privatdokument); und in einigen bestimmten Fällen ein oder mehrere andere Vereinbarungen (auch Privatdokumente). Sowohl für die "Corporation" als auch für die LLC muss eine oder mehrere Steueridentifikationsnummer(n) beantragt werden (öffentliches Dokument). Dies gilt auch für ihre Eigner, wenn sie diese noch nicht besitzen.
9. Allein die Tatsache, dass Sie den Sitz oder die Geschäftsstelle in einem bestimmten US-Staat haben wollen, verlangt nicht die Errichtung der Corporation oder LLC nach dem Recht dieses selben Staates. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein die Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Staates, wie Delaware, zu gründen und diese Gesellschaft dann im Staat des Sitzes oder der Geschäftsstelle zu registrieren, um dort tätig zu werden.

www.usag24.com
www.usag24-group.com
Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
US AG 24, Inc
Michael Schuett
Friedrichstr 50
10117 Berlin
+49 30 9789 5154

www.usag24.com

Pressekontakt:
USAG24, Inc
MIchael Schuett
Friedrichstr 50
10117
Berlin
info@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern
1. Beide sind juristische Personen - eigene Rechtspersönlichkeiten.
2. Beide bieten ihren Gesellschaftern oder Anteileignern die Möglichkeit der beschränkten Haftung. Abgesehen von wenigen Ausnahmen haften die Gesellschafter oder Anteilseigner für die Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht persönlich; ihre Haftung ist vielmehr auf ihre jeweilige Einlage beschränkt. Üblicherweise wird man eine Unternehmensform wählen, bei der die Haftung so beschränkt werden kann.
3. Es gibt keine "Bundes-" Corporation oder "Bundes-" LLC. Jeder der 50 US-Staaten hat sein eigenes Gesellschaftsrecht. Also gründet man eine Corporation oder LLC nach dem Recht eines bestimmten Staates. Deshalb gibt es New York Corporations, Delaware Corporations, New York LLCs, Delaware LLcs, usw.
4. Beide Rechtsformen können und werden für Unternehmen aller Art und Grösse verwendet. Dennoch wird die "Corporation " für grössere Betriebe, Fertigungs-, Verarbeitungs- oder Montageunternehmen häufiger gewählt. Die Handlungsfähigkeiten und Rechte einer "Corporation" und "LLC" sind in allen Staaten nahezu identisch.
5. Bei beiden Gesellschaftsformen können die Eigner, Directors (Board of Directors-Mitglieder), Officers (ähnlich Vorstandsmitgliedern), und Managers (bei einer LLC) ausländische Staatsbürger sein, ohne die Bedingung, dass irgendjemand US-Bürger oder US-Bewohner ist. Zu dieser Regel gibt es nur sehr wenige Ausnahmen.
6. Eine "Corporation", wie auch eine LLC kann nur einen Gesellschafter oder Anteilseigner haben.
7. Nach dem Recht der meisten US-Staaten, wie auch dem der Staaten New York und Delaware, gibt es für die "Corporation" oder LLC kein vorgeschriebenes Mindestkapital. In Staaten die ein solches vorschreiben, ist es sehr gering.
8. In vielen Ländern der Welt muss man nur ein Dokument vorbereiten und ablegen, um eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ähnliche Gesellschaft zu gründen. Um eine Gesellschaft in den USA zu gründen und "zu organisieren" werden verschiedene Dokumente verlangt. Nur eines davon, das Certificate (oder in einigen Staaten "Articles") of Incorporation--die Gründungsurkunde-- wird bei der zuständigen Staatsbehörde eingereicht und öffentlich aufgezeichnet. Durch die Aufzeichnung dieses Dokuments wird die Corporation rechtlich existent, sie verfügt aber noch nicht über all ihre "Körperteile" - diese werden durch die übrigen Unterlagen hergestellt. Diese
anderen privaten Dokumente und zugehörigen Massnahmen werden als "Organisierung" der Corporation bezeichnet.
Für eine LLC werden zumindest zwei Dokumente für ihre Gründung/Organisierung vorausgesetzt: eine Gründungsurkunde, die ein öffentliches Dokument darstellt; eine Betriebsvereinbarung = "Operating Agreement" (Privatdokument); und in einigen bestimmten Fällen ein oder mehrere andere Vereinbarungen (auch Privatdokumente). Sowohl für die "Corporation" als auch für die LLC muss eine oder mehrere Steueridentifikationsnummer(n) beantragt werden (öffentliches Dokument). Dies gilt auch für ihre Eigner, wenn sie diese noch nicht besitzen.
9. Allein die Tatsache, dass Sie den Sitz oder die Geschäftsstelle in einem bestimmten US-Staat haben wollen, verlangt nicht die Errichtung der Corporation oder LLC nach dem Recht dieses selben Staates. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein die Gesellschaft nach dem Recht eines anderen Staates, wie Delaware, zu gründen und diese Gesellschaft dann im Staat des Sitzes oder der Geschäftsstelle zu registrieren, um dort tätig zu werden.

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Die US AG 24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung
in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die
vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
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