Zur Startseite von Deutsche-Politik-News.de



Streit um das Besuchsrecht - Elternteil hat Anspruch auf einen Anwalt

Datum: Mittwoch, der 13. Juli 2011 @ 14:07:31 Thema: Deutsche Politik Infos

Schleswig/Berlin (DAV). Grundsätzlich können sich Eltern beim Streit um das Besuchsrecht vor Gericht selbst vertreten. Es steht ihnen frei, sich hierbei durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Hat ein Elternteil keine ausreichenden Einkünfte, um selbst den Rechtsanwalt zu bezahlen und beantragt daher Verfahrenskostenhilfe (http://www.familienanwaelte-dav.de), so ist sie ihm zu gewähren. Voraussetzung ist, dass eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn zwischen den Elternteilen und dem Kind seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 23. Februar 2011 (AZ: 10 Gf 29/11) machen die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Der Vater hatte seit mehr als fünf Monaten keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn. Er wollte das Besuchsrecht gerichtlich regeln, hatte aber keine ausreichenden Einkünfte, um selbst einen Anwalt zu bezahlen. Daher beantragte er die Beiordnung eines Rechtsanwalts sowie Verfahrenskostenhilfe.

Zu Recht. Das Gericht entschied, dass in diesem Fall eine schwierige Sach- bzw. Rechtslage vorliegt. Zwischen Vater und Sohn sei ein völliger Kontaktabbruch zu befürchten. Damit stehe für das gerichtliche Verfahren im Vordergrund, wie ein Kontakt zwischen den beiden unter Beachtung des Kindeswohls wieder angebahnt werden könne. Auch habe die Mutter Bedenken, dass das Wohl des gemeinsamen Sohnes bei einem Aufenthalt im Haushalt des Vaters gefährdet sein könnte. Somit müsse sich erst im Verfahren herausstellen, ob der Vater beispielsweise durch eine dritte Person begleitet werden solle. Angesichts des komplexen Sachverhaltes im gerichtlichen Verfahren und aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse des Vaters sei es erforderlich, dass dieser sich nicht selbst vertrete, sondern seine Rechte sachgerecht mit Hilfe eines Rechtsanwalts verfolgen könne.

Informationen: www.familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: www.unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)

Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
D-10179 Berlin
www.familienanwaelte-dav.de

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe - unter www.familienanwaelte-dav.de.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse@familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Forum zur SuchmaschinenOptimierung @ COMPLEX-Berlin.de: SuchmaschinenOptimierung Forum.)


Schleswig/Berlin (DAV). Grundsätzlich können sich Eltern beim Streit um das Besuchsrecht vor Gericht selbst vertreten. Es steht ihnen frei, sich hierbei durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Hat ein Elternteil keine ausreichenden Einkünfte, um selbst den Rechtsanwalt zu bezahlen und beantragt daher Verfahrenskostenhilfe (http://www.familienanwaelte-dav.de), so ist sie ihm zu gewähren. Voraussetzung ist, dass eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn zwischen den Elternteilen und dem Kind seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 23. Februar 2011 (AZ: 10 Gf 29/11) machen die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Der Vater hatte seit mehr als fünf Monaten keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn. Er wollte das Besuchsrecht gerichtlich regeln, hatte aber keine ausreichenden Einkünfte, um selbst einen Anwalt zu bezahlen. Daher beantragte er die Beiordnung eines Rechtsanwalts sowie Verfahrenskostenhilfe.

Zu Recht. Das Gericht entschied, dass in diesem Fall eine schwierige Sach- bzw. Rechtslage vorliegt. Zwischen Vater und Sohn sei ein völliger Kontaktabbruch zu befürchten. Damit stehe für das gerichtliche Verfahren im Vordergrund, wie ein Kontakt zwischen den beiden unter Beachtung des Kindeswohls wieder angebahnt werden könne. Auch habe die Mutter Bedenken, dass das Wohl des gemeinsamen Sohnes bei einem Aufenthalt im Haushalt des Vaters gefährdet sein könnte. Somit müsse sich erst im Verfahren herausstellen, ob der Vater beispielsweise durch eine dritte Person begleitet werden solle. Angesichts des komplexen Sachverhaltes im gerichtlichen Verfahren und aufgrund der fehlenden juristischen Kenntnisse des Vaters sei es erforderlich, dass dieser sich nicht selbst vertrete, sondern seine Rechte sachgerecht mit Hilfe eines Rechtsanwalts verfolgen könne.

Informationen: www.familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: www.unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)

Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
D-10179 Berlin
www.familienanwaelte-dav.de

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe - unter www.familienanwaelte-dav.de.
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse@familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Forum zur SuchmaschinenOptimierung @ COMPLEX-Berlin.de: SuchmaschinenOptimierung Forum.)






Dieser Artikel kommt von Deutsche-Politik-News.de: Nachrichten zu Politik, Wirtschaft, Kultur / Deutschland & Welt
https://www.deutsche-politik-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.deutsche-politik-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=49471