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Der sichere Weg in die Künstlersozialversicherung

Datum: Mittwoch, der 03. März 2010 @ 15:30:14 Thema: Deutsche Politik Infos

Freie Wildbahn e. V. berät freischaffende Künstler und Publizisten bei der Versicherung in der Künstlersozialkasse.

Künstler leben von der Hand in den Mund, so die oft geäußerte öffentliche Meinung. Das dem nicht so sein muss, beweisen unzählige sehr erfolgreich künstlerisch Schaffende. Dennoch sind viele Künstler - vor allem während ihrer Gründungszeit - auf den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse angewiesen. Denn dort zahlen sie wie nichtselbstständige Arbeitnehmer lediglich den Arbeitnehmeranteil in die Sozialversicherung ein, der verbleibende Arbeitgeberanteil wird von der Künstlersozialkasse übernommen.

Doch für Freiberufler und Selbstständige aus Medien-, Kunst- und Kulturberufen ist der Zugang zur Künstlersozialkasse, kurz KSK, nicht von vornherein offen. Es gilt, bestimmte Voraussetzungen vorab zu prüfen, um von dieser günstigeren Sozialversicherung zu profitieren.

Hilfe und professionelle Beratung für die Alters- und Krankenabsicherung bietet der Verein Freie Wildbahn e. V. aus Arnsberg. Als "das soziale Netz für Existenzgründer und Profis" sind die Mitarbeiter von Freie Wildbahn e. V. auf die Beratung von freischaffenden Künstlern und Publizisten zur Künstlersozialkasse sowie zu Steuer- und Rechtsfragen spezialisiert. Mitglieder des Vereins erhalten eine überwiegend kostenlose Beratung zu versicherungstechnischen Fragen der KSK und zu alternativen, günstigeren Versicherungsoptionen.

Dass das Konzept des Vereins funktioniert und intensiv von Künstlern und Publizisten mit Interesse am Zugang zur Künstlersozialversicherung angenommen wird, weiß Vereinsvorsitzender Detlef Husemann zu berichten:

"Freie Wildbahn ist seit vielen Jahren im Bereich Existenzgründungsberatung für Freie in Kunst-, Medien- und Kulturberufen engagiert. Wir unterstützen unsere Mitglieder und Klienten professionell und praxisnah und erreichen so Tag für Tag den für Viele so wichtigen Zugang zur Künstlersozialversicherung. Damit stabilisieren wir Existenzgründungen von Freien von Anfang an und nehmen den Gründern eine große finanzielle Last dauerhaft ab."

Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung sowie den Zugang zur KSK sind auf der Website von Freie Wildbahn e. V. erhältlich.

www.freie-wildbahn-ev.de

Der Verein Freie Wildbahn e.V. entwickelte sich in ersten Gesprächen im Jahr 2005 mit dem Ziel, das soziale Netz für Existenzgründer und Freiberufler aus Kunst-, Medien- und Kulturberufen stetig auszubauen. Die Künstlersozialkasse und die damit verbundenen Aufnahmekriterien sind bis heute das am meisten angefragte Thema der Beratungsarbeit des Vereins. Hinzu kommt die umfassende Beratung in allen steuer- und rechtsrelevanten Bereichen. Um ein möglichst breites Spektrum abzudecken, sind bei Freie Wildbahn Experten aus den Aufgabenkreisen Medien, Kunst und Kultur, sowie Recht, Steuern und Versicherung tätig. Die Leistungen des Vereins sowie die Anmeldemöglichkeiten zur Mitgliedschaft sind auf der Website ersichtlich.

www.freie-wildbahn-ev.de

Die Künstlersozialkasse ist keine Versicherung für Künstler, wie oft geglaubt wird. Es handelt sich um eine Behörde, die auf Antrag eines Medienberuflers, Künstlers, Publizisten oder Journalisten prüft, ob hier das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) greift. In diesem Fall unterliegt der selbständige Antragsteller in aller Regel dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem und wird pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die KSK übernimmt die Aufgabe eines Arbeitgebers und steuert dann die "Arbeitgeberanteile" wie bei einem Arbeitnehmer bei. Diese Pflichtversicherung kann erhebliche Vorteile haben, sollte aber bereits vor der ersten Kontaktaufnahme abgewogen werden, da bereits die Kontaktaufnahme, per Telefon, Fax oder Mail als Meldung gewertet werden kann und sich somit als der Stichtag für die rückwirkende Fälligkeit von Beitragszahlungen entpuppen kann.

Freie Wildbahn e. V.
Detlef Husemann
Wiebelsheidestr. 51
59757 Arnsberg
02932 - 90 26 924

www.freie-wildbahn-ev.de

Pressekontakt:
orange°clou | Texter und PR-Agentur
Rinco Albert
Holnsteinweg 26
96120
Bischberg
albert@orangeclou.de
0951-3017137
http://orangeclou.de



Freie Wildbahn e. V. berät freischaffende Künstler und Publizisten bei der Versicherung in der Künstlersozialkasse.

Künstler leben von der Hand in den Mund, so die oft geäußerte öffentliche Meinung. Das dem nicht so sein muss, beweisen unzählige sehr erfolgreich künstlerisch Schaffende. Dennoch sind viele Künstler - vor allem während ihrer Gründungszeit - auf den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse angewiesen. Denn dort zahlen sie wie nichtselbstständige Arbeitnehmer lediglich den Arbeitnehmeranteil in die Sozialversicherung ein, der verbleibende Arbeitgeberanteil wird von der Künstlersozialkasse übernommen.

Doch für Freiberufler und Selbstständige aus Medien-, Kunst- und Kulturberufen ist der Zugang zur Künstlersozialkasse, kurz KSK, nicht von vornherein offen. Es gilt, bestimmte Voraussetzungen vorab zu prüfen, um von dieser günstigeren Sozialversicherung zu profitieren.

Hilfe und professionelle Beratung für die Alters- und Krankenabsicherung bietet der Verein Freie Wildbahn e. V. aus Arnsberg. Als "das soziale Netz für Existenzgründer und Profis" sind die Mitarbeiter von Freie Wildbahn e. V. auf die Beratung von freischaffenden Künstlern und Publizisten zur Künstlersozialkasse sowie zu Steuer- und Rechtsfragen spezialisiert. Mitglieder des Vereins erhalten eine überwiegend kostenlose Beratung zu versicherungstechnischen Fragen der KSK und zu alternativen, günstigeren Versicherungsoptionen.

Dass das Konzept des Vereins funktioniert und intensiv von Künstlern und Publizisten mit Interesse am Zugang zur Künstlersozialversicherung angenommen wird, weiß Vereinsvorsitzender Detlef Husemann zu berichten:

"Freie Wildbahn ist seit vielen Jahren im Bereich Existenzgründungsberatung für Freie in Kunst-, Medien- und Kulturberufen engagiert. Wir unterstützen unsere Mitglieder und Klienten professionell und praxisnah und erreichen so Tag für Tag den für Viele so wichtigen Zugang zur Künstlersozialversicherung. Damit stabilisieren wir Existenzgründungen von Freien von Anfang an und nehmen den Gründern eine große finanzielle Last dauerhaft ab."

Weitere Informationen zur Künstlersozialversicherung sowie den Zugang zur KSK sind auf der Website von Freie Wildbahn e. V. erhältlich.

www.freie-wildbahn-ev.de

Der Verein Freie Wildbahn e.V. entwickelte sich in ersten Gesprächen im Jahr 2005 mit dem Ziel, das soziale Netz für Existenzgründer und Freiberufler aus Kunst-, Medien- und Kulturberufen stetig auszubauen. Die Künstlersozialkasse und die damit verbundenen Aufnahmekriterien sind bis heute das am meisten angefragte Thema der Beratungsarbeit des Vereins. Hinzu kommt die umfassende Beratung in allen steuer- und rechtsrelevanten Bereichen. Um ein möglichst breites Spektrum abzudecken, sind bei Freie Wildbahn Experten aus den Aufgabenkreisen Medien, Kunst und Kultur, sowie Recht, Steuern und Versicherung tätig. Die Leistungen des Vereins sowie die Anmeldemöglichkeiten zur Mitgliedschaft sind auf der Website ersichtlich.

www.freie-wildbahn-ev.de

Die Künstlersozialkasse ist keine Versicherung für Künstler, wie oft geglaubt wird. Es handelt sich um eine Behörde, die auf Antrag eines Medienberuflers, Künstlers, Publizisten oder Journalisten prüft, ob hier das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) greift. In diesem Fall unterliegt der selbständige Antragsteller in aller Regel dem gesetzlichen Sozialversicherungssystem und wird pflichtversichert in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die KSK übernimmt die Aufgabe eines Arbeitgebers und steuert dann die "Arbeitgeberanteile" wie bei einem Arbeitnehmer bei. Diese Pflichtversicherung kann erhebliche Vorteile haben, sollte aber bereits vor der ersten Kontaktaufnahme abgewogen werden, da bereits die Kontaktaufnahme, per Telefon, Fax oder Mail als Meldung gewertet werden kann und sich somit als der Stichtag für die rückwirkende Fälligkeit von Beitragszahlungen entpuppen kann.

Freie Wildbahn e. V.
Detlef Husemann
Wiebelsheidestr. 51
59757 Arnsberg
02932 - 90 26 924

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