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Gaspreise steigen zum April - Kündigung und Wechsel immer möglich

Datum: Mittwoch, der 11. April 2012 @ 13:18:56 Thema: Deutsche Politik Infos

Zum Beginn des nächsten Quartals werden wieder vielerorts die Gaspreise weiter angehoben. Unter anderem haben die Stadtwerke Dinslaken, die Bremer swb und die Warendorfer Energieversorgung Preiserhöhungen angekündigt.

In Dinslaken steigt der Preis um sieben Prozent an, in Bremen wird die Kilowattstunde 0,36 Cent und in Warendorf ganze 0,71 Cent teurer. Auch bis zur nächsten Preiswelle im Juni ist nicht mehr viel Zeit. Zu diesem Zeitpunkt wollen weitere 28 Versorger die Gaspreise erhöhen, an der Spitze die Stadtwerke Schwarzenberg mit einem Plus von 17,95 Prozent.

Preiserhöhungen wie diese müssen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Handelt es sich um einen Tarif in der Grundversorgung, ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs und demnächst nur noch drei Wochen jederzeit möglich.

Befindet man sich in einem Sondertarif, geht die Rechtsprechung ebenfalls davon aus, dass bei einseitiger Preiserhöhung des Versorgers der Kunde in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat.
Auch wenn dies nicht im Vertrag steht, können sich nach Aussage von Verbraucherschützern Kunden auf die Rechtsprechung des BGH berufen. Als Frist für eine Kündigung genügt ein Monat auf das Ende eines Kalendermonats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung.

Parallel zur Kündigung sollte ein Wechsel zu einem anderen Anbieter angestrebt werden. Dazu lassen sich Preise und Konditionen im Internet, zum Beispiel auf www.Clever-Gas.de bequem vergleichen und notwendige Tarifinfos einholen.

Zum Beginn des nächsten Quartals werden wieder vielerorts die Gaspreise weiter angehoben. Unter anderem haben die Stadtwerke Dinslaken, die Bremer swb und die Warendorfer Energieversorgung Preiserhöhungen angekündigt.

In Dinslaken steigt der Preis um sieben Prozent an, in Bremen wird die Kilowattstunde 0,36 Cent und in Warendorf ganze 0,71 Cent teurer. Auch bis zur nächsten Preiswelle im Juni ist nicht mehr viel Zeit. Zu diesem Zeitpunkt wollen weitere 28 Versorger die Gaspreise erhöhen, an der Spitze die Stadtwerke Schwarzenberg mit einem Plus von 17,95 Prozent.

Preiserhöhungen wie diese müssen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Handelt es sich um einen Tarif in der Grundversorgung, ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs und demnächst nur noch drei Wochen jederzeit möglich.

Befindet man sich in einem Sondertarif, geht die Rechtsprechung ebenfalls davon aus, dass bei einseitiger Preiserhöhung des Versorgers der Kunde in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat.
Auch wenn dies nicht im Vertrag steht, können sich nach Aussage von Verbraucherschützern Kunden auf die Rechtsprechung des BGH berufen. Als Frist für eine Kündigung genügt ein Monat auf das Ende eines Kalendermonats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung.

Parallel zur Kündigung sollte ein Wechsel zu einem anderen Anbieter angestrebt werden. Dazu lassen sich Preise und Konditionen im Internet, zum Beispiel auf www.Clever-Gas.de bequem vergleichen und notwendige Tarifinfos einholen.





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