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Medienfonds Montranus Ditte und KALEDO Zweite

Datum: Mittwoch, der 13. Juni 2012 @ 12:18:11 Thema: Deutsche Politik Infos

Sparkasse Hannover zu 225.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Oberlandesgericht Celle bestätigt Entscheidung des Landgerichts Hannover aus der Vorinstanz

(Bremen, 13. Juni 2012) Mit Beschluss vom 6. Juni 2012 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle ein Urteil der Vorinstanz, des Landgerichts (LG) Hannover, bestätigt. Danach muss die Sparkasse Hannover einem Kunden Schadenersatz in Höhe von 225.000 Euro zahlen. Grund war die fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung der beiden Medienfondsbeteiligungen Montranus Dritte Beteiligungs-GmbH & Co. Verwaltungs-KG sowie KALEDO Zweite Productions GmbH & Co. KG.

Erstritten wurde das Urteil von der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover war die Sparkasse Hannover unterlegen (Urteil vom 30. 12. 2011, Az.: 13 O 308/10). In der Berufungsverhandlung schloss sich das OLG Celle mit seiner Entscheidung unter Az.: 3 U 21/129 der Einschätzung des LGs Hannover an.

„Einmal mehr ging es im vorliegenden Fall um Provisionen, über die die Sparkasse als Verkäuferin der Medienfondsbeteiligungen ihren Kunden hätte aufklären müssen“, sagt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Das Argument der Beklagten, der Anleger hätte annehmen müssen, dass die Sparkasse Hannover aufklärungspflichtige Provisionen erhalte und deshalb die Schadenersatzklage nicht stichhaltig sei, ließ das OLG Celle nur bedingt gelten.

Denn, so das Gericht, „auch in diesem Fall hätte die Sparkasse Hannover über die tatsächliche Höhe der Provisionen aufklären müssen“, erläutert Fachanwalt Gieschen. Somit vermutete das OLG Celle, dass diese Pflichtverletzung – also die Nicht-Information über die tatsächliche Provisionshöhe – ursächlich war für den beim Anleger eingetretenen Schaden.

Über die KWAG:
KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen – ist eine der größten ausschliesslich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich.
Weiter Informationen finden Sie unter: http://www.kwag-recht.de/

Für Rückfragen:
Jens-Peter Gieschen, Partner
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Lise-Meitner-Straße 2
28359 Bremen
Telefon: 0421 5209 480
Telefax: 0421 5209 489
Email: bremen@kwag-recht.de
Internet: www.kwag-recht.de; www.bank-kritik.de; www.sos-schifffonds.de

Pressekontakt:
Hajo Simons, Partner
Siccma Media GmbH
Bonner Straße 328
50968 Köln
Telefon: 0221 348 038 – 12
Telefax: 0221 348 038 – 41
Email: kwag@siccmamedia.de
Internet: www.siccmamedia.de



Sparkasse Hannover zu 225.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Oberlandesgericht Celle bestätigt Entscheidung des Landgerichts Hannover aus der Vorinstanz

(Bremen, 13. Juni 2012) Mit Beschluss vom 6. Juni 2012 hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle ein Urteil der Vorinstanz, des Landgerichts (LG) Hannover, bestätigt. Danach muss die Sparkasse Hannover einem Kunden Schadenersatz in Höhe von 225.000 Euro zahlen. Grund war die fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung der beiden Medienfondsbeteiligungen Montranus Dritte Beteiligungs-GmbH & Co. Verwaltungs-KG sowie KALEDO Zweite Productions GmbH & Co. KG.

Erstritten wurde das Urteil von der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover war die Sparkasse Hannover unterlegen (Urteil vom 30. 12. 2011, Az.: 13 O 308/10). In der Berufungsverhandlung schloss sich das OLG Celle mit seiner Entscheidung unter Az.: 3 U 21/129 der Einschätzung des LGs Hannover an.

„Einmal mehr ging es im vorliegenden Fall um Provisionen, über die die Sparkasse als Verkäuferin der Medienfondsbeteiligungen ihren Kunden hätte aufklären müssen“, sagt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Das Argument der Beklagten, der Anleger hätte annehmen müssen, dass die Sparkasse Hannover aufklärungspflichtige Provisionen erhalte und deshalb die Schadenersatzklage nicht stichhaltig sei, ließ das OLG Celle nur bedingt gelten.

Denn, so das Gericht, „auch in diesem Fall hätte die Sparkasse Hannover über die tatsächliche Höhe der Provisionen aufklären müssen“, erläutert Fachanwalt Gieschen. Somit vermutete das OLG Celle, dass diese Pflichtverletzung – also die Nicht-Information über die tatsächliche Provisionshöhe – ursächlich war für den beim Anleger eingetretenen Schaden.

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