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Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens als Erben Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden.

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erhalten die Eltern als Erben den Zugang zu den digitalen Konten ihrer verstorbenen Tochter. Es gingen ebenfalls Briefe und Tagebücher an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln.

Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag geschlossen, und die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. Somit stellen die Richter das digitale mit dem analogen Erbe gleich. Die vorangegangene Ablehnung der Klage des Berliner Kammergerichts wurde aufgehoben.

Nachdem das Kammergericht in Berlin im Mai 2017 die Klage einer Mutter abgewiesen hatte, die auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter zugreifen wollte, prüfte der Bundesgerichtshof die Rechtmäßigkeit des Urteils. Die zentrale Frage ist, ob das DigitaleErbe dem analogen Erbe gleichzustellen ist. Wären sie gleichgestellt, dürften Erben beispielsweise Chat-Nachrichten ihrer verstorbenen Angehörigen ebenso lesen, wie es bei einem Brief der Fall wäre.

Zurzeit ist die Rechtslage zu vererbbaren Daten und Informationen im Internet noch unklar. Deswegen wird die Entscheidung wahrscheinlich als rechtliche Grundlage für ähnliche, zukünftige Fälle und für weitere Fragen im Bereich des digitalen Nachlasses dienen."">Vielen Dank für Ihre Hilfe bei der Steigerung der Benutzbarkeit dieses Indexes.


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