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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Korallen von den Malediven?

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 16. August 2012 @ 09:50:11 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Welche Urlaubssouvenirs mit in den Koffer dürfen

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres - nur leider oft viel zu kurz! Glücklicherweise gibt es vielerorts eine große Auswahl an Urlaubssouvenirs, die auch zu Hause noch lange an die erholsamste Zeit des Jahres erinnern: Korallen aus Griechenland, Orchideen aus Vietnam oder sogar ein Hundewelpe aus der Türkei. Doch nicht jedes Mitbringsel darf auch arglos aus dem Urlaub mit in die Heimat gebracht werden. Welche Souvenirs sowohl schöne als auch legale Reiseandenken sind und was am Ferienort besser aufgehoben ist, weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Urlaubssouvenir Tier?
Bettelnde Hunde oder magere Katzen prägen das Straßenbild gerade vieler südlicher Länder. Wer bei diesem Anblick seine Tierliebe entdeckt und den Streunern ein neues Zuhause in Deutschland schenken möchte, sollte davor allerdings einiges beachten. Denn auf den Tierfreund kommen viele bürokratische Hürden zu: "Diese reichen von der Notwendigkeit eines Mikrochips bei Hunden und Katzen sowie eines EU-Heimtierausweises oder einer amtlichen Veterinärbescheinigung mit eingetragener Chipnummer (bei Tieren aus Nicht-EU-Staaten) bis hin zu einer ordnungsgemäßen und im Heimtierausweis eingetragenen Tollwutschutzimpfung", erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Erfüllt das Tier bei der Einreise in einen EU-Mitgliedsstaat diese Vorschriften nicht, dann muss der Reisende damit rechnen, dass an der ersten Grenze der EU der Amtstierarzt das Tier auf Kosten des Urlaubers ins Herkunftsland zurückschickt, in Quarantäne nimmt oder gar die Tötung anordnet. Außerdem stellt sich zuhause nicht selten die Frage, ob der ausländische Liebling überhaupt in den heimischen Haushalt passt. Wer streunenden Tieren am Urlaubsort wirklich etwas Gutes tun will, kann auch die örtlichen Tierschutzorganisationen mit einer Geldspende unterstützen.

Artenschutz auch im Urlaub
Doch nicht nur bei lebenden Tieren, auch bei der Ausfuhr verarbeiteter Materialien von Tieren und Pflanzen gilt es einiges zu berücksichtigen: Die meisten Urlauber denken sich nichts dabei, den exotischen Elfenbeinschmuck, die sommerliche Muschelkette oder den Gürtel aus Schlangenleder zu erstehen. Doch Vorsicht: Sogar Mitbringsel, die auf den ersten Blick ganz unverfänglich wirken - etwa eine gefärbte Koralle in einem Anhänger - können besonders geschützt sein. Der Grund: Viele Tiererzeugnisse unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. "Dieses verbietet den Handel mit vielen Tieren ebenso wie mit deren Erzeugnissen, also Tierprodukten wie Federn oder Fellen", erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin. Wer dagegen verstößt, muss beim Zoll mit saftigen Bußgeldern rechnen. Auch eine Strafanzeige kann dem Urlauber drohen - und dies nicht nur bei der Einreise in Deutschland, sondern bereits im Urlaubsland beim Erwerb derartiger Souvenirs. Zudem beschlagnahmt der Zoll die Mitbringsel, allein 2011 betraf dies 21.000 geschützte Tiere und Pflanzen in Deutschland!
Generell gilt: Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Wer sich also beim Urlaubsandenken unsicher ist, sollte sich bereits vorab im Internet beim Zoll (www.zoll.de) oder bei der Zollstelle am Flughafen erkundigen, welche Souvenirs wirklich erlaubt sind. Auch die Webpage www.artenschutz-online.de gibt Auskunft, welche Tiere und Pflanzen nicht eingeführt werden dürfen.

Vorsicht bei exotischen Lebensmitteln!
Den Schinken aus Parma, den Kaviar aus St. Petersburg - Lebensmittel sind ebenfalls beliebte Souvenirs. Doch nicht alles kann unbedenklich eingepackt werden: Zwar sind eingeführte Lebensmittel aus EU-Staaten generell unproblematisch. Wer aber in einem Nicht-EU-Land urlaubt, sollte auf Fisch, Fleisch, Eier und Milchprodukte als Reisemitbringsel verzichten, denn hier kann es zu ernsthaften Problemen bei der Einreise kommen. Dagegen dürfen Urlauber bedenkenlos Honig bis zu zwei Kilo, Pasta, Kuchen und Kekse mitnehmen. "Die Einfuhrbestimmungen sind allerdings sehr komplex und gültige Zollbestimmungen für spezielle Lebensmittel ändern sich oft kurzfristig", so die D.A.S. Juristin. Deshalb sollten sich Gourmet-Reisende vor Reiseantritt über die aktuellen Zollvorschriften informieren. Auch hier hilft die Webpage des Zolls weiter.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.400

Kurzfassung:
Vorsicht bei Reiseandenken!
Was darf im Urlaubskoffer mit nach Hause?

Reisesouvenirs erinnern auch zu Hause noch lange an die erholsamste Zeit des Jahres. Doch nicht jedes Mitbringsel darf mit in die Heimat gebracht werden. So kommen auf Tierliebhaber, die zum Beispiel einem streunenden Hund aus dem Ferienort eine neue Heimat schenken wollen, etliche bürokratische Hürden zu. Wer mit einem Tier in einen EU-Mitgliedsstatt reist, das bestimmte Tiergesundheitsbestimmungen nicht erfüllt, muss damit rechnen, dass an der ersten Grenze der EU der Amtstierarzt das Tier auf Kosten des Urlaubers ins Herkunftsland zurückschickt, in Quarantäne nimmt oder gar die Tötung anordnet. Auch bei der Einfuhr verarbeiteter Materialien von Tieren und Pflanzen gilt zu berücksichtigen, dass viele Tiererzeugnisse dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen. "Dieses verbietet den Handel mit vielen Tieren ebenso wie mit dessen Erzeugnissen, wie Federn oder Fellen", so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Verstöße dagegen können vom Zoll mit saftigen Bußgeldern und der Beschlagnahmung der Mitbringsel geahndet werden. Während eingeführte Lebensmittel aus EU-Staaten generell unproblematisch sind, können Fisch, Fleisch, Eier und Milchprodukte und viele exotische Lebensmittel, wie zum Beispiel Haifischflossen, aus außereuropäischen Staaten zu einem heiklen Reisemitbringsel werden.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de
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Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Urlaubssouvenirs/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613

http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



Welche Urlaubssouvenirs mit in den Koffer dürfen

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres - nur leider oft viel zu kurz! Glücklicherweise gibt es vielerorts eine große Auswahl an Urlaubssouvenirs, die auch zu Hause noch lange an die erholsamste Zeit des Jahres erinnern: Korallen aus Griechenland, Orchideen aus Vietnam oder sogar ein Hundewelpe aus der Türkei. Doch nicht jedes Mitbringsel darf auch arglos aus dem Urlaub mit in die Heimat gebracht werden. Welche Souvenirs sowohl schöne als auch legale Reiseandenken sind und was am Ferienort besser aufgehoben ist, weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Urlaubssouvenir Tier?
Bettelnde Hunde oder magere Katzen prägen das Straßenbild gerade vieler südlicher Länder. Wer bei diesem Anblick seine Tierliebe entdeckt und den Streunern ein neues Zuhause in Deutschland schenken möchte, sollte davor allerdings einiges beachten. Denn auf den Tierfreund kommen viele bürokratische Hürden zu: "Diese reichen von der Notwendigkeit eines Mikrochips bei Hunden und Katzen sowie eines EU-Heimtierausweises oder einer amtlichen Veterinärbescheinigung mit eingetragener Chipnummer (bei Tieren aus Nicht-EU-Staaten) bis hin zu einer ordnungsgemäßen und im Heimtierausweis eingetragenen Tollwutschutzimpfung", erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Erfüllt das Tier bei der Einreise in einen EU-Mitgliedsstaat diese Vorschriften nicht, dann muss der Reisende damit rechnen, dass an der ersten Grenze der EU der Amtstierarzt das Tier auf Kosten des Urlaubers ins Herkunftsland zurückschickt, in Quarantäne nimmt oder gar die Tötung anordnet. Außerdem stellt sich zuhause nicht selten die Frage, ob der ausländische Liebling überhaupt in den heimischen Haushalt passt. Wer streunenden Tieren am Urlaubsort wirklich etwas Gutes tun will, kann auch die örtlichen Tierschutzorganisationen mit einer Geldspende unterstützen.

Artenschutz auch im Urlaub
Doch nicht nur bei lebenden Tieren, auch bei der Ausfuhr verarbeiteter Materialien von Tieren und Pflanzen gilt es einiges zu berücksichtigen: Die meisten Urlauber denken sich nichts dabei, den exotischen Elfenbeinschmuck, die sommerliche Muschelkette oder den Gürtel aus Schlangenleder zu erstehen. Doch Vorsicht: Sogar Mitbringsel, die auf den ersten Blick ganz unverfänglich wirken - etwa eine gefärbte Koralle in einem Anhänger - können besonders geschützt sein. Der Grund: Viele Tiererzeugnisse unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. "Dieses verbietet den Handel mit vielen Tieren ebenso wie mit deren Erzeugnissen, also Tierprodukten wie Federn oder Fellen", erläutert die D.A.S. Rechtsexpertin. Wer dagegen verstößt, muss beim Zoll mit saftigen Bußgeldern rechnen. Auch eine Strafanzeige kann dem Urlauber drohen - und dies nicht nur bei der Einreise in Deutschland, sondern bereits im Urlaubsland beim Erwerb derartiger Souvenirs. Zudem beschlagnahmt der Zoll die Mitbringsel, allein 2011 betraf dies 21.000 geschützte Tiere und Pflanzen in Deutschland!
Generell gilt: Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Wer sich also beim Urlaubsandenken unsicher ist, sollte sich bereits vorab im Internet beim Zoll (www.zoll.de) oder bei der Zollstelle am Flughafen erkundigen, welche Souvenirs wirklich erlaubt sind. Auch die Webpage www.artenschutz-online.de gibt Auskunft, welche Tiere und Pflanzen nicht eingeführt werden dürfen.

Vorsicht bei exotischen Lebensmitteln!
Den Schinken aus Parma, den Kaviar aus St. Petersburg - Lebensmittel sind ebenfalls beliebte Souvenirs. Doch nicht alles kann unbedenklich eingepackt werden: Zwar sind eingeführte Lebensmittel aus EU-Staaten generell unproblematisch. Wer aber in einem Nicht-EU-Land urlaubt, sollte auf Fisch, Fleisch, Eier und Milchprodukte als Reisemitbringsel verzichten, denn hier kann es zu ernsthaften Problemen bei der Einreise kommen. Dagegen dürfen Urlauber bedenkenlos Honig bis zu zwei Kilo, Pasta, Kuchen und Kekse mitnehmen. "Die Einfuhrbestimmungen sind allerdings sehr komplex und gültige Zollbestimmungen für spezielle Lebensmittel ändern sich oft kurzfristig", so die D.A.S. Juristin. Deshalb sollten sich Gourmet-Reisende vor Reiseantritt über die aktuellen Zollvorschriften informieren. Auch hier hilft die Webpage des Zolls weiter.
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Reisesouvenirs erinnern auch zu Hause noch lange an die erholsamste Zeit des Jahres. Doch nicht jedes Mitbringsel darf mit in die Heimat gebracht werden. So kommen auf Tierliebhaber, die zum Beispiel einem streunenden Hund aus dem Ferienort eine neue Heimat schenken wollen, etliche bürokratische Hürden zu. Wer mit einem Tier in einen EU-Mitgliedsstatt reist, das bestimmte Tiergesundheitsbestimmungen nicht erfüllt, muss damit rechnen, dass an der ersten Grenze der EU der Amtstierarzt das Tier auf Kosten des Urlaubers ins Herkunftsland zurückschickt, in Quarantäne nimmt oder gar die Tötung anordnet. Auch bei der Einfuhr verarbeiteter Materialien von Tieren und Pflanzen gilt zu berücksichtigen, dass viele Tiererzeugnisse dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen. "Dieses verbietet den Handel mit vielen Tieren ebenso wie mit dessen Erzeugnissen, wie Federn oder Fellen", so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Verstöße dagegen können vom Zoll mit saftigen Bußgeldern und der Beschlagnahmung der Mitbringsel geahndet werden. Während eingeführte Lebensmittel aus EU-Staaten generell unproblematisch sind, können Fisch, Fleisch, Eier und Milchprodukte und viele exotische Lebensmittel, wie zum Beispiel Haifischflossen, aus außereuropäischen Staaten zu einem heiklen Reisemitbringsel werden.
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