News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Maximen der Arbeitsvertragsgestaltung

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 07. November 2012 @ 20:25:52 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(351 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Anforderungen an die Gestaltung wirksamer Arbeitsverträge.

Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten.

Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge

- schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit,
- vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten,
- vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestaltung aus dem Blick geraten.

1. Wirksame Arbeitsverträge schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit.

Man kann zwar die Auffassung vertreten, dass es letztendlich nicht darauf ankommt, was in einem Arbeitsvertrag geregelt ist, solange sich der Arbeitnehmer nur daran hält. Probleme entstehen jedoch regelmäßig dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zum Streit kommt, z.B. bei Ausspruch einer Kündigung. Nun prüft ein Experte - meist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - die Wirksamkeit der einzelnen Klauseln und rechnet aus, was aus dem Arbeitsverhältnis noch "rauszuholen" ist. Das kann dann je nach Einzelfall für den Arbeitgeber sehr teuer werden. Noch problematischer ist die Situation bei einer Schieflage des Unternehmens hier entsteht manchmal eine ´rette sich wer kann´ Situation. Die Arbeitnehmer versuchen aus dem Vertrag rauszuholen, was dessen (unwirksame oder ungünstigen) Klauseln hergeben.

2. Wirksame Arbeitsverträge vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten.

Unübersichtliche Arbeitsverträge, die noch dazu im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen, tarifvertraglichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen stehen, verursachen erfahrungsgemäß erhöhten Prüfungs- und Beratungsaufwand. Das fängt in der Personalabteilung an, wo Mitarbeiter nicht wissen, welche Regelung in welchem Umfang anzuwenden ist. Im Zweifel muss rechtlicher Rat eingeholt werden. Auch hier bleiben oft Unsicherheiten, da auch der größte Spezialist für Arbeitsrecht keinen sicheren Rechtsrat erteilen kann, wenn Klauseln verwandt wurden, die vom Bundesarbeitsgericht noch nicht "abgesegnet" sind.

3. Wirksame Arbeitsverträge vermeiden, dass wesentliche Punkte aus dem Blick geraten.

Häufig ist zu beobachten, dass in der Vielzahl der getroffenen Regelungen in Arbeitsverträgen wirklich maßgebliche Probleme nicht oder nur unzureichend geregelt sind.

In befristeten Arbeitsverträgen sind häufig die Befristungsgründe nicht ausreichend bezeichnet. Vergessen wird ausdrücklich zu vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis auch während der Befristung ordentlich kündbar ist. In diesen Fällen müssen Arbeitgeber ungeeignete Arbeitnehmer, manchmal über viele Jahre bis zum Ende der Befristung "mitschleppen".

Ein weiteres sehr häufig anzutreffendes Beispiel sind die Ausschlussfristen. Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung sind Ausschlussfristen, die in der ersten Stufe kürzer als drei Monate sind, zumindest als problematisch anzusehen. Arbeitgeber, die solche Ausschlussfristen verwenden, können sich gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Wirksamkeit der Ausschlussfristen nicht berufen. Der Arbeitnehmer aber wiederum kann sich gegenüber dem Arbeitgeber sehr wohl auf die Wirksamkeit der zu kurzen Ausschlussfristen berufen, da er diese ja nicht verwandt hat. Von Seiten des Arbeitgebers ist es in diesem Fall treuwidrig sich darauf zu berufen, dass die von ihm selbst gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist.

Vor dem Hintergrund der vorstehend geschilderten Problematik lassen wir uns bei der Erstellung von Arbeitsverträgen von folgenden Maximen leiten:

Die Arbeitsverträge

- werden übersichtlich gestaltet,
- enthalten nur notwendige Regelungen,
- enthalten nur wirksame Regelungen.

Die von uns verwandten Klauseln sind anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüft. Soweit bestimmte Probleme noch nicht endgültig geklärt sind, werden die Regelungen so vorsichtig formuliert, dass sie aller Erwartung nach einer späteren Überprüfung standhalten.

Anhand von Checklisten prüfen wir, welcher Regelungsbedarf im Unternehmen wirklich besteht. Auf diese Weise verhindern wir, dass unnötige Regelungen in die Verträge aufgenommen werden, aber auch, dass wichtige Regelungen vergessen werden.

Für die Vertragsmuster gibt es Handlungsanleitungen für die Personalabteilung zum ausfüllen der Verträge. Dadurch stellen wir sicher, dass nicht nur wirksame Verträge verwandt werden, sondern dass diese auch ordnungsgemäß und vollständig von der Personalabteilung ausgefüllt werden.

Wir haben ein Bausteinsystem entwickelt, in dem nahezu sämtliche, regelmäßig im Arbeitsrecht auftretende Probleme zum einen eine Beratung, zum anderen auch ein konkreter, anhand der aktuellen höchstrichterlich Rechtsprechung geprüfter Formulierungsvorschlag vorhanden ist. Die Verwendung von Textbausteinen ersetzt aber nicht die individuelle Beratung. Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Insbesondere die unternehmerischen Zielsetzungen im Bereich der Mitarbeitermotivation machen individuelle Lösungen notwendig.

Ein Beispiel: Immer wieder verwenden Arbeitgeber längere als die gesetzlich bzw. die tarifvertraglich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Die Argumentation: Ich musste dem Mitarbeiter diese lange Kündigungsfrist anbieten, weil er sonst nicht zu mir gekommen wäre. Gerade im Anfangsbereich eines Arbeitsverhältnisses ist dies häufig ungünstig. Stellt der Arbeitgeber nämlich fest, dass er den Mitarbeiter nicht behalten will, muss er die lange Kündigungsfrist einhalten.

Häufig ist es für Arbeitgeber wesentlich günstiger und für die Mitarbeiter für die Verhandlung auch ausreichend, wenn statt der längeren Kündigungsfrist das Angebot erfolgt, auf die Probezeit zu verzichten.

Warum ist das günstiger? Der Sinn einer Probezeit wird völlig überbewertet. Innerhalb des ersten halben Jahres des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses kann sich der Arbeitgeber unproblematisch (nämlich ohne Kündigungsgrund) vom Arbeitnehmer trennen, da in diesem Zeitraum das Kündigungsschutzgesetz noch gar keine Anwendung findet. Arbeitnehmer stehen daher nicht besser als in einem Kleinbetrieb. Fällt die Probezeit weg, bedeutet dies nichts anderes, als dass statt der 14-Tage-Frist mit der gesetzlichen vier Wochen Frist zum 15. bzw. zum Monatsende oder der einschlägigen tarifvertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Das ist für den Arbeitgeber allemal günstiger als die Anwendung einer mehrmonatigen Kündigungsfrist.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Mitte: Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin-Mitte
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin-Marzahn

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
(Büropark Ruhrallee, Bus 154 und 155, Haltestelle Hohefuhrstraße)
Tel. 0201-4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Anforderungen an die Gestaltung wirksamer Arbeitsverträge.

Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten.

Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge

- schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit,
- vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten,
- vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestaltung aus dem Blick geraten.

1. Wirksame Arbeitsverträge schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit.

Man kann zwar die Auffassung vertreten, dass es letztendlich nicht darauf ankommt, was in einem Arbeitsvertrag geregelt ist, solange sich der Arbeitnehmer nur daran hält. Probleme entstehen jedoch regelmäßig dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zum Streit kommt, z.B. bei Ausspruch einer Kündigung. Nun prüft ein Experte - meist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht - die Wirksamkeit der einzelnen Klauseln und rechnet aus, was aus dem Arbeitsverhältnis noch "rauszuholen" ist. Das kann dann je nach Einzelfall für den Arbeitgeber sehr teuer werden. Noch problematischer ist die Situation bei einer Schieflage des Unternehmens hier entsteht manchmal eine ´rette sich wer kann´ Situation. Die Arbeitnehmer versuchen aus dem Vertrag rauszuholen, was dessen (unwirksame oder ungünstigen) Klauseln hergeben.

2. Wirksame Arbeitsverträge vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten.

Unübersichtliche Arbeitsverträge, die noch dazu im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen, tarifvertraglichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen stehen, verursachen erfahrungsgemäß erhöhten Prüfungs- und Beratungsaufwand. Das fängt in der Personalabteilung an, wo Mitarbeiter nicht wissen, welche Regelung in welchem Umfang anzuwenden ist. Im Zweifel muss rechtlicher Rat eingeholt werden. Auch hier bleiben oft Unsicherheiten, da auch der größte Spezialist für Arbeitsrecht keinen sicheren Rechtsrat erteilen kann, wenn Klauseln verwandt wurden, die vom Bundesarbeitsgericht noch nicht "abgesegnet" sind.

3. Wirksame Arbeitsverträge vermeiden, dass wesentliche Punkte aus dem Blick geraten.

Häufig ist zu beobachten, dass in der Vielzahl der getroffenen Regelungen in Arbeitsverträgen wirklich maßgebliche Probleme nicht oder nur unzureichend geregelt sind.

In befristeten Arbeitsverträgen sind häufig die Befristungsgründe nicht ausreichend bezeichnet. Vergessen wird ausdrücklich zu vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis auch während der Befristung ordentlich kündbar ist. In diesen Fällen müssen Arbeitgeber ungeeignete Arbeitnehmer, manchmal über viele Jahre bis zum Ende der Befristung "mitschleppen".

Ein weiteres sehr häufig anzutreffendes Beispiel sind die Ausschlussfristen. Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung sind Ausschlussfristen, die in der ersten Stufe kürzer als drei Monate sind, zumindest als problematisch anzusehen. Arbeitgeber, die solche Ausschlussfristen verwenden, können sich gegenüber dem Arbeitnehmer auf die Wirksamkeit der Ausschlussfristen nicht berufen. Der Arbeitnehmer aber wiederum kann sich gegenüber dem Arbeitgeber sehr wohl auf die Wirksamkeit der zu kurzen Ausschlussfristen berufen, da er diese ja nicht verwandt hat. Von Seiten des Arbeitgebers ist es in diesem Fall treuwidrig sich darauf zu berufen, dass die von ihm selbst gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist.

Vor dem Hintergrund der vorstehend geschilderten Problematik lassen wir uns bei der Erstellung von Arbeitsverträgen von folgenden Maximen leiten:

Die Arbeitsverträge

- werden übersichtlich gestaltet,
- enthalten nur notwendige Regelungen,
- enthalten nur wirksame Regelungen.

Die von uns verwandten Klauseln sind anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüft. Soweit bestimmte Probleme noch nicht endgültig geklärt sind, werden die Regelungen so vorsichtig formuliert, dass sie aller Erwartung nach einer späteren Überprüfung standhalten.

Anhand von Checklisten prüfen wir, welcher Regelungsbedarf im Unternehmen wirklich besteht. Auf diese Weise verhindern wir, dass unnötige Regelungen in die Verträge aufgenommen werden, aber auch, dass wichtige Regelungen vergessen werden.

Für die Vertragsmuster gibt es Handlungsanleitungen für die Personalabteilung zum ausfüllen der Verträge. Dadurch stellen wir sicher, dass nicht nur wirksame Verträge verwandt werden, sondern dass diese auch ordnungsgemäß und vollständig von der Personalabteilung ausgefüllt werden.

Wir haben ein Bausteinsystem entwickelt, in dem nahezu sämtliche, regelmäßig im Arbeitsrecht auftretende Probleme zum einen eine Beratung, zum anderen auch ein konkreter, anhand der aktuellen höchstrichterlich Rechtsprechung geprüfter Formulierungsvorschlag vorhanden ist. Die Verwendung von Textbausteinen ersetzt aber nicht die individuelle Beratung. Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Insbesondere die unternehmerischen Zielsetzungen im Bereich der Mitarbeitermotivation machen individuelle Lösungen notwendig.

Ein Beispiel: Immer wieder verwenden Arbeitgeber längere als die gesetzlich bzw. die tarifvertraglich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Die Argumentation: Ich musste dem Mitarbeiter diese lange Kündigungsfrist anbieten, weil er sonst nicht zu mir gekommen wäre. Gerade im Anfangsbereich eines Arbeitsverhältnisses ist dies häufig ungünstig. Stellt der Arbeitgeber nämlich fest, dass er den Mitarbeiter nicht behalten will, muss er die lange Kündigungsfrist einhalten.

Häufig ist es für Arbeitgeber wesentlich günstiger und für die Mitarbeiter für die Verhandlung auch ausreichend, wenn statt der längeren Kündigungsfrist das Angebot erfolgt, auf die Probezeit zu verzichten.

Warum ist das günstiger? Der Sinn einer Probezeit wird völlig überbewertet. Innerhalb des ersten halben Jahres des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses kann sich der Arbeitgeber unproblematisch (nämlich ohne Kündigungsgrund) vom Arbeitnehmer trennen, da in diesem Zeitraum das Kündigungsschutzgesetz noch gar keine Anwendung findet. Arbeitnehmer stehen daher nicht besser als in einem Kleinbetrieb. Fällt die Probezeit weg, bedeutet dies nichts anderes, als dass statt der 14-Tage-Frist mit der gesetzlichen vier Wochen Frist zum 15. bzw. zum Monatsende oder der einschlägigen tarifvertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Das ist für den Arbeitgeber allemal günstiger als die Anwendung einer mehrmonatigen Kündigungsfrist.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Mitte: Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin-Mitte
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin-Marzahn

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
(Büropark Ruhrallee, Bus 154 und 155, Haltestelle Hohefuhrstraße)
Tel. 0201-4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de


Artikel-Titel: Weitere News: Maximen der Arbeitsvertragsgestaltung

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Maximen der Arbeitsvertragsgestaltung" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

China: Hongkong kämpft um endgültige Abschaffung de ...

China: Hongkong kämpft um endgültige Abschaffung de ...
Kinderpornografie: NRW-Innenminister Reul kündigt h ...

Kinderpornografie: NRW-Innenminister Reul kündigt h ...
Rechtsterrorismus: Morddrohungen an deutsche Politi ...

Rechtsterrorismus: Morddrohungen an deutsche Politi ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Internationale-Tourismus-Boerse-Berlin-IT ...

Deutschland-Tierpark-Neumuenster-Schleswi ...

Deutschland-Radeburg-2015-150930-DSC_0223 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Schokoriegel – Bounty Mini Ich weiß nicht mehr seit wieviel Jahren ich süchtig bin nach Bounty-Schokoriegeln. Aber eines weiß ich, der, der diese Dinger gebaut hat ist ein Meister der Verführung. Früher konn ... (Olaf Peters, 30.6.2014)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Kostenlose Stellenanzeigen im Jobportal JOBKNIGHT schalten (PR-Gateway, 01.05.2024)
Ein neues deutschlandweites Jobportal revolutioniert die Art und Weise, wie Unternehmen und Kandidaten zusammenfinden

Deutschland - JOBKNIGHT, das neue umfassende Jobportal für ganz Deutschland, lädt alle Arbeitgeber ein, ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, kostenlose Stellenanzeigen zu schalten. Diese Plattform bietet nicht nur einen einzigartigen Talentpool, sondern unterstützt auch aktiv die Vernetzung von Unterneh ...

 Energiemanagementsystem im Haus und per App von überall erreichbar (PR-Gateway, 30.04.2024)


In einer Welt, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz immer mehr in den Fokus rücken, setzen Hauseigentümer zunehmend auf intelligente Energiemanagementsysteme, um ihren Verbrauch zu optimieren und ihre Autarkie zu erhöhen. Das Energiemanagementsystem heißt AMPERE.IQ von der Energiekonzepte Deutschland GmbH stellt als innovatives Energiemanagementsystem eine technologische Antwort auf die Herausforderungen der Energieeffizienz dar.



Mit dem EKD365+ dem komplett ...

 Genuss in pflanzlich: Der neue Müller Vegan Mix (PR-Gateway, 30.04.2024)
Molkerei Alois Müller erweitert ihr Sortiment pflanzlicher Produkte

Aretsried, 30.04.2024 - Die Molkerei Alois Müller vergrößert ihr pflanzenbasiertes Produktangebot: Der neue Müller Vegan Mix adressiert die Trendkategorie Vegan und ist für alle, die auf pflanzlichen Genuss nicht verzichten wollen. Die beiden Sorten, Müller Vegan Mix Typ Vanille mit Schoko Balls und Müller Vegan Mix Banane mit Schoko Flakes, basieren auf Kokosnuss. Ihr 2-Kammer-Becher ist angelehnt an den Müller Klass ...

 Zukunftssicherheit mit PV-Anlagen von Bussemas & Pollmeier (PR-Gateway, 29.04.2024)


Die Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von sauberer Energie gewinnt weltweit an Bedeutung! Da sich immer mehr Menschen für nachhaltige Energielösungen entscheiden, um ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern und Energiekosten zu senken. In diesem Zusammenhang freut sich Bussemas & Pollmeier, eine individuelle Lösung für hochwertige PV-Anlagen anzubie ...

 Pressemitteilung: Sportliche Tradition - GEZE spendet 4.000 Euro beim Ditzinger Lebenslauf (PR-Gateway, 29.04.2024)


Leonberg, 29. April 2024 - Seit über zehn Jahren nehmen Mitarbeitende von GEZE am Ditzinger Lebenslauf teil. Die 26. Auflage der Spendenveranstaltung fand vom 19. bis 28. April 2024 statt. In diesem Jahr haben 112 Mitarbeitende des Leonberger Familienunternehmens wieder etliche Kilometer zurückgelegt, um Geld für den Kampf gegen Mukoviszidose zu sammeln. Die Teilnahme ist für GEZE in jedem Jahr Ehrensache, insgesamt sponsert das Unternehmen die Leistung seiner Mitarbeitenden mit 4.00 ...

 Wie RZ-Betreiber den Anforderungen des neuen (EnEfG) gerecht werden (PR-Gateway, 29.04.2024)
DeRZ - Deutsche Rechenzentren GmbH stellt White Paper als Erstinformation zur Verfügung

Mit einem kostenfreien White Paper stellt die DeRZ den Betreibern von Rechenzentren einen Leitfaden zum kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zur Verfügung. Das Unternehmen widmet sich mit seinem Lösungsportfolio auch den Herausforderungen, die aus den neuen Regularien resultieren. Mit einem klaren Fokus auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bietet die DeRZ - Deuts ...

 TENA Silhouette: Sicherer Schutz mit echtem Unterwäsche-Gefühl (PR-Gateway, 29.04.2024)


Die richtige Unterwäsche stärkt nicht nur augenblicklich das Selbstbewusstsein, sondern kann auch ein absoluter Mood-Booster sein. Frauen mit Blasenschwäche benötigen darüber hinaus einen sicheren Schutz, um einen aktiven Alltag leben zu können und für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Die neue Kollektion von TENA Silhouette bringt beide Welten zusammen: Die diskrete Unterwäsche sitzt perfekt, passt zum jeweiligen Outfit und bietet einen verlässlichen Schutz bei mittlerer bis st ...

 \'\'Auszeit - wichtigste Zeit des Tages\'\' hat Jury überzeugt! (PR-Gateway, 29.04.2024)
Ralf Barsch gewinnt den Excellent Award beim 17. Internationalen Speaker Slam!

"Auszeit ist die wichtigste Zeit des Tages" - Mit dieser Botschaft erhält Ralf Barsch den Excellent-Award beim 17. Internationalen Speaker Slam



Am 24. April 2024 fand in Mastershausen in Rheinland-Pfalz in den Scherer-Studios der 17. Internationale Speaker Slam statt, an dem mehr als 140 Redner aus über 18 Ländern teilgenommen haben. Die hochdotierten Redebeiträge der Finalisten wurden in ...

 KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, 26.04.2024)
Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran

KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.




 Blockalarm Alarmanlagen: Ihre Sicherheit ist unsere höchste Priorität (PR-Gateway, 26.04.2024)
Effektive Alarmanlagen von Blockalarm

Blockalarm Alarmanlagen ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, wenn es um Sicherheit geht. Das Unternehmen kann eine langjährige Erfahrung vorweisen und kennt sich dadurch bestens aus, wenn es darum geht, Sie vor Gefahren zu schützen.



Inhalt

-Unsere Erfahrung - Ihr Schutz

-Warum ist Erfahrung wichtig?

-Die Produktpalette - Qualität und Innovation
...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Maximen der Arbeitsvertragsgestaltung

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Maximen der Arbeitsvertragsgestaltung