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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Seminarveranstaltung Consortis Verwaltungs GmbH Berlin

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 11. April 2013 @ 10:48:04 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Notarielle Kaufangebote müssen innerhalb von vier Wochen angenommen werden, ansonsten erlischt es

Die Consortis Verwaltungs GmbH mit Hauptsitz in Berlin ist ein junges, innovatives Unternehmen, welches von Daniel Volbert geleitet wird. Im Rahmen von Seminarveranstaltungen informiert das Unternehmen Consortis Verwaltungs GmbH Verbraucher, Interessierte, Mitarbeiter und Investoren über neue Entwicklungen rund um Finanzen, Steuern und Rechtstipps. Die Seminarveranstaltung am 04.04.2013 in Berlin zu dem Themenschwerpunkt mit rechtlicher Diskussion "Bindungsfristen bei Kaufangeboten" fand großes Interesse.

Geschäftsführer Daniel Volbert erörtert die Problemstellung:

"Unser Unternehmen bietet den Verbrauchern ein Maximum an Sicherheit und Optimierung beim Thema Steuererstattung, die alle Bereiche betreffen. Aus Erfahrung wissen wir, dass gute Vorsorge und fundiertes Vorwissen auch einen gewissen Schutz bieten, später hat der Verbraucher weniger Nachsehen. Wie verhält es sich mit den Bindungsfristen bei Kaufangeboten, worauf sollten Verbraucher und Unternehmer achten, wie sieht die rechtliche Gesetzlage aus?

Bindungsfristen bei Kaufangeboten

Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2010 entschieden, dass ein notarielles Kaufangebot, das nicht innerhalb von vier Wochen angenommen wird, regelmäßig erloschen ist. Hierin liegt sowohl die Chance als auch die Gefahr für geprellte Anleger und Verbraucher. Da eine Klausel, die eine Annahmefrist von mehr als vier Wochen vorsieht im Regelfall unwirksam ist, erlischt das Kaufvertragsangebot des Verbrauchers regelmäßig nach einer angemessenen Frist von ebenfalls vier Wochen. Eine danach erklärte Annahme des Kaufvertrages stellt lediglich ein neues Angebot - jetzt des Unternehmers an den Verbraucher - dar. Der Verbraucher erklärt nicht etwa durch Zahlung des Kaufpreises eine erneute Annahme.

Dies sind die Vorgaben und bildet die Vorgehensweise:

1.) Das notarielle Kaufvertragsangebot muss zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer abgegeben worden sein. Das Kaufvertragsangebot muss sich auf ein beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft, vorliegend den Immobilienkauf, beziehen und zunächst ein einseitig bindendes notarielles Kaufangebot beurkunden. Die Annahme durch den Unternehmer muss demgemäß wesentlich später erfolgt sein. Das Kaufvertragsangebot darf bei dieser Konstellation nicht einseitig durch den Käufer widerrufbar sein.

2.) Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Bindungsfrist in dem regelmäßig durch den Unternehmer vorformulierten Vertrag länger als vier Wochen gewesen sein muss. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die damit vorliegende Bindungsfrist den Käufer unangemessen benachteiligt. Denn dieser kann die Annahme seines Vertragsangebotes regelmäßig innerhalb von vier Wochen erwarten. Nur unter besonderen Umständen kann diese Frist im Einzelfall länger ausfallen.

3.) Zudem muss letztlich die tatsächlich erklärte Annahme durch den Unternehmer später als vier Wochen nach dem Kaufvertragsangebot erklärt worden sein.

Aufgrund des Urteils geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass derartige Klauseln in vorformulierten Verträgen, wie sie in den vorliegenden Fällen häufig verwendet werden, gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Verbraucherschutz und Sicherheit möglich?

Schutz für den Verbraucher und Sicherheit in der Geldanlage ist für fast alle Kapitalanleger ein unerreichbares Ziel. Doch durch die Gesetzgebung und Urteilen wie diesen des Bundesgerichtshofes kann vielen Verbrauchern und Käufer nun geholfen werden. Und dies selbst dann, wenn Sie als Käufer den Kaufpreis längst gezahlt haben. Auch Juristen halten die oben genannte Vorgehensweise in vielen Fällen für Erfolg versprechend, denn schon häufig konnten derartige Konstellationen in Immobilienkaufverträgen über Eigentumswohnungen festgestellt und Anlegern und Verbrauchern unkompliziert geholfen werden."

In der anschließenden Diskussion wurden weitere rechtliche Fragen beantwortet und Erfahrungen ausgetauscht. Die Teilnehmer gingen mit dem Wissen auseinander, dass Klarheit durch das Urteil des Bundesgerichtshofes geschaffen wurde und der Verbrauch besseren Schutz dadurch erhält.

V.i.S.d.P.:

Daniel Volbert

Geschäftsführung
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Die Consortis Verwaltungs GmbH ist ein junges, innovatives Unternehmen, welches im Jahr 2008 gegründet wurde. Die Consortis Verwaltungs GmbH bietet den Verbrauchern ein Maximum an Sicherheit und Optimierung in Zusammenarbeit mit eigenen Finanz- und Steuerexperten. Die Consortis GmbH und das Mitarbeiterteam zeigt verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung auf und entwickelt ein passend individuell zugeschnittenes und unverbindliches Gesamtkonzept zur optimalen Steuererstattung. Weitere Informationen unter www.consortis-gmbh.de
Consortis Verwaltungs GmbH
Daniel Volbert
Sigmaringer Straße 17
10713 Berlin
(030) 8200 7660

http://www.consortis-gmbh.de

Pressekontakt:
Consortis Verwaltung GmbH
Daniel Volbert
Sigmaringer Str.17
10713 Berlin
info@consortis-gmbh.de
(030) 8200 7660
http:// http://www.consortis-gmbh.de



Notarielle Kaufangebote müssen innerhalb von vier Wochen angenommen werden, ansonsten erlischt es

Die Consortis Verwaltungs GmbH mit Hauptsitz in Berlin ist ein junges, innovatives Unternehmen, welches von Daniel Volbert geleitet wird. Im Rahmen von Seminarveranstaltungen informiert das Unternehmen Consortis Verwaltungs GmbH Verbraucher, Interessierte, Mitarbeiter und Investoren über neue Entwicklungen rund um Finanzen, Steuern und Rechtstipps. Die Seminarveranstaltung am 04.04.2013 in Berlin zu dem Themenschwerpunkt mit rechtlicher Diskussion "Bindungsfristen bei Kaufangeboten" fand großes Interesse.

Geschäftsführer Daniel Volbert erörtert die Problemstellung:

"Unser Unternehmen bietet den Verbrauchern ein Maximum an Sicherheit und Optimierung beim Thema Steuererstattung, die alle Bereiche betreffen. Aus Erfahrung wissen wir, dass gute Vorsorge und fundiertes Vorwissen auch einen gewissen Schutz bieten, später hat der Verbraucher weniger Nachsehen. Wie verhält es sich mit den Bindungsfristen bei Kaufangeboten, worauf sollten Verbraucher und Unternehmer achten, wie sieht die rechtliche Gesetzlage aus?

Bindungsfristen bei Kaufangeboten

Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2010 entschieden, dass ein notarielles Kaufangebot, das nicht innerhalb von vier Wochen angenommen wird, regelmäßig erloschen ist. Hierin liegt sowohl die Chance als auch die Gefahr für geprellte Anleger und Verbraucher. Da eine Klausel, die eine Annahmefrist von mehr als vier Wochen vorsieht im Regelfall unwirksam ist, erlischt das Kaufvertragsangebot des Verbrauchers regelmäßig nach einer angemessenen Frist von ebenfalls vier Wochen. Eine danach erklärte Annahme des Kaufvertrages stellt lediglich ein neues Angebot - jetzt des Unternehmers an den Verbraucher - dar. Der Verbraucher erklärt nicht etwa durch Zahlung des Kaufpreises eine erneute Annahme.

Dies sind die Vorgaben und bildet die Vorgehensweise:

1.) Das notarielle Kaufvertragsangebot muss zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer abgegeben worden sein. Das Kaufvertragsangebot muss sich auf ein beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft, vorliegend den Immobilienkauf, beziehen und zunächst ein einseitig bindendes notarielles Kaufangebot beurkunden. Die Annahme durch den Unternehmer muss demgemäß wesentlich später erfolgt sein. Das Kaufvertragsangebot darf bei dieser Konstellation nicht einseitig durch den Käufer widerrufbar sein.

2.) Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Bindungsfrist in dem regelmäßig durch den Unternehmer vorformulierten Vertrag länger als vier Wochen gewesen sein muss. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die damit vorliegende Bindungsfrist den Käufer unangemessen benachteiligt. Denn dieser kann die Annahme seines Vertragsangebotes regelmäßig innerhalb von vier Wochen erwarten. Nur unter besonderen Umständen kann diese Frist im Einzelfall länger ausfallen.

3.) Zudem muss letztlich die tatsächlich erklärte Annahme durch den Unternehmer später als vier Wochen nach dem Kaufvertragsangebot erklärt worden sein.

Aufgrund des Urteils geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass derartige Klauseln in vorformulierten Verträgen, wie sie in den vorliegenden Fällen häufig verwendet werden, gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Verbraucherschutz und Sicherheit möglich?

Schutz für den Verbraucher und Sicherheit in der Geldanlage ist für fast alle Kapitalanleger ein unerreichbares Ziel. Doch durch die Gesetzgebung und Urteilen wie diesen des Bundesgerichtshofes kann vielen Verbrauchern und Käufer nun geholfen werden. Und dies selbst dann, wenn Sie als Käufer den Kaufpreis längst gezahlt haben. Auch Juristen halten die oben genannte Vorgehensweise in vielen Fällen für Erfolg versprechend, denn schon häufig konnten derartige Konstellationen in Immobilienkaufverträgen über Eigentumswohnungen festgestellt und Anlegern und Verbrauchern unkompliziert geholfen werden."

In der anschließenden Diskussion wurden weitere rechtliche Fragen beantwortet und Erfahrungen ausgetauscht. Die Teilnehmer gingen mit dem Wissen auseinander, dass Klarheit durch das Urteil des Bundesgerichtshofes geschaffen wurde und der Verbrauch besseren Schutz dadurch erhält.

V.i.S.d.P.:

Daniel Volbert

Geschäftsführung
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Die Consortis Verwaltungs GmbH ist ein junges, innovatives Unternehmen, welches im Jahr 2008 gegründet wurde. Die Consortis Verwaltungs GmbH bietet den Verbrauchern ein Maximum an Sicherheit und Optimierung in Zusammenarbeit mit eigenen Finanz- und Steuerexperten. Die Consortis GmbH und das Mitarbeiterteam zeigt verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung auf und entwickelt ein passend individuell zugeschnittenes und unverbindliches Gesamtkonzept zur optimalen Steuererstattung. Weitere Informationen unter www.consortis-gmbh.de
Consortis Verwaltungs GmbH
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10713 Berlin
(030) 8200 7660

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Artikel-Titel: Weitere News: Seminarveranstaltung Consortis Verwaltungs GmbH Berlin

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