News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: E-Mailarchivierung und die rechtlichen Probleme bei dem Verbot privater Nutzung der Telekommunikation: Konflikt mit dem Datenschutz

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 07. Juli 2010 @ 12:20:58 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(372 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Der 5.Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema E-Mail Archivierung beschäftigt sich mit dem Konflikt, der bei einer E-Mailarchivierung mit dem Datenschutz besteht.

Das TKG gilt im Falle des Verbots der privaten Nutzung nicht, da der Arbeitgeber kein Dienstanbieter im Sinne des TKG ist. Aber dann kann aber das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten.

I. Anwendbarkeit
Dazu muss es zunächst anwendbar sein, was in Hinblick auf die Internationalisierung von Betrieben fraglich sein kann. Das BDSG kann nicht durch vertragliche Rechtswahlklauseln ausgeschlossen werden. Das BDSG ist anwendbar, wenn die verarbeitende Stelle ihren Sitz in Deutschland hat.

II. Personenbezogene Daten
Durch das BDSG geschützt werden die personenbezogenen Daten einer natürlichen Person, die unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben werden ( §§ 3 I, 1 II Nr.3 BDSG) . Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, wie Namen, Anschrift, Staatsangehörigkeit oder Beruf. Geschützt sind alle Informationen, die etwas über die Person aussagen können, unabhängig von einer Schutzbedürftigkeit der Information. Im Zeitalter der EDV kann ein kein belangloses personenbezogenes Datum geben.

III. Datenschutz
Gemäß § 4 BDSG dürfen personenbezogene Daten nur erhoben oder genutzt werden, wenn dies durch den Betroffenen oder durch Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift gestattet ist.

1.) Einwilligung
Individuelle Einwilligungen sind also möglich. Diese müssten nach § 4a BDSG schriftlich und freiwillig abgegeben werden. Die Freiwilligkeit kann aufgrund des unterschiedlichen Kräfteverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages, nicht vorliegen. Diesbezüglich bedarf es aber immer einer Einzelfallbetrachtung. Weiterhin darf die Einwilligung in nicht allgemeinegehaltene Erklärungen formuliert werden. Nicht ausreichend sind danach Formulierungen wie "Der Arbeitnehmer gestattet dem Arbeitgeber jede Nutzung persönlicher Daten, die im Arbeitsverhältnis anfallen." Vielmehr bedarf es einer detaillierten Formulierung. Schließlich muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig und umfassend über Zweck, Art und Umfang der beabsichtigten Datennutzung informieren.

Neben dem Aufwand die Einwilligung einzuholen, besteht die praktische Gefahr, dass einzelne Mitarbeiter die Einwilligung nicht erteilen, sodass keine umfassende und automatisierte Archivierung möglich ist. Zudem ist die Einwilligung jederzeit widerruflich.

2. Betriebsvereinbarung
Auch kann über die Datenerhebung und -verarbeitung eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden, da eine solche eine "andere Rechtsvorschrift" im Sinne des § 4 BDSG ist. Dabei ist die Mitwirkung des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 6 BetrVG nötig.

3. Gesetzliche Rechtfertigung bei Erforderlichkeit
Für die Emailarchivierung kommt innerhalb eines Betriebes § 32 BDSG als gesetzliche Rechtfertigung zur Anwendung. Dieser erlaubt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.

Erforderlich ist die Verwendung personenbezogener Daten dann, wenn keine objektiv zumutbare Alternative existiert. Die Erforderlichkeit ist anzunehmen, wenn die berechtigten Interessen des Arbeitgebers auf andere Weise nicht oder nicht angemessen gewahrt werden können. Es ist eine Interessensabwägung zwischen dem Datenschutz des Arbeitnehmers (Art. 2 I GG i.V.m. Art.1 I GG) und dem Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes des Arbeitgebers (Art. 14 I GG) vorzunehmen.

a.) Rechtliche Umstritten bei der Überwachung eines Arbeitnehmers
Im Rahmen der Überwachung eines Arbeitnehmers wird beim E-Mailverkehr zwischen den Verbindungsdaten (Datum, Uhrzeit, Datenvolumen und wohl auch E-Mail-Adressen) und dem E-Mail-Inhalten differenziert. Während Erstere nach der Rechtsprechung gespeichert werden können, ist dies bei Letzteren umstritten.
Denn zum Teil werden die Grundsätze zur Telefonüberwachung als Vergleichsmaßstab heran gezogen. Danach ist eine Überwachung der E-Mail nicht möglich, da die Inhalte eines Telefonats durch den Arbeitgeber weder mitgeschnitten noch mitgehört werden dürfen. Dieser Ansicht nach, dürften E-Mails nicht archiviert werden.
Teilweise wird die E-Mail jedoch mit dem Geschäftsbrief gleichgesetzt wird. Danach kann der Inhalt einer E-Mail problemlos ebenso wie der Inhalt eines Geschäftsbriefes gelesen werden. Danach können die E-Mails archiviert werden.

b.) Übertragung auf E-Mailarchivierung:
Nach unserer Auffassung ist die zweite Ansicht richtig, welche die E-Mail dem Geschäftsbrief gleichsetzt. Denn die E-Mail ist wie ein Geschäftsbrief später für Dritte abrufbar und dies ist dem Arbeitnehmer beim Verfassen bewusst. Die Flüchtigkeit des gesprochenen Worts wie bei einem Telefonat ist bei der E-Mail nicht gegeben.
Zudem ist bei der Archivierung zu berücksichtigen, dass sich für den Arbeitgeber aus den zahlreichen gesetzlichen Vorschriften nicht nur ein Interesse, sondern eine Pflicht zur Archivierung ergibt. Deshalb kann die Erforderlichkeit im Sinne des § 32 BDSG unseres Erachtens nur zu bejahen sein.

Allerdings sollte der Arbeitgeber seiner Pflicht aus § 4 III BDSG den Arbeitnehmer über die Archivierung zur Informieren nachkommen.

Im Teil 6 dieser Serie zeigen wir Ihnen mehrere Möglichkeiten auf, wie die Konflikte mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz bei E-Mailarchivierung gelöst werden können.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de



Der 5.Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema E-Mail Archivierung beschäftigt sich mit dem Konflikt, der bei einer E-Mailarchivierung mit dem Datenschutz besteht.

Das TKG gilt im Falle des Verbots der privaten Nutzung nicht, da der Arbeitgeber kein Dienstanbieter im Sinne des TKG ist. Aber dann kann aber das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten.

I. Anwendbarkeit
Dazu muss es zunächst anwendbar sein, was in Hinblick auf die Internationalisierung von Betrieben fraglich sein kann. Das BDSG kann nicht durch vertragliche Rechtswahlklauseln ausgeschlossen werden. Das BDSG ist anwendbar, wenn die verarbeitende Stelle ihren Sitz in Deutschland hat.

II. Personenbezogene Daten
Durch das BDSG geschützt werden die personenbezogenen Daten einer natürlichen Person, die unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben werden ( §§ 3 I, 1 II Nr.3 BDSG) . Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, wie Namen, Anschrift, Staatsangehörigkeit oder Beruf. Geschützt sind alle Informationen, die etwas über die Person aussagen können, unabhängig von einer Schutzbedürftigkeit der Information. Im Zeitalter der EDV kann ein kein belangloses personenbezogenes Datum geben.

III. Datenschutz
Gemäß § 4 BDSG dürfen personenbezogene Daten nur erhoben oder genutzt werden, wenn dies durch den Betroffenen oder durch Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift gestattet ist.

1.) Einwilligung
Individuelle Einwilligungen sind also möglich. Diese müssten nach § 4a BDSG schriftlich und freiwillig abgegeben werden. Die Freiwilligkeit kann aufgrund des unterschiedlichen Kräfteverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages, nicht vorliegen. Diesbezüglich bedarf es aber immer einer Einzelfallbetrachtung. Weiterhin darf die Einwilligung in nicht allgemeinegehaltene Erklärungen formuliert werden. Nicht ausreichend sind danach Formulierungen wie "Der Arbeitnehmer gestattet dem Arbeitgeber jede Nutzung persönlicher Daten, die im Arbeitsverhältnis anfallen." Vielmehr bedarf es einer detaillierten Formulierung. Schließlich muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig und umfassend über Zweck, Art und Umfang der beabsichtigten Datennutzung informieren.

Neben dem Aufwand die Einwilligung einzuholen, besteht die praktische Gefahr, dass einzelne Mitarbeiter die Einwilligung nicht erteilen, sodass keine umfassende und automatisierte Archivierung möglich ist. Zudem ist die Einwilligung jederzeit widerruflich.

2. Betriebsvereinbarung
Auch kann über die Datenerhebung und -verarbeitung eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden, da eine solche eine "andere Rechtsvorschrift" im Sinne des § 4 BDSG ist. Dabei ist die Mitwirkung des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 6 BetrVG nötig.

3. Gesetzliche Rechtfertigung bei Erforderlichkeit
Für die Emailarchivierung kommt innerhalb eines Betriebes § 32 BDSG als gesetzliche Rechtfertigung zur Anwendung. Dieser erlaubt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.

Erforderlich ist die Verwendung personenbezogener Daten dann, wenn keine objektiv zumutbare Alternative existiert. Die Erforderlichkeit ist anzunehmen, wenn die berechtigten Interessen des Arbeitgebers auf andere Weise nicht oder nicht angemessen gewahrt werden können. Es ist eine Interessensabwägung zwischen dem Datenschutz des Arbeitnehmers (Art. 2 I GG i.V.m. Art.1 I GG) und dem Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes des Arbeitgebers (Art. 14 I GG) vorzunehmen.

a.) Rechtliche Umstritten bei der Überwachung eines Arbeitnehmers
Im Rahmen der Überwachung eines Arbeitnehmers wird beim E-Mailverkehr zwischen den Verbindungsdaten (Datum, Uhrzeit, Datenvolumen und wohl auch E-Mail-Adressen) und dem E-Mail-Inhalten differenziert. Während Erstere nach der Rechtsprechung gespeichert werden können, ist dies bei Letzteren umstritten.
Denn zum Teil werden die Grundsätze zur Telefonüberwachung als Vergleichsmaßstab heran gezogen. Danach ist eine Überwachung der E-Mail nicht möglich, da die Inhalte eines Telefonats durch den Arbeitgeber weder mitgeschnitten noch mitgehört werden dürfen. Dieser Ansicht nach, dürften E-Mails nicht archiviert werden.
Teilweise wird die E-Mail jedoch mit dem Geschäftsbrief gleichgesetzt wird. Danach kann der Inhalt einer E-Mail problemlos ebenso wie der Inhalt eines Geschäftsbriefes gelesen werden. Danach können die E-Mails archiviert werden.

b.) Übertragung auf E-Mailarchivierung:
Nach unserer Auffassung ist die zweite Ansicht richtig, welche die E-Mail dem Geschäftsbrief gleichsetzt. Denn die E-Mail ist wie ein Geschäftsbrief später für Dritte abrufbar und dies ist dem Arbeitnehmer beim Verfassen bewusst. Die Flüchtigkeit des gesprochenen Worts wie bei einem Telefonat ist bei der E-Mail nicht gegeben.
Zudem ist bei der Archivierung zu berücksichtigen, dass sich für den Arbeitgeber aus den zahlreichen gesetzlichen Vorschriften nicht nur ein Interesse, sondern eine Pflicht zur Archivierung ergibt. Deshalb kann die Erforderlichkeit im Sinne des § 32 BDSG unseres Erachtens nur zu bejahen sein.

Allerdings sollte der Arbeitgeber seiner Pflicht aus § 4 III BDSG den Arbeitnehmer über die Archivierung zur Informieren nachkommen.

Im Teil 6 dieser Serie zeigen wir Ihnen mehrere Möglichkeiten auf, wie die Konflikte mit dem Fernmeldegeheimnis und dem Datenschutz bei E-Mailarchivierung gelöst werden können.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
Max-Lion Keller
Alter Messeplatz 2
80339
München
m.keller@it-recht-kanzlei.de
089/13014330
http://it-recht-kanzlei.de


Artikel-Titel: Weitere News: E-Mailarchivierung und die rechtlichen Probleme bei dem Verbot privater Nutzung der Telekommunikation: Konflikt mit dem Datenschutz

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: E-Mailarchivierung und die rechtlichen Probleme bei dem Verbot privater Nutzung der Telekommunikation: Konflikt mit dem Datenschutz" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Zweiter Weltkrieg: Der Krieg - 2. Teil: Die Welt in ...

Zweiter Weltkrieg: Der Krieg - 2. Teil: Die Welt in ...
Zweiter Weltkrieg: Der Krieg - 1. Teil: Hitlers Ang ...

Zweiter Weltkrieg: Der Krieg - 1. Teil: Hitlers Ang ...
Der Zweite Weltkrieg - Apokalypse der Moderne: Der ...

Der Zweite Weltkrieg - Apokalypse der Moderne: Der  ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Hamburg-Chilehaus-2016-160710-DSC_8629.jp ...

Deutschland-Rosarium-Sangerhausen-2012-12 ...

Safaripark-Serengeti-Park-Hodenhagen-2010 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Sternburg Pilsener Leipzig Pennerglück ist noch das harmloseste wie man dieses Bier nennt. Und obwohl es nicht beworben wird hat es ein Marktanteil von nahezu 10 % und ist damit die Nummer eins in Ostdeutschland. ... (Bertram Feucht, 01.3.2016)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Gezielte Sichtbarkeit in der IT-Branche: PR-Gateway erschließt Fachpublikationen für effiziente Unternehmenskommunikation (PR-Gateway, 30.04.2024)
Erhöhte Online-Reichweite durch gezielte Veröffentlichung auf IT-Fachpublikationen - ein Modell für alle Sektoren

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, in einer zunehmend digitalisierten Welt gesehen und gehört zu werden. Der Online-Presseverteiler PR-Gateway bietet hierfür eine strategische Plattform, die durch ihren Zugang zu einer Vielzahl an allgemeinen und spezialisierten Presseportalen, Fach- und Themenportalen, Online-Magazinen und anderen Distributionskanälen herausragt. ...

 Generation Y - Schlüsselfaktor für den Unternehmenserfolg (PR-Gateway, 30.04.2024)
Millennials entscheidend für den Wissenstransfer und die Innovationskraft von Unternehmen

Der demografische Wandel stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für eine Neuausrichtung von Arbeitskultur und Innovationsstrategien. Die Generation Y, die zwischen 1980 und 2000 geboren wurde, sollte dabei stärker in den Fokus rücken. "Mit ihrer einzigartigen Positionierung zwischen der erfahrenen Generation X und der technikaffinen Generation Z spielt sie eine S ...

 Urlaubskiller Zahnschmerzen ? proDente Sprachführer hilft weiter (PR-Gateway, 30.04.2024)
Der kostenfreie proDente Sprachführer übersetzt das Wichtigste rund um Zahnschmerzen in sieben Sprachen.

Zahnschmerzen können die Urlaubsstimmung erheblich trüben. Regelmäßig zur Kontrolle in die Zahnarztpraxis zu Hause mindert das Risiko, dass Zahnschmerzen den Urlaub vermiesen. Im Fall der Fälle hilft der kostenfreie proDente Sprachführer weiter. Er übersetzt das Wichtigste rund um Zahnschmerzen in sieben Sprachen.



Empfehlenswert ist es, frühzeitig vor Beginn der Re ...

 Wasserspaß 2.0: em² KanuSegelTestival - Segel setzen, Neues erleben! (PR-Gateway, 30.04.2024)


Der Frühling ist da und es ist Zeit, das Wasser neu zu erobern! em² lädt DICH zu einem absolut einzigartigen Event ein, das den Segelsport völlig auf den Kopf stellt. Beim em² KanuSegelTestival kannst du die Faszination des Segelns in einer völlig neuen Form erleben - ob als Segelprofi oder Paddelneuling, wir haben etwas Spannendes für jeden Wassersportfan.



Ingo Müller, der Mastermind hinter em², hat mit seinem Team eine revolutionäre Segeltechnologie für Kanus ent ...

 Genuss in pflanzlich: Der neue Müller Vegan Mix (PR-Gateway, 30.04.2024)
Molkerei Alois Müller erweitert ihr Sortiment pflanzlicher Produkte

Aretsried, 30.04.2024 - Die Molkerei Alois Müller vergrößert ihr pflanzenbasiertes Produktangebot: Der neue Müller Vegan Mix adressiert die Trendkategorie Vegan und ist für alle, die auf pflanzlichen Genuss nicht verzichten wollen. Die beiden Sorten, Müller Vegan Mix Typ Vanille mit Schoko Balls und Müller Vegan Mix Banane mit Schoko Flakes, basieren auf Kokosnuss. Ihr 2-Kammer-Becher ist angelehnt an den Müller Klass ...

 Regionalmanagement Cham evaluiert Projekte mit evamuno (PR-Gateway, 30.04.2024)
Projektevaluation erfüllt Fördervorgaben und hilft bei der Ausrichtung zukünftiger Aktivitäten. evamuno überzeugt durch Know-how, personelle Ressourcen und objektiv messbare Qualität.

Stuttgart, 30.04.2024 - Die zur DSV-Gruppe gehörende S-Management Services GmbH, ein verlässlicher Partner bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, unterstützt mit ihrem Produkt evamuno den Landkreis Cham bei der Evaluation seiner Regionalmanagement-Projekte.



In einer Evalu ...

 DIE GROSSE GUSTAVO GUSTO EM-PIZZA-WETTE (PR-Gateway, 29.04.2024)
DEUTSCHLAND KOMMT MINDESTENS INS ACHTELFINALE... ODER DEINE PIZZA GEHT AUF UNS

DIE GROSSE GUSTAVO GUSTO EM-WETTE:

"DEUTSCHLAND KOMMT MINDESTENS INS ACHTELFINALE... ODER DEINE PIZZA GEHT AUF UNS!"



Geretsried, 29. April 2024 - Der Countdown läuft. Der Druck steigt. Schließlich soll die deutsche Nationalmannschaft bei der EM 2024 "Dahoam" nicht wie in den letzten Turnieren in der Vorrunde oder dem Achtelfinale ausscheiden.



Gustavo Gusto ist ...

 Suyana : Erleben Sie die heilende Kraft von zeremoniellem Kakao und edlem Räucherwerk (schwertschmiedeviktor, 29.04.2024)
Berlin, Deutschland – http://Suyana.shop , als führender Online-Marktplatz für spirituelle und rituelle Produkte bieten wir eine exklusive Auswahl an zeremoniellem Kakao, hochwertigem Räucherwerk und hochpotenten Superfoods. Jeder Artikel wird verantwortungsvoll, achtsam und mit Liebe ausgewählt, um sicherzustellen, dass Deiner tiefen spirituellen Erfahrung und Deinen täglichen Ritualen nichts im Weg steht.

Unserem Kakao kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.  Tanz in den Mai: \'\'Match me if you can\'\' Singleparty - Offline trifft Online per Partyapp (PR-Gateway, 29.04.2024)


Datum: 30. April 2024



Zeit: 19:30 Uhr bis 04:00 Uhr



Veranstaltungsorte: Berlin, Hannover, Braunschweig, Nürnberg, Münster



Bei der Tanz in den Mai Single-Party "Match me if you can" verschmelzen Online- und Offline Dating.In einer App kann man über alle Teilnehmer der Party schon vorab mehr erfahren. Drückt man den "Match me if you can" Button, kann man sich auf der Party finden lassen.Auch nach der Party kann man noch das Votin ...

 CAMPING-CAR PARK setzt Maßstäbe für Qualität und Nachhaltigkeit (PR-Gateway, 29.04.2024)
- Premium und Premium Green Label zeichnen besonders hochwertige Wohnmobilstellplätze aus
- über 100 Stellplätze von CAMPING-CAR PARK prämiert
- jährliche Qualitätsprüfung

Wer Wert auf die Qualität eines Wohnmobilstellplatzes legt, ist bei CAMPING-CAR PARK in jedem Fall gut aufgehoben. Jetzt haben die Betreiber des großen europäischen Stellplatz-Netwerks eine Initiative gestartet, die für noch mehr Qu ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



E-Mailarchivierung und die rechtlichen Probleme bei dem Verbot privater Nutzung der Telekommunikation: Konflikt mit dem Datenschutz

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-Pressemitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

E-Mailarchivierung und die rechtlichen Probleme bei dem Verbot privater Nutzung der Telekommunikation: Konflikt mit dem Datenschutz