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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr - das neue Gesetz ist in Kraft!

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 27. August 2014 @ 15:39:35 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(367 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Lange Zahlungsfristen schaden Unternehmen, weil Sie Liquidität kosten. Das schwächt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im Wettbewerb. Daher hat nach Vorgabe der EU auch Deutschland neue Regeln gegen den Zahlungsverzug für Geschäfte zwischen Unternehmen geschaffen. Seit August gilt nun Folgendes:

Neue Zahlungsfristen

Private Unternehmen dürfen nicht mehr vereinbaren, dass erst nach mehr als 60 Tagen gezahlt werden muss. Für öffentliche Auftraggeber gilt sogar eine 30-Tage-Frist. Einen längeren Zahlungszeitraum dürfen Behörden und öffentliche Unternehmen nur noch in besonderen Fällen vereinbaren. Aber selbst dann gilt eine Begrenzung auf maximal 60 Tage.

Überprüfungs- und Abnahmefristen

Überprüfungs- und Abnahmefristen, vor allem im Bereich von Werkverträgen relevant, sind nunmehr ebenfalls auf 30 Tage begrenzt und können nur dann länger vereinbart werden, wenn dies für den Gläubiger nicht grob unbillig ist.

Verzugseintritt

Die 30-Tage-Frist gilt auch für vertragliche Regelungen zum Eintritt des Verzugs.

Erhöhung des Verzugszinses

Begleicht der Schuldner eine Rechnung nicht innerhalb der Fristen und kommt er in Verzug, muss er Verzugszinsen auf den Rechnungsbetrag zahlen. Der Bisherige Verzugszins von 8% über dem Basiszins für Handelsgeschäfte wurde nun auf 9% über dem Basiszins angehoben.

Weitere Verzugsschäden

Neben dem Verzugszins kann der Gläubiger nun auch eine neu eingeführte Schadenspauschale von 40 EUR geltend machen. Ist ein höherer Schaden nachgewiesen, z.B. Kosten der Einschaltung eines Inkassounternehmens, kann dieser geltend gemacht werden.

Keine vertragliche Abdingbarkeit

Von den neuen Verzugszinsregeln kann auch durch vertragliche Vereinbarung nicht abgewichen werden. Die Regeln zu den weiteren Verzugsschäden lassen in Ausnahmefällen Abweichungen zu.

Geltung der neuen Regeln

Die neuen Regeln gelten für Verträge zwischen Unternehmen bzw. öffentlichen Auftraggebern, die nach dem 28. Juli 2014 neu geschlossen wurden. Für bestehende Dauerschuldverhältnisse sind die Regeln erst nach dem 30.6.2016 anzuwenden.
Über www.unternehmerwissen24.de

Unternehmerwissen24.de - hier finden Unternehmensverantwortliche das Fachwissen für Ihre tägliche Arbeit im Unternehmen. Das Portal gibt fundierte Antworten zu Fragen aus den Bereichen
- Unternehmensführung
- Recht
- Rechnungswesen & Controlling
- Personal
- Steuern
- Marketing

Komplexe Themen verständlich aufbereitet, News zur Rechtsprechung, praktische Rechnertools, aktuelle Gesetze und Gerichtsentscheidungen - Unternehmerwissen24 führt mit Fachwissen zu den richtigen Entscheidungen im Unternehmen.

Über Wolters Kluwer

Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH ist ein Wissens- und Informationsdienstleister, der insbesondere in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern fundierte Fachinformationen für den professionellen Anwender bietet. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Köln beschäftigt an über 20 Standorten rund 1.200 Mitarbeiter und agiert seit über 25 Jahren auf dem deutschen Markt.

Wolters Kluwer Deutschland ist Teil des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer n.v., dessen Kernmärkte Recht, Wirtschaft, Steuern, Rechnungswesen, Unternehmens- und Finanzdienstleistungen sowie das Gesundheitswesen sind. Wolters Kluwer hat einen Jahresumsatz (2013) von 3,6 Milliarden Euro, beschäftigt weltweit rund 19.000 Mitarbeiter und bedient Kunden in über 150 Ländern.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.wolterskluwer.de
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Marcus Steinhorst
Feldstiege 100
48161 Münster
MSteinhorst@wolterskluwer.de
02533-9300-232
www.unternehmerwissen24.de



Lange Zahlungsfristen schaden Unternehmen, weil Sie Liquidität kosten. Das schwächt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im Wettbewerb. Daher hat nach Vorgabe der EU auch Deutschland neue Regeln gegen den Zahlungsverzug für Geschäfte zwischen Unternehmen geschaffen. Seit August gilt nun Folgendes:

Neue Zahlungsfristen

Private Unternehmen dürfen nicht mehr vereinbaren, dass erst nach mehr als 60 Tagen gezahlt werden muss. Für öffentliche Auftraggeber gilt sogar eine 30-Tage-Frist. Einen längeren Zahlungszeitraum dürfen Behörden und öffentliche Unternehmen nur noch in besonderen Fällen vereinbaren. Aber selbst dann gilt eine Begrenzung auf maximal 60 Tage.

Überprüfungs- und Abnahmefristen

Überprüfungs- und Abnahmefristen, vor allem im Bereich von Werkverträgen relevant, sind nunmehr ebenfalls auf 30 Tage begrenzt und können nur dann länger vereinbart werden, wenn dies für den Gläubiger nicht grob unbillig ist.

Verzugseintritt

Die 30-Tage-Frist gilt auch für vertragliche Regelungen zum Eintritt des Verzugs.

Erhöhung des Verzugszinses

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Weitere Verzugsschäden

Neben dem Verzugszins kann der Gläubiger nun auch eine neu eingeführte Schadenspauschale von 40 EUR geltend machen. Ist ein höherer Schaden nachgewiesen, z.B. Kosten der Einschaltung eines Inkassounternehmens, kann dieser geltend gemacht werden.

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Geltung der neuen Regeln

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