News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Diebstahl von Firmeneigentum: arbeitsrechtliche Konsequenzen

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 04. Juni 2015 @ 14:02:51 auf Deutsche-Politik-News.de

(380 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Das Bundesarbeitsgericht sagt: "Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn es mildere Mittel gibt, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen. Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 -, juris)".

Immer wieder scheitern fristlose (und hilfsweise erklärte ordentliche) verhaltensbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht an einer fehlenden Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche nur ausnahmsweise für entbehrlich. Die Erforderlichkeit ist also die Regel. Kündigungen ohne vorherige Abmahnung werden daher von den Arbeitsgerichten immer "mit spitzen Fingern" angefasst.

Entbehrlichkeit bei nicht zu erwartender Änderung des Verhaltens

Natürlich hat die Abmahnung keinen Selbstzweck. Wenn also eindeutig klar ist, dass der Arbeitnehmer so weitermachen wird, wie bisher, ist die Abmahnung entbehrlich. Doch wann ist die schon eindeutig klar? Selbst wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich erklärt, er werde an dem beanstandeten Verhalten festhalten, stellt sich die Frage, ob er dies auch nach einer entsprechenden Abmahnung tun würde.

Entbehrlichkeit bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen

Immer wenn der Arbeitnehmer, bildlich gesprochen dem Arbeitgeber "an den Geldbeutel geht", kommt eine Entbehrlichkeit der Abmahnung wegen einer besonders schwer wiegenden Pflichtverletzungen in Betracht. Alle vermögensrechtlichen Straftaten (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung) gegenüber dem Arbeitgeber können grundsätzlich eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Streitig sind immer die Fälle, in denen es um besonders geringe Nachteile für den Arbeitgeber geht. So hat es in der Vergangenheit Kündigung wegen Stromdiebstahl gegeben, weil der Arbeitnehmer sein Handy im Betrieb aufgeladen hat. Auch wenn die Arbeitsgerichte hier gelegentlich Großzügigkeit walten lassen: Arbeitnehmer sollten in diesem Bereich besonders penibel sein. Stellen Sie sich einfach vor, Sie wären der Arbeitgeber. Würden Sie nicht auch glauben, dass jemand der Ihnen kleine Dinge stiehlt, sie belügt oder betrügt, dies möglicherweise auch in anderen Bereichen oder hinsichtlich wertvollerer Dinge unternimmt?

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Nur ausnahmsweise sollte man als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen. Dadurch, dass die maßgeblichen Tatsachen oftmals sehr schwer zu beweisen sind und zumindest in der ersten Instanz die Arbeitsrichter gegenüber Beweisaufnahmen skeptisch sind, ist das Risiko hier sehr hoch. Insbesondere längere Zeugenvernehmungen stehen dem Beschleunigungsgrundsatz entgegen und werden daher von den Richtern gern vermieden. Mit einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung liefern Sie dem Richter eine Steilvorlage für eine einfache und zügige Begründung seines Urteils, die im Zweifel nicht zu Ihren Gunsten ausfallen wird.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Oftmals verweisen Arbeitnehmer mit gegenüber darauf, dass sie doch nicht die Einzigen gewesen seien, die ein entsprechendes Verhalten an den Tag gelegt haben. Auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, nützt Ihnen der Umstand, dass sich auch die Kollegen nicht anders verhalten haben, nichts. Oftmals lässt sich das nämlich schon gar nicht beweisen und selbst wenn, macht es ihr Verhalten auch nicht wirklich besser. Speziell im Hinblick auf die Arbeitszeit verhalten sich Arbeitnehmer erstaunlich sorglos. Arbeitnehmer sind dann zwar an ihrem Arbeitsplatz anwesend, aber befassen sich während der Arbeitszeit vorwiegend mit privaten Angelegenheiten, womit der Arbeitgeber für eine Leistung zahlt, die er tatsächlich nicht erhält.
Der Arbeitnehmer verursacht also vorsätzlich einen Vermögensschaden beim Arbeitgeber. Dies stellt einen der wenigen Fälle dar, in denen eine Kündigung auch ohne Abmahnung wirksam sein kann. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Diebstahl geringwertiger Sachen des Arbeitgebers, zum Beispiel das Mitnehmen von Büromaterial.

27.3.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einem Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Ausgangslage:

Das Bundesarbeitsgericht sagt: "Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn es mildere Mittel gibt, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen. Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 -, juris)".

Immer wieder scheitern fristlose (und hilfsweise erklärte ordentliche) verhaltensbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht an einer fehlenden Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche nur ausnahmsweise für entbehrlich. Die Erforderlichkeit ist also die Regel. Kündigungen ohne vorherige Abmahnung werden daher von den Arbeitsgerichten immer "mit spitzen Fingern" angefasst.

Entbehrlichkeit bei nicht zu erwartender Änderung des Verhaltens

Natürlich hat die Abmahnung keinen Selbstzweck. Wenn also eindeutig klar ist, dass der Arbeitnehmer so weitermachen wird, wie bisher, ist die Abmahnung entbehrlich. Doch wann ist die schon eindeutig klar? Selbst wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich erklärt, er werde an dem beanstandeten Verhalten festhalten, stellt sich die Frage, ob er dies auch nach einer entsprechenden Abmahnung tun würde.

Entbehrlichkeit bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen

Immer wenn der Arbeitnehmer, bildlich gesprochen dem Arbeitgeber "an den Geldbeutel geht", kommt eine Entbehrlichkeit der Abmahnung wegen einer besonders schwer wiegenden Pflichtverletzungen in Betracht. Alle vermögensrechtlichen Straftaten (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung) gegenüber dem Arbeitgeber können grundsätzlich eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Streitig sind immer die Fälle, in denen es um besonders geringe Nachteile für den Arbeitgeber geht. So hat es in der Vergangenheit Kündigung wegen Stromdiebstahl gegeben, weil der Arbeitnehmer sein Handy im Betrieb aufgeladen hat. Auch wenn die Arbeitsgerichte hier gelegentlich Großzügigkeit walten lassen: Arbeitnehmer sollten in diesem Bereich besonders penibel sein. Stellen Sie sich einfach vor, Sie wären der Arbeitgeber. Würden Sie nicht auch glauben, dass jemand der Ihnen kleine Dinge stiehlt, sie belügt oder betrügt, dies möglicherweise auch in anderen Bereichen oder hinsichtlich wertvollerer Dinge unternimmt?

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Nur ausnahmsweise sollte man als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen. Dadurch, dass die maßgeblichen Tatsachen oftmals sehr schwer zu beweisen sind und zumindest in der ersten Instanz die Arbeitsrichter gegenüber Beweisaufnahmen skeptisch sind, ist das Risiko hier sehr hoch. Insbesondere längere Zeugenvernehmungen stehen dem Beschleunigungsgrundsatz entgegen und werden daher von den Richtern gern vermieden. Mit einer fristlosen Kündigung ohne Abmahnung liefern Sie dem Richter eine Steilvorlage für eine einfache und zügige Begründung seines Urteils, die im Zweifel nicht zu Ihren Gunsten ausfallen wird.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Oftmals verweisen Arbeitnehmer mit gegenüber darauf, dass sie doch nicht die Einzigen gewesen seien, die ein entsprechendes Verhalten an den Tag gelegt haben. Auch wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, nützt Ihnen der Umstand, dass sich auch die Kollegen nicht anders verhalten haben, nichts. Oftmals lässt sich das nämlich schon gar nicht beweisen und selbst wenn, macht es ihr Verhalten auch nicht wirklich besser. Speziell im Hinblick auf die Arbeitszeit verhalten sich Arbeitnehmer erstaunlich sorglos. Arbeitnehmer sind dann zwar an ihrem Arbeitsplatz anwesend, aber befassen sich während der Arbeitszeit vorwiegend mit privaten Angelegenheiten, womit der Arbeitgeber für eine Leistung zahlt, die er tatsächlich nicht erhält.
Der Arbeitnehmer verursacht also vorsätzlich einen Vermögensschaden beim Arbeitgeber. Dies stellt einen der wenigen Fälle dar, in denen eine Kündigung auch ohne Abmahnung wirksam sein kann. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Diebstahl geringwertiger Sachen des Arbeitgebers, zum Beispiel das Mitnehmen von Büromaterial.

27.3.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber: Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einem Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweise. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: Der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Diebstahl von Firmeneigentum: arbeitsrechtliche Konsequenzen

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Diebstahl von Firmeneigentum: arbeitsrechtliche Konsequenzen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Griechenland: Kontrolle des Kapitalverkehrs wieder ...

Griechenland: Kontrolle des Kapitalverkehrs wieder  ...
G7: Gipfel in Biarritz mit unverhofften Fortschritt ...

G7: Gipfel in Biarritz mit unverhofften Fortschritt ...
EU: Neue EU-Kommission nimmt Formen an - Frankreich ...

EU: Neue EU-Kommission nimmt Formen an - Frankreich ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Lageso-Berlin-2016-160120-DSC_0061.jpg

56-Biennale-Venedig-2015-150729-DSC_0574. ...

Niedersachsen-Lindhorst-Seevetal-Hahn-Wet ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Diebels PREMIUM ALTBIER 4,9 % - schmackhaft, süffig, rund! (Harald, 14.2.2012)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 LateBird gewinnt \'\'Best Innovation Award\'\' von Diebold Nixdorf (PR-Gateway, 17.04.2024)


Glasgow/Paderborn, 17. April 2024 - Diebold Nixdorf zeichnet LateBird mit dem "Best Innovation Award" auf dem DN Retail Partner Summit 2024 aus.



Diebold Nixdorf, ein führender Anbieter von innovativen In-Store- und Checkout-Technologien für den Handel, veranstaltete am 16. April 2024 seinen renommierten DN Retail Partner Summit, zu dem über 100 geladene Gäste aus der globalen Retail-Branche zusammenkamen, um die neu ...

 Mit dem Drahtesel zur Arbeit (PR-Gateway, 16.04.2024)
ARAG Experte Jan Lukas Kemperdiek über (E-)Diensträder und Steuervorteile

2023 wurden mehr als zwei Millionen Fahrräder mit Elektroantrieb verkauft. Dabei ist E-Bike nicht gleich E-Bike. ARAG Experte Jan Lucas Kemperdiek erläutert die Unterschiede, erklärt, worauf man bei der Fahrt mit einem Elektrorad grundsätzlich achten sollte und weiß, welche Vorteile Arbeit ...

 Zufriedene Kunden mit Bayerisches Münzkontor Erfahrungen schätzen die Wertentwicklung von Gold- und Silbermünzen (PR-Gateway, 15.04.2024)
Münzen vom Bayerischen Münzkontor Aschaffenburg sind mehr als nur Metall und Prägung

Sammler, die mit Bayerisches Münzkontor Erfahrungen sammeln konnten, wissen, dass es sich um eine eigene Welt handelt. In ihr geht es um die Leidenschaft für Geschichte und die Exklusivität von ausgewählten Stücken. Aber auch die finanziellen Chancen, die sich mit dem Erwerb von Edelmetallen bieten können, finden Beachtung. Wertvolle Münzen galte ...

 abtis beim Cybersecurity Day Region Stuttgart 2024: So machen Sie Ihr Unternehmen sicherer (PR-Gateway, 09.04.2024)
Hochkarätige IT-Security-Experten geben bei IHK-Veranstaltung in Göppingen Einblick in die Entwicklungen im digitalen Untergrund und stellen Tools und Strategien vor, wie sich KMU gegen Cyberangriffe wappnen können.

Pforzheim, 09.04.2024 - abtis, der leidenschaftliche IT-Experte für den Mittelstand, informiert beim Cybersecurity Day Filstal der IHK Bezirkskammer Göppingen am 18. April über Möglichkeiten, wie sich KMU vor Cyberangriffen schützen können.



Die Gefahr di ...

 Ostern wird\'s bunt (PR-Gateway, 26.03.2024)
ARAG Experten mit bunten Informationen rund um die Ostereier-Suche

Die Ostereier-Suche ist nicht nur für Kinder ein riesiger Spaß. Auch das Verstecken der süßen Überraschungen kann für Aufregung sorgen. Vor allem, wenn es um verbotene Verstecke geht. Welche das sind und wem beispielsweise herrenlose Ostereier gehören, wissen die ARAG Experten. Sie geben einen juristischen Überblick über das Oster-Geschehen.



Welche Eierverstecke sind tabu?

Wer auf der Suche ...

 Robert Ratkovic über Fahrräder als Kapitalanlagen: Einblick in innovative Mobilität (PR-Gateway, 25.03.2024)
Robert Ratkovics Leidenschaft für Technologie, Lifestyle und Elektrofahrräder

Investitionen in Sachwerte gewinnen angesichts eines turbulenten Finanzmarktes zunehmend an Bedeutung. Robert Ratkovic, ein Pionier auf dem Gebiet der Investitionen in Fahrräder, betrachtet die Zweiräder nicht nur als praktisches Fortbewegungsmittel, sondern auch als wertvolle Kapitalanlagen. Er versteht es, die Leidenschaft für Fahrräder mit ...

 Unbeschwerte Ferien dank optimaler Sicherheit für Wertsachen (PR-Gateway, 21.03.2024)
Hartmann Tresore bietet Lösungen für jedes Zuhause

Hartmann Tresore - Expertise in Sachen Sicherheit

Mit der Ankunft der warmen Jahreszeit wächst auch die Vorfreude auf entspannte Urlaubstage. Bei aller Vorbereitung für den Urlaub ist ein wichtiger Aspekt, die Sicherheit des eigenen Zuhauses während der Abwesenheit so gut wie möglich zu gewährleisten, da mit der Urlaubssaison traditionell auch das Risiko von Einbrüch ...

 Security Operations Center (SOC) als Service (PR-Gateway, 21.03.2024)
Net at Work bietet einen neuen SOC-Service für M365-Kunden auf Basis von Microsoft Defender XDR und Microsoft Sentinel. Erfahrene IT-Security-Experten übernehmen Monitoring, Incident Handling, Mitigation sowie Reviews und Assessments.

Paderborn, 21. März 2024 - Net at Work GmbH, einer der wichtigsten Systemintegratoren für Microsoft 365 im deutschsprachigen Raum mit mehr als 300 Kundenprojekten pro Jahr, bietet mit SOC as a Service eine perfekte Ergänzung zu den hervorragenden Securit ...

 Wertgarantie Group: Erfolgreiches Geschäftsjahr in einem konjunkturell schwierigen Jahr (PR-Gateway, 20.03.2024)
In den Geschäftsfeldern CE und Bike steht mit 8 Millionen Verträgen ein neuer Rekordbestand zu Buche

"Hinter uns liegt ein Jahr harter und erfolgreicher Arbeit: Das Geschäftsjahr im Bereich CE haben wir mit über 1,8 Million Verträgen im Neugeschäft abgeschlossen. Im Geschäftsfeld Bike gibt es bei den Neuverträgen ein Plus von 50 Prozent - beides vor dem Hintergrund der konjunkturellen Herausforderungen, die uns 2023 und auch dieses Jahr noch in Deutschland beschäftigen", blickt Patric ...

 Revolution der Bürgerstimme: Basisdemokratie als Weg zu mehr Mitspracherecht und sozialer Gerechtigkeit (PR-Gateway, 19.03.2024)


Politische Entscheidungen werden zunehmend kritisch hinterfragt. Dadurch wächst das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitspracherecht. Die Demokratie, das Fundament unserer Gesellschaft, steht vor der Herausforderung, sich weiterzuentwickeln und die Stimmen ihrer Bürger stärker einzubinden. Die Basisdemokratie bietet einen vielversprechenden Ansatz, um diesem Bedürfnis nachzukommen und die Demokratie zu stärken.



Was ist Basisdemokratie?



Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Diebstahl von Firmeneigentum: arbeitsrechtliche Konsequenzen

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Diebstahl von Firmeneigentum: arbeitsrechtliche Konsequenzen