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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: GbR oder GmbH & mein Partner KG?

Veröffentlicht am Montag, dem 13. September 2010 @ 17:51:59 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Was Gründer bei der Wahl der Rechtsform beachten sollten - Teil 1

Sich selbst oder eine geniale Geschäftsidee realisieren, ein eigenes Unternehmen gründen - die Selbstständigkeit ist und bleibt für viele Menschen eine äußerst reizvolle Perspektive. Sogar im Krisenjahr 2009 entstanden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund drei Prozent mehr neue Groß- und Kleinbetriebe als noch im Jahr zuvor. Gründer aber haben auf dem Weg zum frisch gebackenen Unternehmer einige Hürden zu nehmen - die Wahl der richtigen Rechtsform ist davon eine der schwierigsten. Schließlich gilt es von Beginn an zu bedenken, was sich womöglich erst in einigen Jahren zeigen wird: Besondere Haftungsrisiken, die Frage zusätzlicher Partner oder steuerliche Mehrbelastungen zum Beispiel. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt deshalb einen kompakten Überblick in zwei Teilen über die drei meist gewählten Rechtsformen sowie ihre Vor- und Nachteile.

Welche Ansprüche stellen Existenzgründer an die ideale Rechtsform? "Sie sollte ihnen weit reichende Flexibilität bieten, um sich rasch an unsichere Marktbedingungen anpassen zu können", weiß die D.A.S. Expertin. "Außerdem sollte sie auf den Gegenstand des Unternehmens genau abgestimmt und natürlich für den Unternehmer möglichst einfach zu handhaben sein."

Selbstständig, flexibel, aber voll in der Haftung: Kleingewerbe

Konkurrenzlos schnell, einfach und kostengünstig ist die Gründung eines kleingewerblichen Personenunternehmens - die geschieht nämlich ganz einfach durch die Gewerbeanmeldung. Der so genannte Gewerbeschein wird unbürokratisch und in der Regel binnen weniger Minuten erteilt und kostet in Deutschland, je nach Bundesland, auch nur zwischen 15 und 65 Euro. Wer eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ohne dies zuvor beim Gewerbeamt anzumelden, dem drohen Bußgelder und im äußersten Fall sogar die zwangsweise Schließung. Das Gewerbeamt prüft bei der Anmeldung unter anderem, ob der Existenzgründer für seine Firma eine spezielle Erlaubnis, Zulassung oder Konzession benötigt. "Dies ist nach § 38 Gewerbeordnung bei den so genannten Vertrauensgewerben (z.B. Autohändler, Ehevermittler oder Reisebüros) der Fall, ebenso bei besonderen Gewerbezweigen wie dem Handwerk, der Gastronomie oder der Personenbeförderung", so die D.A.S. Expertin. Sind alle bürokratischen Hürden genommen, kann die neue Firma unter Umständen schon am selben Tag tätig werden. Allerdings sollten frisch gebackene Einzel-Unternehmer alle Entscheidungen besonders sorgfältig abwägen: "Der Kleingewerbetreibende haftet nicht nur mit seinem Geschäfts-, sondern auch mit seinem gesamten Privatvermögen für offene Verbindlichkeiten oder etwaige Schadensersatzansprüche!" warnt die D.A.S. Juristin. Das bedeutet: Wer seine Schadens- und Haftungsrisiken nicht vorsorglich, etwa durch einen entsprechenden Versicherungsschutz, abdeckt, dem droht im schlimmsten Fall sogar der Verlust des Privathauses oder der kürzlich gemachten Erbschaft.

In bester Gesellschaft: GbR

Mehrere Beteiligte, weniger Risiken - oder einfach die Möglichkeit, der Firma einen coolen Phantasienamen zu geben: Es gibt viele Gründe, die für die Gründung einer Gesellschaft sprechen können. In Frage kommen dafür zum einen Personengesellschaften (GbR, oHG, KG), zum anderen aber auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG). Welche für die Unternehmensgründung die jeweils richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab: Vom Steuerrecht, vom Unternehmenszweck, aber auch von der aktuellen menschlichen Konstellation. Tun sich zwei oder mehrere Gründer zusammen, entscheiden sie sich häufig für die relativ unkomplizierte Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt. Sie wird durch Abschluss eines einfachen Gesellschaftsvertrags gegründet. Dazu brauchen die Gesellschafter noch nicht einmal einen Notar - im Zweifel genügt sogar eine mündliche Absprache. "Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sollten die Beteiligten allerdings unbedingt die Schriftform wählen", rät die D.A.S. Expertin. Auch sollten sich die Gesellschafter gut verstehen und an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert sein, denn: "Scheidet auch nur einer von ihnen aus, erlischt damit die gesamte Gesellschaft." Ähnlich wie der Einzel-Unternehmer haften auch die GbR-Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die Geschäftsführung und Vertretung nach außen können die Gesellschafter individuell vertraglich regeln.

Privates von Geschäftlichem trennen: GmbH

Aus verständlichen Gründen streben viele Unternehmer danach, ihr persönliches finanzielles Risiko in der Selbstständigkeit zu begrenzen. Die klassische Form dafür bietet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Forderungen Dritter gegen eine GmbH sind auf das Stammkapital von 25.000 Euro beschränkt, das bei der Gründung hinterlegt werden muss. Geht etwas schief, so der Gedanke dahinter, sind entsprechende Mittel vorhanden - mehr aber auch nicht. Deshalb verlangen besonders bei jungen Unternehmen Banken und Vertragspartner nicht selten, dass der Inhaber der Gesellschaft zusätzlich eine persönliche Haftung einräumt - andernfalls kann es für den Gründer mitunter schwierig werden, an Kredite zu kommen oder Räume anzumieten. Als "Gegenleistung" für das verminderte Risiko verlangt die GmbH vom Unternehmer einen relativ hohen Gründungs- und Unterhaltungsaufwand: So müssen zunächst das Stammkapital und die Kosten für Notar und Handelsregistereintrag aufgebracht werden; außerdem muss die Gesellschaft alljährlich eine Bilanz vorlegen. Auch die Auflösung einer GmbH ist mit hohem Aufwand verbunden.

Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine besondere Form der GmbH, die bereits mit mindestens einem Euro Stammeinlage gegründet werden kann. Ansonsten ist die UG im Hinblick auf Rechte und Pflichten weitgehend mit ihrer "großen Schwester" identisch. Sie muss zwingend den Zusatz ("haftungsbeschränkt") im Namen tragen und kann nach einem vereinfachten Verfahren gegründet werden. Jedes Jahr sind 25% des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen. Erreicht die Rücklage zusammen mit dem Stammkapital 25.000 Euro, kann die UG im Rahmen eines Kapitalerhöhungsbeschlusses zur GmbH umgewandelt werden.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.210

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen finden Sie unter www.das-rechtsportal.de.

Das Bildmaterial steht unter http://hartzpress.de/DAS/Gruendungsformen/Bild1.jpg bzw. Bild2 bzw. Bild3 bzw. Bild4 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Was Gründer bei der Wahl der Rechtsform beachten sollten - Teil 1

Sich selbst oder eine geniale Geschäftsidee realisieren, ein eigenes Unternehmen gründen - die Selbstständigkeit ist und bleibt für viele Menschen eine äußerst reizvolle Perspektive. Sogar im Krisenjahr 2009 entstanden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund drei Prozent mehr neue Groß- und Kleinbetriebe als noch im Jahr zuvor. Gründer aber haben auf dem Weg zum frisch gebackenen Unternehmer einige Hürden zu nehmen - die Wahl der richtigen Rechtsform ist davon eine der schwierigsten. Schließlich gilt es von Beginn an zu bedenken, was sich womöglich erst in einigen Jahren zeigen wird: Besondere Haftungsrisiken, die Frage zusätzlicher Partner oder steuerliche Mehrbelastungen zum Beispiel. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt deshalb einen kompakten Überblick in zwei Teilen über die drei meist gewählten Rechtsformen sowie ihre Vor- und Nachteile.

Welche Ansprüche stellen Existenzgründer an die ideale Rechtsform? "Sie sollte ihnen weit reichende Flexibilität bieten, um sich rasch an unsichere Marktbedingungen anpassen zu können", weiß die D.A.S. Expertin. "Außerdem sollte sie auf den Gegenstand des Unternehmens genau abgestimmt und natürlich für den Unternehmer möglichst einfach zu handhaben sein."

Selbstständig, flexibel, aber voll in der Haftung: Kleingewerbe

Konkurrenzlos schnell, einfach und kostengünstig ist die Gründung eines kleingewerblichen Personenunternehmens - die geschieht nämlich ganz einfach durch die Gewerbeanmeldung. Der so genannte Gewerbeschein wird unbürokratisch und in der Regel binnen weniger Minuten erteilt und kostet in Deutschland, je nach Bundesland, auch nur zwischen 15 und 65 Euro. Wer eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ohne dies zuvor beim Gewerbeamt anzumelden, dem drohen Bußgelder und im äußersten Fall sogar die zwangsweise Schließung. Das Gewerbeamt prüft bei der Anmeldung unter anderem, ob der Existenzgründer für seine Firma eine spezielle Erlaubnis, Zulassung oder Konzession benötigt. "Dies ist nach § 38 Gewerbeordnung bei den so genannten Vertrauensgewerben (z.B. Autohändler, Ehevermittler oder Reisebüros) der Fall, ebenso bei besonderen Gewerbezweigen wie dem Handwerk, der Gastronomie oder der Personenbeförderung", so die D.A.S. Expertin. Sind alle bürokratischen Hürden genommen, kann die neue Firma unter Umständen schon am selben Tag tätig werden. Allerdings sollten frisch gebackene Einzel-Unternehmer alle Entscheidungen besonders sorgfältig abwägen: "Der Kleingewerbetreibende haftet nicht nur mit seinem Geschäfts-, sondern auch mit seinem gesamten Privatvermögen für offene Verbindlichkeiten oder etwaige Schadensersatzansprüche!" warnt die D.A.S. Juristin. Das bedeutet: Wer seine Schadens- und Haftungsrisiken nicht vorsorglich, etwa durch einen entsprechenden Versicherungsschutz, abdeckt, dem droht im schlimmsten Fall sogar der Verlust des Privathauses oder der kürzlich gemachten Erbschaft.

In bester Gesellschaft: GbR

Mehrere Beteiligte, weniger Risiken - oder einfach die Möglichkeit, der Firma einen coolen Phantasienamen zu geben: Es gibt viele Gründe, die für die Gründung einer Gesellschaft sprechen können. In Frage kommen dafür zum einen Personengesellschaften (GbR, oHG, KG), zum anderen aber auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG). Welche für die Unternehmensgründung die jeweils richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab: Vom Steuerrecht, vom Unternehmenszweck, aber auch von der aktuellen menschlichen Konstellation. Tun sich zwei oder mehrere Gründer zusammen, entscheiden sie sich häufig für die relativ unkomplizierte Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt. Sie wird durch Abschluss eines einfachen Gesellschaftsvertrags gegründet. Dazu brauchen die Gesellschafter noch nicht einmal einen Notar - im Zweifel genügt sogar eine mündliche Absprache. "Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten sollten die Beteiligten allerdings unbedingt die Schriftform wählen", rät die D.A.S. Expertin. Auch sollten sich die Gesellschafter gut verstehen und an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert sein, denn: "Scheidet auch nur einer von ihnen aus, erlischt damit die gesamte Gesellschaft." Ähnlich wie der Einzel-Unternehmer haften auch die GbR-Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die Geschäftsführung und Vertretung nach außen können die Gesellschafter individuell vertraglich regeln.

Privates von Geschäftlichem trennen: GmbH

Aus verständlichen Gründen streben viele Unternehmer danach, ihr persönliches finanzielles Risiko in der Selbstständigkeit zu begrenzen. Die klassische Form dafür bietet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Forderungen Dritter gegen eine GmbH sind auf das Stammkapital von 25.000 Euro beschränkt, das bei der Gründung hinterlegt werden muss. Geht etwas schief, so der Gedanke dahinter, sind entsprechende Mittel vorhanden - mehr aber auch nicht. Deshalb verlangen besonders bei jungen Unternehmen Banken und Vertragspartner nicht selten, dass der Inhaber der Gesellschaft zusätzlich eine persönliche Haftung einräumt - andernfalls kann es für den Gründer mitunter schwierig werden, an Kredite zu kommen oder Räume anzumieten. Als "Gegenleistung" für das verminderte Risiko verlangt die GmbH vom Unternehmer einen relativ hohen Gründungs- und Unterhaltungsaufwand: So müssen zunächst das Stammkapital und die Kosten für Notar und Handelsregistereintrag aufgebracht werden; außerdem muss die Gesellschaft alljährlich eine Bilanz vorlegen. Auch die Auflösung einer GmbH ist mit hohem Aufwand verbunden.

Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine besondere Form der GmbH, die bereits mit mindestens einem Euro Stammeinlage gegründet werden kann. Ansonsten ist die UG im Hinblick auf Rechte und Pflichten weitgehend mit ihrer "großen Schwester" identisch. Sie muss zwingend den Zusatz ("haftungsbeschränkt") im Namen tragen und kann nach einem vereinfachten Verfahren gegründet werden. Jedes Jahr sind 25% des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen. Erreicht die Rücklage zusammen mit dem Stammkapital 25.000 Euro, kann die UG im Rahmen eines Kapitalerhöhungsbeschlusses zur GmbH umgewandelt werden.

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