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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Urlaub auf Balkonien

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 19. August 2015 @ 13:31:52 auf Deutsche-Politik-News.de

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Ist hier alles erlaubt, was Spaß macht?

Leinfelden-Echterdingen, 19.08.2015 - Auf deutschen Balkonen herrscht im Sommer ein buntes Treiben. Partyfans, Hobbygärtner, Sichtschutzbastler und Sonnenanbeter genießen und gestalten den privaten Raum unter freiem Himmel auf ihre Weise. Und immer wieder gibt es Ärger wegen Grillgeruch und Lärm. Was ist denn nun erlaubt und in welchen Fällen beschwert sich der Nachbar zu Recht?

Da der Balkon Bestandteil der vermieteten Wohnung ist, darf jeder Mieter ihn grundsätzlich so nutzen, wie er möchte. Er kann Blumenkästen aufhängen, Tomaten anbauen, Mobiliar aufstellen, den Sonnenschirm aufspannen, seine Wäsche trocknen, Zigaretten rauchen und lauschige Sommerabende mit Freunden genießen. Vor Anzünden des Grills empfiehlt sich jedoch ein kurzer Blick in den Mietvertrag. Verbietet dieser aus Feuerschutzgründen das Freiluft-Brutzeln, riskiert, wer sei Kotelett dennoch auf den Rost legt, eine Abmahnung oder Kündigung. Wer grillen darf, sollte darauf achten, die Nachbarschaft nicht durch dicke Rauchschwaden zu vernebeln. Um Querelen vorzubeugen, empfiehlt sich der Umstieg auf einen Elektrogrill. Der lässt zwar weniger uriges Lagerfeuergefühl aufkommen, erspart nicht beteiligten Anliegern aber Holzkohlequalm und Grillgerüche.

Uneinig sind sich Deutschlands Richter darüber, wie oft und wie lange man im Jahr den Grill anwerfen darf. Das Landgericht Stuttgart z.B. hält drei Grillabende mit einer Dauer von etwa sechs Stunden jährlich für angemessen. Verbindlich ist die Nachtruhe ab 22 Uhr. Doch auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Am besten, Sie informieren die Nachbarn rechtzeitig - oder laden sie ein.

Wer mehr Privatsphäre auf seinem Balkon möchte, darf einen unauffälligen Sichtschutz oder ein Rankgitter anbringen, sofern die Hausfassade dadurch nicht optisch beeinträchtigt wird.

Größere Umgestaltungen auf dem Balkon die in die Bausubstanz eingreifen wie das Anbringen einer Markise müssen vom Vermieter genehmigt werden. Blumenkästen, auch außen am Balkon, sind erlaubt, müssen aber so stabil befestigt sein, dass sie auch heftigen Unwettern standhalten. Starker Pflanzenwuchs ist einzudämmen, wenn tiefer gelegene Balkons beschattet oder verdreckt werden. Auch Kleintiere freuen sich über Frischluft, dürfen aber nur dann draußen gehalten werden, wenn sich kein Nachbar von Geruch oder Gezwitscher der Tiere belästigt fühlt.

Wer Wert auf nahtlose Bräune legt, darf auf Balkonien gänzlich unbekleidet in der Sonne liegen - selbst wenn er vom Nachbarn gesehen werden kann. Bei Sex unter freiem Himmel hört der Spaß allerdings auf: Dagegen können Nachbarn oder Vermieter klagen.

Quellen: Deutscher Mieterbund, Nachbarrecht.com
RE/MAX, gegründet 1973 in den USA, ist das größte Immobiliennetzwerk der Welt. Seine Wachstumskraft beruht zum einen auf der angebotenen Dienstleistung, zum anderen auf der Organisation als Franchisesystem. In den USA und Kanada hatte RE/MAX erheblichen Anteil am Wandel des Immobilienmarktes weg vom Privatverkauf hin zur allgemeinen Akzeptanz des Immobilienmaklers als professioneller Dienstleister. RE/MAX Deutschland Südwest mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ist eine von sechs Masterfranchise-Regionen in Deutschland und für die Betreuung der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Geschäftsführer ist seit 2005 Kurt Friedl. Rund 70 Franchisenehmer und ca. 320 Makler vermitteln Immobilien in der Region Südwest. Weltweit arbeiten derzeit bei RE/MAX über 100.000 Immobilienmakler in ca. 6.750 Büros und mehr als 95 Ländern, in Deutschland ca. 800 Makler in rund 210 Büros. 2009 und 2013 wurde RE/MAX Deutschland Südwest mit dem Franchise und Cooperation Gold Award ausgezeichnet. Diese Auszeichnung steht für eine hervorragende Beziehungsqualität zwischen Franchisegeber und -nehmer.
Südwest Franchiseberatung GmbH
Kurt Friedl
Max-Lang-Str. 24
70771 Leinfelden-Echterdingen
0711 93326330

http://www.remax.de

Pressekontakt:
RE/MAX Deutschland Südwest
Kurt Friedl
Max-Lang-Str. 24
70771 Leinfelden-Echterdingen
suedwest@remax.de
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ist hier alles erlaubt, was Spaß macht?

Leinfelden-Echterdingen, 19.08.2015 - Auf deutschen Balkonen herrscht im Sommer ein buntes Treiben. Partyfans, Hobbygärtner, Sichtschutzbastler und Sonnenanbeter genießen und gestalten den privaten Raum unter freiem Himmel auf ihre Weise. Und immer wieder gibt es Ärger wegen Grillgeruch und Lärm. Was ist denn nun erlaubt und in welchen Fällen beschwert sich der Nachbar zu Recht?

Da der Balkon Bestandteil der vermieteten Wohnung ist, darf jeder Mieter ihn grundsätzlich so nutzen, wie er möchte. Er kann Blumenkästen aufhängen, Tomaten anbauen, Mobiliar aufstellen, den Sonnenschirm aufspannen, seine Wäsche trocknen, Zigaretten rauchen und lauschige Sommerabende mit Freunden genießen. Vor Anzünden des Grills empfiehlt sich jedoch ein kurzer Blick in den Mietvertrag. Verbietet dieser aus Feuerschutzgründen das Freiluft-Brutzeln, riskiert, wer sei Kotelett dennoch auf den Rost legt, eine Abmahnung oder Kündigung. Wer grillen darf, sollte darauf achten, die Nachbarschaft nicht durch dicke Rauchschwaden zu vernebeln. Um Querelen vorzubeugen, empfiehlt sich der Umstieg auf einen Elektrogrill. Der lässt zwar weniger uriges Lagerfeuergefühl aufkommen, erspart nicht beteiligten Anliegern aber Holzkohlequalm und Grillgerüche.

Uneinig sind sich Deutschlands Richter darüber, wie oft und wie lange man im Jahr den Grill anwerfen darf. Das Landgericht Stuttgart z.B. hält drei Grillabende mit einer Dauer von etwa sechs Stunden jährlich für angemessen. Verbindlich ist die Nachtruhe ab 22 Uhr. Doch auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Am besten, Sie informieren die Nachbarn rechtzeitig - oder laden sie ein.

Wer mehr Privatsphäre auf seinem Balkon möchte, darf einen unauffälligen Sichtschutz oder ein Rankgitter anbringen, sofern die Hausfassade dadurch nicht optisch beeinträchtigt wird.

Größere Umgestaltungen auf dem Balkon die in die Bausubstanz eingreifen wie das Anbringen einer Markise müssen vom Vermieter genehmigt werden. Blumenkästen, auch außen am Balkon, sind erlaubt, müssen aber so stabil befestigt sein, dass sie auch heftigen Unwettern standhalten. Starker Pflanzenwuchs ist einzudämmen, wenn tiefer gelegene Balkons beschattet oder verdreckt werden. Auch Kleintiere freuen sich über Frischluft, dürfen aber nur dann draußen gehalten werden, wenn sich kein Nachbar von Geruch oder Gezwitscher der Tiere belästigt fühlt.

Wer Wert auf nahtlose Bräune legt, darf auf Balkonien gänzlich unbekleidet in der Sonne liegen - selbst wenn er vom Nachbarn gesehen werden kann. Bei Sex unter freiem Himmel hört der Spaß allerdings auf: Dagegen können Nachbarn oder Vermieter klagen.

Quellen: Deutscher Mieterbund, Nachbarrecht.com
RE/MAX, gegründet 1973 in den USA, ist das größte Immobiliennetzwerk der Welt. Seine Wachstumskraft beruht zum einen auf der angebotenen Dienstleistung, zum anderen auf der Organisation als Franchisesystem. In den USA und Kanada hatte RE/MAX erheblichen Anteil am Wandel des Immobilienmarktes weg vom Privatverkauf hin zur allgemeinen Akzeptanz des Immobilienmaklers als professioneller Dienstleister. RE/MAX Deutschland Südwest mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ist eine von sechs Masterfranchise-Regionen in Deutschland und für die Betreuung der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Geschäftsführer ist seit 2005 Kurt Friedl. Rund 70 Franchisenehmer und ca. 320 Makler vermitteln Immobilien in der Region Südwest. Weltweit arbeiten derzeit bei RE/MAX über 100.000 Immobilienmakler in ca. 6.750 Büros und mehr als 95 Ländern, in Deutschland ca. 800 Makler in rund 210 Büros. 2009 und 2013 wurde RE/MAX Deutschland Südwest mit dem Franchise und Cooperation Gold Award ausgezeichnet. Diese Auszeichnung steht für eine hervorragende Beziehungsqualität zwischen Franchisegeber und -nehmer.
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