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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Krank im Urlaub - Was tun?

Veröffentlicht am Dienstag, dem 25. August 2015 @ 13:09:26 auf Deutsche-Politik-News.de

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Wie geht man vor, wenn man im Ausland krank wird oder einen Unfall hat? Wie bekommt man die Kosten am besten erstattet?

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung braucht man sich bei einem Beinbruch, einem Sonnenstich oder einer Lebensmittelvergiftung im Urlaub keine Sorgen machen. Wie geht man vor, wenn man im Ausland krank wird oder einen Unfall hat? Wie bekommt man die Kosten am besten erstattet?

Vor der Reise

Vor dem Urlaub lohnt es sich, die eigene Auslandsreisekrankenversicherung zu überprüfen. Wer eine ältere Jahrespolice oder einen Familientarif hat, sollte sicherstellen, dass Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben oder ältere Ehepartner mitversichert sind. Am besten stecken Sie eine Kopie der Versicherungsbestätigung ins Reisegepäck und notieren sich zusätzlich die Notrufnummer der Notfallhilfe (Assistance) und des Versicherers.

Ambulante ärztliche Behandlung

Wer im Ausland zum Arzt muss, sollte innerhalb Europas zunächst seine Krankenkassenkarte (EHIC) vorlegen, wenn er gesetzlich versichert ist. Dann werden Leistungen direkt abgerechnet, Sie brauchen weder in Vorleistung zu gehen, noch sich um Formalitäten zu kümmern. Es werden dann Leistungen auf dem Niveau des Urlaubslandes erstattet. Das ist allerdings meist weniger als in Deutschland. Akzeptiert der Arzt die Karte nicht oder rechnet weitere Behandlungen ab, müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen. Auch verordnete Medikamente müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Bewahren Sie die Rechnungen immer im Original auf. Sie können diese nach dem Urlaub mit Ihrer Reisekrankenversicherung abrechnen. Versichert ist die Behandlung von Unfällen und unerwarteten Erkrankungen. Deshalb ist zum Beispiel beim Zahnarzt nur die schmerzstillende Behandlung versichert. Man kann sich also im Urlaub nicht die Zähne sanieren lassen und erwarten, dass die Reiseversicherung die Kosten übernimmt.

Stationäre Behandlung im Krankenhaus

Ist eine stationäre Behandlung nötig, sollte man auf jeden Fall vorher Kontakt mit der Notfallhilfe der Versicherung aufnehmen. Meist gibt es eine Hotline, die bei den anstehenden Schritten behilflich ist. Sie kann Ärzte und Krankenhäuser empfehlen, bei Formalitäten unterstützen und die Abrechnung übernehmen. So brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.

Notfallhilfe und Rücktransport

Die Notfallhilfe unterstützt bei der Suche nach einem Arzt oder einem Krankenhaus in der Nähe des Urlaubsortes, wo man im besten Falle sogar deutsch spricht. Außerdem organisiert sie bei Unfällen oder stationären Aufenthalten die Kostenübernahme sowie außerplanmäßige Rückflüge und Rücktransporte. Je nach Tarif ist der medizinisch notwendige oder sinnvolle Transport eingeschlossen. In der Regel erstattet eine Auslandskrankenversicherung keine selbst organisierte, vorzeitige Rückreise. Wer sich vorher mit der Notfallhilfe oder dem Versicherer abstimmt ist bei der Erstattung auf der sicheren Seite.

Erstattung der Kosten

Alle Rechnungen und Unterlagen sollten Sie nach Ihrer Rückkehr so schnell wie möglich bei der Versicherung einreichen. Auf der Arztrechnung sollte das Datum, die Kontaktdaten des Arztes und des Patienten sowie Diagnose und Leistungen stehen, außerdem ein Nachweis über die erfolgte Zahlung. Die Original-Rechnung reichen Sie zusammen mit dem Erstattungsformular des Versicherers ein. Dieses Formular gibt es meist als Download oder es kann telefonisch angefordert werden. In der Regel werden Kosten innerhalb von zwei bis drei Wochen erstattet. Dauert es länger, kann man auch nachfragen, ob alle Unterlagen eingegangen sind.

Nachfragen der Versicherer

Sind die Daten nicht vollständig, müssen die Versicherer nachfragen. Sie sind verpflichtet, Rechnungen und Leistungsanträge sorgfältig zu prüfen, um Missbrauch zu vermeiden und damit die Versichertengemeinschaft zu schützen. Dies gilt vor allem bei günstigen Produkten wie der Reisekrankenversicherung, die in der Regeln schon um zehn Euro im Jahr erhältlich ist. Je schneller und direkter Sie Fragen klären, umso schneller werden die Rechnungen erstattet.

Wer noch keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat oder sich über passende Tarife informieren will, findet einen Vergleichsrechner bei reiseversicherung.com .
reiseversicherung.com
ist das Vergleichsportal für Reiseversicherungen. Der Versicherungsmakler Dr. Walter ist seit über 55 Jahren Experte für die Absicherung von jährlich über 70.000 Urlaubsreisenden, Studenten, Au-pairs, Mitarbeitern im Ausland sowie ausländischen Gäste in Deutschland und Europa. Zu den Leistungen des Unternehmens gehören neben der klassischen Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung auch individuelle Versicherungslösungen für langfristige Auslandsaufenthalte.
reiseversicherung.com
Stefan Meyer
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
+49 (0)2247 9194-0

http://www.reiseversicherung.com

Pressekontakt:
Dr. Walter GmbH
Stefan Meyer
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
presse@dr-walter.com
+49 (0)2247 9194-16
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Wie geht man vor, wenn man im Ausland krank wird oder einen Unfall hat? Wie bekommt man die Kosten am besten erstattet?

Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung braucht man sich bei einem Beinbruch, einem Sonnenstich oder einer Lebensmittelvergiftung im Urlaub keine Sorgen machen. Wie geht man vor, wenn man im Ausland krank wird oder einen Unfall hat? Wie bekommt man die Kosten am besten erstattet?

Vor der Reise

Vor dem Urlaub lohnt es sich, die eigene Auslandsreisekrankenversicherung zu überprüfen. Wer eine ältere Jahrespolice oder einen Familientarif hat, sollte sicherstellen, dass Kinder, die nicht mehr im Haushalt leben oder ältere Ehepartner mitversichert sind. Am besten stecken Sie eine Kopie der Versicherungsbestätigung ins Reisegepäck und notieren sich zusätzlich die Notrufnummer der Notfallhilfe (Assistance) und des Versicherers.

Ambulante ärztliche Behandlung

Wer im Ausland zum Arzt muss, sollte innerhalb Europas zunächst seine Krankenkassenkarte (EHIC) vorlegen, wenn er gesetzlich versichert ist. Dann werden Leistungen direkt abgerechnet, Sie brauchen weder in Vorleistung zu gehen, noch sich um Formalitäten zu kümmern. Es werden dann Leistungen auf dem Niveau des Urlaubslandes erstattet. Das ist allerdings meist weniger als in Deutschland. Akzeptiert der Arzt die Karte nicht oder rechnet weitere Behandlungen ab, müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen. Auch verordnete Medikamente müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Bewahren Sie die Rechnungen immer im Original auf. Sie können diese nach dem Urlaub mit Ihrer Reisekrankenversicherung abrechnen. Versichert ist die Behandlung von Unfällen und unerwarteten Erkrankungen. Deshalb ist zum Beispiel beim Zahnarzt nur die schmerzstillende Behandlung versichert. Man kann sich also im Urlaub nicht die Zähne sanieren lassen und erwarten, dass die Reiseversicherung die Kosten übernimmt.

Stationäre Behandlung im Krankenhaus

Ist eine stationäre Behandlung nötig, sollte man auf jeden Fall vorher Kontakt mit der Notfallhilfe der Versicherung aufnehmen. Meist gibt es eine Hotline, die bei den anstehenden Schritten behilflich ist. Sie kann Ärzte und Krankenhäuser empfehlen, bei Formalitäten unterstützen und die Abrechnung übernehmen. So brauchen Sie nicht in Vorleistung zu gehen.

Notfallhilfe und Rücktransport

Die Notfallhilfe unterstützt bei der Suche nach einem Arzt oder einem Krankenhaus in der Nähe des Urlaubsortes, wo man im besten Falle sogar deutsch spricht. Außerdem organisiert sie bei Unfällen oder stationären Aufenthalten die Kostenübernahme sowie außerplanmäßige Rückflüge und Rücktransporte. Je nach Tarif ist der medizinisch notwendige oder sinnvolle Transport eingeschlossen. In der Regel erstattet eine Auslandskrankenversicherung keine selbst organisierte, vorzeitige Rückreise. Wer sich vorher mit der Notfallhilfe oder dem Versicherer abstimmt ist bei der Erstattung auf der sicheren Seite.

Erstattung der Kosten

Alle Rechnungen und Unterlagen sollten Sie nach Ihrer Rückkehr so schnell wie möglich bei der Versicherung einreichen. Auf der Arztrechnung sollte das Datum, die Kontaktdaten des Arztes und des Patienten sowie Diagnose und Leistungen stehen, außerdem ein Nachweis über die erfolgte Zahlung. Die Original-Rechnung reichen Sie zusammen mit dem Erstattungsformular des Versicherers ein. Dieses Formular gibt es meist als Download oder es kann telefonisch angefordert werden. In der Regel werden Kosten innerhalb von zwei bis drei Wochen erstattet. Dauert es länger, kann man auch nachfragen, ob alle Unterlagen eingegangen sind.

Nachfragen der Versicherer

Sind die Daten nicht vollständig, müssen die Versicherer nachfragen. Sie sind verpflichtet, Rechnungen und Leistungsanträge sorgfältig zu prüfen, um Missbrauch zu vermeiden und damit die Versichertengemeinschaft zu schützen. Dies gilt vor allem bei günstigen Produkten wie der Reisekrankenversicherung, die in der Regeln schon um zehn Euro im Jahr erhältlich ist. Je schneller und direkter Sie Fragen klären, umso schneller werden die Rechnungen erstattet.

Wer noch keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat oder sich über passende Tarife informieren will, findet einen Vergleichsrechner bei reiseversicherung.com .
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ist das Vergleichsportal für Reiseversicherungen. Der Versicherungsmakler Dr. Walter ist seit über 55 Jahren Experte für die Absicherung von jährlich über 70.000 Urlaubsreisenden, Studenten, Au-pairs, Mitarbeitern im Ausland sowie ausländischen Gäste in Deutschland und Europa. Zu den Leistungen des Unternehmens gehören neben der klassischen Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung auch individuelle Versicherungslösungen für langfristige Auslandsaufenthalte.
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