News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft

Veröffentlicht am Montag, dem 27. Juni 2016 @ 10:31:43 auf Deutsche-Politik-News.de

(501 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
"Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium der Justiz und für Europa einzelne Gerichtsentscheidungen wegen des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich nicht kommentieren oder bewerten kann." So das Justizministerium Baden-Württemberg - Aktenzeichen E-1402.2012/193 / 07.06.2016. Zur Erläuterung:
1. Richtig ist, dass der Artikel 97 (1) Grundgesetz oft nur halb zitiert und damit ganz entstellt wird: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." D.h. sobald ein Richter sich nicht dem Gesetz unterwirft, sind gegen ihn Maßnahmen fällig, cf. Rechtsbeugung § 339 StGB.
2. S. dazu allgemein Horst Trieflinger, Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. - justizgeschaedigte.de, Rechtsbeugung und Dienstaufsicht: "Im Gegensatz zur gesetzgebenden und zur gesetzesvollziehenden Gewalt ist die rechtsprechende Gewalt (die Rechtsprechung) keiner direkten Kontrolle ausgesetzt. Die Rechtsprechung kontrolliert sich selber. Offenbar geht dies über ihre Kraft. [...] Gemäß Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) ist die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Letztverbindliche Instanz für die zur Auslegung und Anwendung dieser beiden gesetzlichen Vorschriften ist der Bundesgerichtshof (BGH). Die folgenden Ausführungen beweisen, dass der BGH diese Rechtsnormen gesetzwidrig auslegt und anwendet, so dass sie nur noch sehr eingeschränkt wirken können. [...] Die durch den BGH gesetzwidrig ausgelegten und somit gegen das Gesetz angewendeten beiden Vorschriften verstoßen nicht nur gegen deren Gesetzeswortlaut, sondern auch gegen Art. 20 Abs. 3 GG, wonach die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Dadurch wird die der rechtsprechenden Gewalt auferlegte Selbstkontrolle fast beseitigt. [...] Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert."
3. S. dazu konkret Dr. Dr. habil. Richard Albrecht, »"Beleidigung" als justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden«: » Solange „Beleidigung“ nicht im Strafgesetz definiert ist, kann „Beleidigung“ gar nicht rechtserheblich („justitiabel“) sein. Jedem angeblichen Beleidiger muß entsprechend des Hinweises im Strafgesetzbuch auf „Verbotsirrtum“ (StGB § 17) „die Einsicht, Unrecht zu tun" , fehlen. Wer aber „ohne Schuld handelt“, darf nach Recht und (Straf-) Gesetz in Deutschland nicht bestraft werden. Sondern muß als Unschuldiger nach dem zwingenden Rechtsgrundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" [nulla poena sine culpa] freigesprochen werden, weil nur der bestraft werden darf, der schuldhaft handelt. Beim undefinierten, damit im Sinne von Recht und Gesetz fiktiven, dazu phantomischen und virtuellen Straftatbestand "Beleidigung" aber kann diese keinem Täter individuell vorgeworfen werden, weil infolge fehlender Definition keiner wissen kann, was "Beleidigung" überhaupt ist.« Die BRD-"Beleidungsjustiz", wobei das gigantische Spektakel um die "Schmähkritik" von Jan Böhmermann an dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nur ein winziges Mosaiksteinchen der Beleidigungs-Unbestimmtheit ist, ist nur noch schädlich für das Recht. Bert Steffens spricht diesbzgl. ausdrücklich von "Verbrechen", und allein solche "Justizverbrechen" gehen bereits in die Millionen.
4. Infolge der völlig außer Kontrolle geratenen Justiz gibt es zwar nahezu nie ein Strafverfahren, geschweige denn eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung. Aber eine Verurteilung eines Amtsrichters gab es schließlich doch einmal, s. lto.de v. 07.03.2016: "Der Amtsrichter habe mit der Möglichkeit der Unrichtigkeit seiner Entscheidungen gerechnet und diese billigend in Kauf genommen." Also: Im Grunde kann ein Richter sich nur damit vor seiner fristlosen Entlassung sowie vor schwersten Verurteilungen und Forderungen wie Schadensersatz, Schmerzensgeld usw. usf. schützen, dass er jede einzelne seiner Entscheidungen sachlich und logisch nachvollziehbar schriftlich begründet (wobei er sich natürlich nicht zu wiederholen braucht, d.h. es bliebe ein sehr begrenzter Aufwand). Das mag ein hoher Anspruch sein, aber mal ehrlich: In nahezu jedem Beruf, und sei er hinsichtlich öffentlichen Ansehens und finanziellen Ertrages noch so niedrigstehend, kann schon die kleinste Unachtsamkeit, ja das kleinste Missgeschick schlimmste, ruinöse Folgen haben. Wenn nun nahezu überall nahezu eine Null-Toleranz bei Fehlern besteht: Wie könnte, wie dürfte man für Richter praktisch eine Total-Toleranz dulden?
5. Zugegeben: Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist vom Bundesgerichtshof gesetzwidrig uminterpretiert worden. Aber eben: Die "richterliche Unabhängigkeit" garantiert, dass ein Richter unabhängig von gesetzwidrigen Anordnungen handeln muss. Ja, trotz aller Umtriebe des BGH bleibt jeder Richter nach wie vor "nur dem Gesetze unterworfen" - und lt. Gesetz ist Rechtsbeugung strafbar.
6. Die BRD-Justiz hat als Maxime "Ehrenschutz ist Täterschutz". Wird ein Richter oder Staatsanwalt eindeutig als Rechtsbeuger überführt, erfolgt praktisch immer eine schwere Verurteilung, u.z. nur gegen den, der die Rechtsbeugung klar bewiesen hat, u.z. mit dem Tatvorwurf "Beleidigung". S. Tröndle/Fischer, StGB, München (52)2004, zu §185: »In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO), Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage in der Regel erforderlichen Rechtsanwaltshonorars regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums... Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfer Amtsträger und öffentlich wirkende Personen überrepräsentiert sind.«
7. Das Schreiben, welches das Justizministerium (nicht) kommentiert, ist die Pressemeldung "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und Abtreibung", veröffentlicht vom Verf. am 23.05.2016. Ein Ausschnitt: »Es war jedem Politiker, jedem Staatsanwalt und jedem Richter zu jeder Zeit absolut vollkommen klar und bewusst, dass die ganzen BRD-Prozesse gegen Lebensschützer vollkommen illegal und objektiv rechtsunwirksam sind, weil sie jeder gerechten Ordnung diametral widersprechen (cf. "Radbruchsche Formel").« Natürlich ist es ohnehin für jeden erlaubt und ggf. sogar verpflichtend, gerichtliche Urteile zu kommentieren. Und ohnehin sollte das Justizministerium kein Urteil, sondern den Text des Verf. kommentieren. Und selbst wenn dem Justizministerium das Verständnis für diese beiden Offenkundigkeiten tatsächlich fehlen sollte: Das Thema ist die Arbeit der Staatsanwaltschaften, und damit ist das Justizministerium ganz direkt höchstselbst betroffen. Bekanntlich hatte der damalige Generalbundesanwalt Harald Range am 04.08.2015 bzgl. _seiner_ Arbeit erklärt: "Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz." S. dazu Gerhard Strate, zeit.de, 06.06.2015: »Tatsächlich sind solche Forderungen völlig geschichtsvergessen. Sie missachten die historisch gewachsene Gewaltenteilung in der Justiz. Eine "Unabhängigkeit der Justiz" wäre für den Rechtsstaat keine Stärkung, sondern eine Katastrophe. Das Grundgesetz kennt diese Sorte Unabhängigkeit gar nicht. Es kennt nur die Unabhängigkeit der Richter, ihnen allein ist die rechtsprechende Gewalt anvertraut. Den Staatsanwalt kurzerhand zu einem "Teil der Dritten Gewalt" zu erklären, dem dieselbe Unabhängigkeit gebühre wie dem Richter – das wäre das Ende vom fein austarierten System unserer rechtsstaatlichen Justiz. [...] Die Staatsanwaltschaft wurde allein dem Justizminister unterstellt – nicht etwa dem Innenminister – um zu vermeiden, dass die Polizeistaatlichkeit noch zusätzlich verstärkt werde. Das externe Weisungsrecht des Justizministers ist auch aus rechtsstaatlichen Gründen notwendig, da anderenfalls die Staatsanwaltschaft (als eine der Rechtspflege zwar zugeordnete, aber trotzdem der Exekutive angehörende Institution) der parlamentarischen Kontrolle entzogen wäre.«
8. Diese Abtreibungs-Pressemitteilung steht ganz konkret im Kontext zahlreicher Strafverfahren gegen Lebensschützer. D.h. es geht um Aktivitäten von Staatsanwaltschaften und somit eigentlich um Aktivitäten von Justizministern. Zum Hintergrund s. Prof. Erich Blechschmidt, Wie beginnt das menschliche Leben, Stein am Rhein (6)1980, 30f: "Schon der einzellige menschliche Keim ist ein individueller Organismus. [...] Auch der junge Keim entwickelt sich als menschlicher Keim und nicht als irgendein Etwas, aus dem später - vielleicht sogar nur zufällig - ein Mensch werden kann. [...] Zusammengefasst: es gibt ein Gesetz von der Erhaltung der Individualität, welches für die ganze Dauer des menschlichen Lebens, von der Befruchtung bis zum Tode gilt." Lebensschützer erinnern an diese offenkundigen Tatsachen. Der Staat hingegen verweigert einerseits den Ungeborenen trotzdem den Lebensschutz; stattdessen duldet resp. fördert er Abtreibungen. Anderseits betreibt der Staat eine massive Verfolgung von Lebensschützern, und diese Verfolgungsmaßnahmen wiederum erfolgen obendrein oft mit dem Tatvorwurf: *Beleidigung* - manchmal auch mit der ähnlichen "Volksverhetzung", dazu a.a.S. mehr. Also statt dass das Justizministerium dafür sorgt, dass die untergebenen Staatsanwälte gegen rechtsbeugende Richter vorgehen, duldet das Justizministerium resp. sorgt es dafür, dass die untergebenen Staatsanwälte das Recht beugen, indem sie gegen Lebensschützer vorgehen, die an das Lebensrecht der Menschen im Mutterleib erinnern. Das Justizministerium kommentiert diese ungesühnten und permanenten Rechtsbeugungen nur mit der falschen und sowieso belanglosen Behauptung, dass es Gerichtsentscheidungen nicht kommentieren oder bewerten könne: ein äußerst schwacher und äußerst vielsagender Kommentar.

Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Pater_Lingen << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


"Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium der Justiz und für Europa einzelne Gerichtsentscheidungen wegen des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich nicht kommentieren oder bewerten kann." So das Justizministerium Baden-Württemberg - Aktenzeichen E-1402.2012/193 / 07.06.2016. Zur Erläuterung:
1. Richtig ist, dass der Artikel 97 (1) Grundgesetz oft nur halb zitiert und damit ganz entstellt wird: "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." D.h. sobald ein Richter sich nicht dem Gesetz unterwirft, sind gegen ihn Maßnahmen fällig, cf. Rechtsbeugung § 339 StGB.
2. S. dazu allgemein Horst Trieflinger, Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. - justizgeschaedigte.de, Rechtsbeugung und Dienstaufsicht: "Im Gegensatz zur gesetzgebenden und zur gesetzesvollziehenden Gewalt ist die rechtsprechende Gewalt (die Rechtsprechung) keiner direkten Kontrolle ausgesetzt. Die Rechtsprechung kontrolliert sich selber. Offenbar geht dies über ihre Kraft. [...] Gemäß Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) ist die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Letztverbindliche Instanz für die zur Auslegung und Anwendung dieser beiden gesetzlichen Vorschriften ist der Bundesgerichtshof (BGH). Die folgenden Ausführungen beweisen, dass der BGH diese Rechtsnormen gesetzwidrig auslegt und anwendet, so dass sie nur noch sehr eingeschränkt wirken können. [...] Die durch den BGH gesetzwidrig ausgelegten und somit gegen das Gesetz angewendeten beiden Vorschriften verstoßen nicht nur gegen deren Gesetzeswortlaut, sondern auch gegen Art. 20 Abs. 3 GG, wonach die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Dadurch wird die der rechtsprechenden Gewalt auferlegte Selbstkontrolle fast beseitigt. [...] Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert."
3. S. dazu konkret Dr. Dr. habil. Richard Albrecht, »"Beleidigung" als justitielles Konstrukt von Verfolgerbehörden«: » Solange „Beleidigung“ nicht im Strafgesetz definiert ist, kann „Beleidigung“ gar nicht rechtserheblich („justitiabel“) sein. Jedem angeblichen Beleidiger muß entsprechend des Hinweises im Strafgesetzbuch auf „Verbotsirrtum“ (StGB § 17) „die Einsicht, Unrecht zu tun" , fehlen. Wer aber „ohne Schuld handelt“, darf nach Recht und (Straf-) Gesetz in Deutschland nicht bestraft werden. Sondern muß als Unschuldiger nach dem zwingenden Rechtsgrundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" [nulla poena sine culpa] freigesprochen werden, weil nur der bestraft werden darf, der schuldhaft handelt. Beim undefinierten, damit im Sinne von Recht und Gesetz fiktiven, dazu phantomischen und virtuellen Straftatbestand "Beleidigung" aber kann diese keinem Täter individuell vorgeworfen werden, weil infolge fehlender Definition keiner wissen kann, was "Beleidigung" überhaupt ist.« Die BRD-"Beleidungsjustiz", wobei das gigantische Spektakel um die "Schmähkritik" von Jan Böhmermann an dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nur ein winziges Mosaiksteinchen der Beleidigungs-Unbestimmtheit ist, ist nur noch schädlich für das Recht. Bert Steffens spricht diesbzgl. ausdrücklich von "Verbrechen", und allein solche "Justizverbrechen" gehen bereits in die Millionen.
4. Infolge der völlig außer Kontrolle geratenen Justiz gibt es zwar nahezu nie ein Strafverfahren, geschweige denn eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung. Aber eine Verurteilung eines Amtsrichters gab es schließlich doch einmal, s. lto.de v. 07.03.2016: "Der Amtsrichter habe mit der Möglichkeit der Unrichtigkeit seiner Entscheidungen gerechnet und diese billigend in Kauf genommen." Also: Im Grunde kann ein Richter sich nur damit vor seiner fristlosen Entlassung sowie vor schwersten Verurteilungen und Forderungen wie Schadensersatz, Schmerzensgeld usw. usf. schützen, dass er jede einzelne seiner Entscheidungen sachlich und logisch nachvollziehbar schriftlich begründet (wobei er sich natürlich nicht zu wiederholen braucht, d.h. es bliebe ein sehr begrenzter Aufwand). Das mag ein hoher Anspruch sein, aber mal ehrlich: In nahezu jedem Beruf, und sei er hinsichtlich öffentlichen Ansehens und finanziellen Ertrages noch so niedrigstehend, kann schon die kleinste Unachtsamkeit, ja das kleinste Missgeschick schlimmste, ruinöse Folgen haben. Wenn nun nahezu überall nahezu eine Null-Toleranz bei Fehlern besteht: Wie könnte, wie dürfte man für Richter praktisch eine Total-Toleranz dulden?
5. Zugegeben: Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist vom Bundesgerichtshof gesetzwidrig uminterpretiert worden. Aber eben: Die "richterliche Unabhängigkeit" garantiert, dass ein Richter unabhängig von gesetzwidrigen Anordnungen handeln muss. Ja, trotz aller Umtriebe des BGH bleibt jeder Richter nach wie vor "nur dem Gesetze unterworfen" - und lt. Gesetz ist Rechtsbeugung strafbar.
6. Die BRD-Justiz hat als Maxime "Ehrenschutz ist Täterschutz". Wird ein Richter oder Staatsanwalt eindeutig als Rechtsbeuger überführt, erfolgt praktisch immer eine schwere Verurteilung, u.z. nur gegen den, der die Rechtsbeugung klar bewiesen hat, u.z. mit dem Tatvorwurf "Beleidigung". S. Tröndle/Fischer, StGB, München (52)2004, zu §185: »In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO), Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage in der Regel erforderlichen Rechtsanwaltshonorars regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums... Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfer Amtsträger und öffentlich wirkende Personen überrepräsentiert sind.«
7. Das Schreiben, welches das Justizministerium (nicht) kommentiert, ist die Pressemeldung "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und Abtreibung", veröffentlicht vom Verf. am 23.05.2016. Ein Ausschnitt: »Es war jedem Politiker, jedem Staatsanwalt und jedem Richter zu jeder Zeit absolut vollkommen klar und bewusst, dass die ganzen BRD-Prozesse gegen Lebensschützer vollkommen illegal und objektiv rechtsunwirksam sind, weil sie jeder gerechten Ordnung diametral widersprechen (cf. "Radbruchsche Formel").« Natürlich ist es ohnehin für jeden erlaubt und ggf. sogar verpflichtend, gerichtliche Urteile zu kommentieren. Und ohnehin sollte das Justizministerium kein Urteil, sondern den Text des Verf. kommentieren. Und selbst wenn dem Justizministerium das Verständnis für diese beiden Offenkundigkeiten tatsächlich fehlen sollte: Das Thema ist die Arbeit der Staatsanwaltschaften, und damit ist das Justizministerium ganz direkt höchstselbst betroffen. Bekanntlich hatte der damalige Generalbundesanwalt Harald Range am 04.08.2015 bzgl. _seiner_ Arbeit erklärt: "Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz." S. dazu Gerhard Strate, zeit.de, 06.06.2015: »Tatsächlich sind solche Forderungen völlig geschichtsvergessen. Sie missachten die historisch gewachsene Gewaltenteilung in der Justiz. Eine "Unabhängigkeit der Justiz" wäre für den Rechtsstaat keine Stärkung, sondern eine Katastrophe. Das Grundgesetz kennt diese Sorte Unabhängigkeit gar nicht. Es kennt nur die Unabhängigkeit der Richter, ihnen allein ist die rechtsprechende Gewalt anvertraut. Den Staatsanwalt kurzerhand zu einem "Teil der Dritten Gewalt" zu erklären, dem dieselbe Unabhängigkeit gebühre wie dem Richter – das wäre das Ende vom fein austarierten System unserer rechtsstaatlichen Justiz. [...] Die Staatsanwaltschaft wurde allein dem Justizminister unterstellt – nicht etwa dem Innenminister – um zu vermeiden, dass die Polizeistaatlichkeit noch zusätzlich verstärkt werde. Das externe Weisungsrecht des Justizministers ist auch aus rechtsstaatlichen Gründen notwendig, da anderenfalls die Staatsanwaltschaft (als eine der Rechtspflege zwar zugeordnete, aber trotzdem der Exekutive angehörende Institution) der parlamentarischen Kontrolle entzogen wäre.«
8. Diese Abtreibungs-Pressemitteilung steht ganz konkret im Kontext zahlreicher Strafverfahren gegen Lebensschützer. D.h. es geht um Aktivitäten von Staatsanwaltschaften und somit eigentlich um Aktivitäten von Justizministern. Zum Hintergrund s. Prof. Erich Blechschmidt, Wie beginnt das menschliche Leben, Stein am Rhein (6)1980, 30f: "Schon der einzellige menschliche Keim ist ein individueller Organismus. [...] Auch der junge Keim entwickelt sich als menschlicher Keim und nicht als irgendein Etwas, aus dem später - vielleicht sogar nur zufällig - ein Mensch werden kann. [...] Zusammengefasst: es gibt ein Gesetz von der Erhaltung der Individualität, welches für die ganze Dauer des menschlichen Lebens, von der Befruchtung bis zum Tode gilt." Lebensschützer erinnern an diese offenkundigen Tatsachen. Der Staat hingegen verweigert einerseits den Ungeborenen trotzdem den Lebensschutz; stattdessen duldet resp. fördert er Abtreibungen. Anderseits betreibt der Staat eine massive Verfolgung von Lebensschützern, und diese Verfolgungsmaßnahmen wiederum erfolgen obendrein oft mit dem Tatvorwurf: *Beleidigung* - manchmal auch mit der ähnlichen "Volksverhetzung", dazu a.a.S. mehr. Also statt dass das Justizministerium dafür sorgt, dass die untergebenen Staatsanwälte gegen rechtsbeugende Richter vorgehen, duldet das Justizministerium resp. sorgt es dafür, dass die untergebenen Staatsanwälte das Recht beugen, indem sie gegen Lebensschützer vorgehen, die an das Lebensrecht der Menschen im Mutterleib erinnern. Das Justizministerium kommentiert diese ungesühnten und permanenten Rechtsbeugungen nur mit der falschen und sowieso belanglosen Behauptung, dass es Gerichtsentscheidungen nicht kommentieren oder bewerten könne: ein äußerst schwacher und äußerst vielsagender Kommentar.

Pater Rolf Hermann Lingen, Goldbrink 2a, 46282 Dorsten, 49236245083
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> Pater_Lingen << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

30 Jahre »Samtene Revolution«: Proteste gegen die R ...

30 Jahre »Samtene Revolution«: Proteste gegen die R ...
Kuba: Feier zum 500. Jahrestag der Gründung Havanna ...

Kuba: Feier zum 500. Jahrestag der Gründung Havanna ...
Brasilien: Ex-Präsident Lula ist - vorerst - wieder ...

Brasilien: Ex-Präsident Lula ist - vorerst - wieder ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Rosarium-Sangerhausen-2012-12 ...

Berliner-Gaerten-der-Welt-Marzahn-2017-16 ...

Kudamm-Kurfuerstendamm-Berlin-2013-130228 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Cerveza Palax – einfach ein gutes Bier Ein Vorteil der Globalisierung ist, du kannst dir Essen und Trinken aus aller Welt zu dir nach Hause kommen lassen. Du warst bei deinem letzten Spanienurlaub von eine bestim ... (Udo van der Ahe, 03.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Gin Bleu Royal von der Blue Pearl Distillery Es gibt so Tage die einen so richtig runter ziehen. An solchen Tagen sollte man sich ein edles Tröpfchen gönnen. Ich hatte mir neulich einen Gin Bleu Royal von de ... (Raimund Falk, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

 Rohlíky – tschechische Hörnchen So wie tschechische Knödel ein erhöhtes Suchtpotential haben, kann man das Gleiche von diesen Rohlíky behaupten. Für mich als geborener Ossi waren französische Croissants un ... (Frank Zavade, 22.4.2021)

 Pcd Erdnusspaste ohne Zuckerzusatz Jeder der mal asiatisch gekocht hat merkt auf einmal kurz vor dem Servieren, die Sause ist aber arg dünn. Und dann habe ich mir das mal etwas genauer angeschaut, richtig, fast überall ... (Miranda Gebbler, 22.4.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Aufgabe für Tüftler: Der SEO-Contest RankensteinSEO stellt hohe Anforderungen! (Deutsche-Politik-News, 27.04.2024)
Ein Wettstreit für Suchmaschinenoptimierer und Webmaster: Für den erfundenen Suchbegriff "RankensteinSEO" soll eine Seite bei Google möglichst gut ranken!

Die Aufgabe des Contests besteht also darin, mit dem erfundenen und zuvor bei Google nicht auffindbaren Suchwort RankensteinSEO zum Ende der Challenge in der organischen Suche bei Google.de den ersten Platz zu belegen.

Hierzu posted das Tumblr-Board Info rankenstein-seo-pressereport-nummer-zw%C3%B6lf:  Neueröffnung: Boutique & Guesthouse in Tirol (PR-Gateway, 26.04.2024)
Willkommen im Sweet Cherry

Dein gemütliches Zuhause in Innsbruck in bester Lage

Hier, wo Gemütlichkeit und Herzlichkeit sich treffen, könnt ihr euch auf 20 kuschelige Betten, liebevolle Gastgeber und das allerbeste Frühstück der Stadt freuen, das Chef Chris täglich mit einer Extraportion Liebe zaubert. Nur 10 Minuten vom Trubel Innsbrucks entfernt und doch mitten im Herzen der Natur, bietet das Sweet Cherry den perfekten Mix aus Bergabenteuer und Stadtkultur. Ob der Berg ruft ...

 schuhplus erhält COMPUTER BILD Auszeichnung \'\'TOP SHOP 2024\'\' (PR-Gateway, 26.04.2024)
"schuhplus zählt zu den besten Onlineshops des Landes" (Statista)

(Hamburg/Dörverden) (26.04.2024) Europas größtes Versandhaus für Schuhe in Übergrößen, schuhplus aus Niedersachsen, wurde von COMPUTER BILD und Statista mit dem Award "TOP SHOP 2024" in der Kategorie Mode & Accessoires (Schuhe) ausgezeichnet. Der Nischenhändler steht für eine "herausragende Leistung und zählt damit zu den besten Onlineshops des Landes", so Key Accoun ...

 Nahtlose Designs machen die Periode unsichtbar (PR-Gateway, 26.04.2024)
Neue Modibodi® Seamfree- und PUMA Seamfree Active-Kollektionen

Auslaufsicher und unsichtbar: Modibodi®, globale Marke für saugfähige Bekleidung, präsentiert die neuen Kollektionen ihrer Seamfree-Periodenunterwäsche. Dazu gehören auch neue Modelle aus der sechsten, limitierten PUMA x Modibodi-Kollektion, die optimalen Auslaufschutz mit der besten Performance im Alltag, auf dem Platz, dem Spielfeld und im Fitness-Studio vereint.



Neu und verbessert in Passform und Mate ...

 Fremdkapital, Schuldenzyklen und mehr: Der feine Unterschied zwischen Kredit und Geld in Unternehmen (PR-Gateway, 26.04.2024)


Fremdkapital in Unternehmen - Volkswirtschaftliche Überlegungen, von Stefan Elstermann, Finanzierungsexperte



Die Wirtschaft wird als komplexe und undurchschaubare Entität wahrgenommen, die von vielfältigen Faktoren und unvorhersehbaren Dynamiken angetrieben wird. Jedoch argumentiert eine Perspektive, dass die Grundlage der Wirtschaft durch eine einfache mechanische Struktur repräsentiert werden kann, die durch regelmäßige und wiederkehrende Transaktionen charakteri ...

 Gallium und Germanium im Zentrum der Macht: Wie China Europas Industrie herausfordert (PR-Gateway, 26.04.2024)


In einer Welt, in der Technologie und Wirtschaft eng miteinander verflochten sind, haben die jüngsten Ankündigungen aus China, die Exporte kritischer Technologiemetalle wie Gallium und Germanium zu beschränken, weitreichende Wellen geschlagen. Diese Entscheidung unterstreicht nicht nur Chinas dominante Stellung als weltweit größter Produzent dieser unverzichtbaren Komponenten für die Halbleiterindustrie, sondern wirft auch ein grelles Licht auf die prekäre Abhängigkeit Europas von di ...

 Künstliche Intelligenz: (PR-Gateway, 26.04.2024)
Chancen für innovative Führungskräfte

In einer Zeit des rasanten technologischen Wandels eröffnet die Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Als Führungskraft haben Sie die einzigartige Chance, Ihr Unternehmen an die Spitze der Innovation zu führen und die Potenziale der KI erfolgreich zu nutzen.



Eine klare Vision für den KI-Einsatz entwickeln

Der erste Schritt ...

 United Health Group - Analyse enthüllt Kursziel von 31% (PR-Gateway, 26.04.2024)
Die Aktienanalyse des Börsenexperten Marcus Kitzmann enthüllt robuste Wachstumsaussichten

Marcus Kitzmann, renommierter Analyst und Entwickler der GROWTH-Investing-Software, hat in seinem neuesten Video die Aktie der United Health Group (UHG) eingehend analysiert. Seine Untersuchung legt dar, dass UHG nach vier Jahren kontinuierlicher Überbewertung nun mit einer attraktiven Sicherheitsmarge gehandelt wird, was potenzielle Investoren aufhorchen lässt.



Die umfassende ...

 Wangen im Allgäu: Neuer Stadt- und Erlebnisführer (PR-Gateway, 26.04.2024)
Pünktlich zur Landesgartenschau 2024

Rechtzeitig zur Eröffnung der Landesgartenschau Baden-Württemberg 2024 erscheint im Reise-Idee-Verlag der detailreiche Stadt- und Erlebnisführer Wangen im Allgäu.



Neben den neu gestalteten Anlagen rund um die Gartenschau lädt die Stadt mit einem fast schon mediterranen Lebensgefühl, mit historischen Gassen, schmucken Fachwerkhäusern, kulinarischer Vielfalt und lebendigem Einzelhandel zum Entdecken ein. Egal ob traditionsreiche Ve ...

 KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, 26.04.2024)
Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran

KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.




Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft