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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Post vom Energieversorger: Preiserhöhung im Werbemantel

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 21. September 2016 @ 09:24:55 auf Deutsche-Politik-News.de

(364 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Niemand will Kunden verlieren - schon gar nicht die Stromversorger. Dabei geht es nicht um langfristige Kundenbindung sondern vor allem um die Abschlagsanpassungen, für das kommende Jahr.

Energieversorger müssen ihren Kunden anstehende Preiserhöhungen deutlich mitteilen und dabei auch auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, das dem Kunden aufgrund der Preissteigerung zusteht. So will es das Gesetz. Weil die Stromanbieter aber befürchten, Kunden zu verlieren, nehmen die sogenannten Preisinformationen schon mal groteske Züge an.

Damit Kunden nicht wechseln, verschleiern viele Energieanbieter die Preiserhöhungen. Es wird getrickst, unklar formuliert oder verschwiegen. Diese versteckten Preiserhöhungen sind bereits der Normalzustand, bestätigen auch die Energieexperten der Verbraucherzentralen. Der Kunde wird mit seitenlanger Infopost verwirrt, in der die steigenden Preise in winzigen Lettern zwischen fantastischen Garantie- und anderen Werbeversprechen untergehen.

Ein Fall für die Forschung

Um herauszufinden, wie Preiserhöhungen mitgeteilt werden, hat Professorin Dr. Doréen Pick von der FU Berlin die Informationsbriefe deutscher Energieversorger untersucht. Nur 11 % der Anbieter fanden deutliche Worte. Beliebter waren Formulierungen wie „Preisveränderung“ oder "Allgemeine Jahresinformation“. 40 % der Unternehmen informierten ausschließlich über den zukünftigen Preis, ohne Angaben zum aktuellen Tarif des Kunden zu machen und so eine Vergleichbarkeit für den Kunden zu ermöglichen.

Mit Lupe und Geduld

Kunden, die in den kommenden Wochen Post von Ihrem Stromanbieter erhalten, sollten die Lupe heraus holen. Die Information über die Preiserhöhung ist irgendwo zwischen den Absätzen versteckt.

Im Fall einer Preiserhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht laut Paragraf § 41 Abs. 3 EnWG. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür den Musterbrief "Kündigung nach Strompreiserhöhung“ an.

Der Versand als Einschreiben mir Rückschein oder als Fax mit Versandbestätigung wird empfohlen. Einen neuen Anbieter können Sie sich im Anschluss daran in Ruhe suchen.

Und nun? Was kann man tun?

Wie Energiekunden pünktlich zur nächsten Preiserhöhungsrunde aufrüsten, verrät die 5-teilige Newsletter-Serie, die unter https://1-Gasvergleich.com und https://1-Stromvergleich.com kostenlos abonniert werden kann.

Die nächsten Themen sind:

Die Preisgarantie: Ein lückenhaftes Versprechen
Studien und Tests: Welchem Anbieter kann man noch trauen?
Über kurz oder lang: Strategien für den Anbieterwechsel
Das geht doch schief: Die häufigsten Fehler beim Anbieterwechsel

Manja Kuhn
Kaiserdamm 5
14057 Berlin
Fax: +49 (3222) 3397 650
E-Mail: info 1-stromvergleich.com
Web: https://1-stromvergleich.com

In Deutschland gibt es über 1.000 Strom- und Gasanbieter mit mehreren tausend Tarifen. Die Online-Preisvergleichsportale 1-Stromvergleich.com und 1-Gasvergleich.com helfen Energiekunden den besten Tarif aus 3 Vergleichsrechnern zu finden.
Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> EnergyGirl << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Niemand will Kunden verlieren - schon gar nicht die Stromversorger. Dabei geht es nicht um langfristige Kundenbindung sondern vor allem um die Abschlagsanpassungen, für das kommende Jahr.

Energieversorger müssen ihren Kunden anstehende Preiserhöhungen deutlich mitteilen und dabei auch auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, das dem Kunden aufgrund der Preissteigerung zusteht. So will es das Gesetz. Weil die Stromanbieter aber befürchten, Kunden zu verlieren, nehmen die sogenannten Preisinformationen schon mal groteske Züge an.

Damit Kunden nicht wechseln, verschleiern viele Energieanbieter die Preiserhöhungen. Es wird getrickst, unklar formuliert oder verschwiegen. Diese versteckten Preiserhöhungen sind bereits der Normalzustand, bestätigen auch die Energieexperten der Verbraucherzentralen. Der Kunde wird mit seitenlanger Infopost verwirrt, in der die steigenden Preise in winzigen Lettern zwischen fantastischen Garantie- und anderen Werbeversprechen untergehen.

Ein Fall für die Forschung

Um herauszufinden, wie Preiserhöhungen mitgeteilt werden, hat Professorin Dr. Doréen Pick von der FU Berlin die Informationsbriefe deutscher Energieversorger untersucht. Nur 11 % der Anbieter fanden deutliche Worte. Beliebter waren Formulierungen wie „Preisveränderung“ oder "Allgemeine Jahresinformation“. 40 % der Unternehmen informierten ausschließlich über den zukünftigen Preis, ohne Angaben zum aktuellen Tarif des Kunden zu machen und so eine Vergleichbarkeit für den Kunden zu ermöglichen.

Mit Lupe und Geduld

Kunden, die in den kommenden Wochen Post von Ihrem Stromanbieter erhalten, sollten die Lupe heraus holen. Die Information über die Preiserhöhung ist irgendwo zwischen den Absätzen versteckt.

Im Fall einer Preiserhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht laut Paragraf § 41 Abs. 3 EnWG. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür den Musterbrief "Kündigung nach Strompreiserhöhung“ an.

Der Versand als Einschreiben mir Rückschein oder als Fax mit Versandbestätigung wird empfohlen. Einen neuen Anbieter können Sie sich im Anschluss daran in Ruhe suchen.

Und nun? Was kann man tun?

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Studien und Tests: Welchem Anbieter kann man noch trauen?
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Das geht doch schief: Die häufigsten Fehler beim Anbieterwechsel

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Artikel-Titel: Weitere News: Post vom Energieversorger: Preiserhöhung im Werbemantel

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