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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Vorsicht bei Speicherung von Unternehmensdaten - Arbeitnehmern kann Kündigung drohen

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 22. Dezember 2016 @ 17:42:47 auf Deutsche-Politik-News.de

(442 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Verstoß gegen Arbeitsvertrag durch Speichern von Unternehmensdaten

Zahlreiche Arbeitsverträge enthalten ein Verbot, nach dem es Arbeitnehmern untersagt ist, unternehmensbezogene Daten auf privaten Medien, wie Handy, Notebook, USB-Stick oder externer Festplatte, zu speichern. Nichtsdestotrotz fordern Arbeitgeber in der Praxis mitunter, dass Arbeitnehmer genau das tun. Das wird dann problematisch, wenn später Streit darüber entsteht, ob der Arbeitnehmer wirklich speichern durfte. Der Arbeitnehmer ist dann insofern im Nachteil, als er beweisen muss, dass ihn der Arbeitgeber tatsächlich zur Speicherung berechtigt hat. Das wiederum ist in der Praxis häufig schwer, da die Arbeitnehmer häufig keine schriftliche Erlaubnis des Arbeitgebers einholen.

Verbotene Speicherung kann zur Kündigung führen

Das kann für Arbeitnehmer äußerst ärgerlich werden, da durch das unerlaubte Speichern unternehmensbezogener Daten auf privaten Medien gegen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen wird - in verschiedener Hinsicht. Dazu das Bundesarbeitsgericht: Durch eine unerlaubte Speicherung unternehmensbezogener Daten auf einer privaten Festplatte ohne Sicherung gegen unbefugten Zugriff kann die Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB verletzt sein. Handelt es sich dabei um personenbezogene Daten i. S. v. § 3 Abs. 1 BDSG 1990, kommt zudem ein Verstoß gegen § 5 S. 1 BDSG 1990 in Betracht (BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 -, juris).

Vertragsverstoß als Kündigungsgrund

Bei einem Verstoß gegen den Arbeitsvertrag besteht für den Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit zur Kündigung. Handelt es sich um relativ geringfügige Verstöße, ist allerdings zunächst eine oder gar mehrere Abmahnungen erforderlich.

Schwerwiegende Verstöße, zum Beispiel, wenn durch die unbefugte Speicherung und mangelnde Sicherung der Daten dem Arbeitgeber ein großer Schaden entsteht, können aber eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung darüber geben lassen, dass der Arbeitgeber mit der Speicherung von unternehmensbezogenen Daten auf privaten bzw. externen Medien einverstanden ist. Gegebenenfalls sollten sie vorher noch einmal eine E-Mail an den Vorgesetzten schreiben und die Problemlage schildern. Gibt es dann eine ausdrückliche Erlaubnis vom Vorgesetzten (auch per E-Mail), sind sie auf der sicheren Seite. Besondere Vorsicht gilt in Situationen, wo der Arbeitnehmer ohnehin auf der Abschussliste steht und der Arbeitgeber nach Kündigungsgründen sucht.

Unser Angebot - Deutschlandweite Vertretung bei Kündigungen

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest

Wir empfehlen Ihnen das Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.

06.12.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Verstoß gegen Arbeitsvertrag durch Speichern von Unternehmensdaten

Zahlreiche Arbeitsverträge enthalten ein Verbot, nach dem es Arbeitnehmern untersagt ist, unternehmensbezogene Daten auf privaten Medien, wie Handy, Notebook, USB-Stick oder externer Festplatte, zu speichern. Nichtsdestotrotz fordern Arbeitgeber in der Praxis mitunter, dass Arbeitnehmer genau das tun. Das wird dann problematisch, wenn später Streit darüber entsteht, ob der Arbeitnehmer wirklich speichern durfte. Der Arbeitnehmer ist dann insofern im Nachteil, als er beweisen muss, dass ihn der Arbeitgeber tatsächlich zur Speicherung berechtigt hat. Das wiederum ist in der Praxis häufig schwer, da die Arbeitnehmer häufig keine schriftliche Erlaubnis des Arbeitgebers einholen.

Verbotene Speicherung kann zur Kündigung führen

Das kann für Arbeitnehmer äußerst ärgerlich werden, da durch das unerlaubte Speichern unternehmensbezogener Daten auf privaten Medien gegen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstoßen wird - in verschiedener Hinsicht. Dazu das Bundesarbeitsgericht: Durch eine unerlaubte Speicherung unternehmensbezogener Daten auf einer privaten Festplatte ohne Sicherung gegen unbefugten Zugriff kann die Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB verletzt sein. Handelt es sich dabei um personenbezogene Daten i. S. v. § 3 Abs. 1 BDSG 1990, kommt zudem ein Verstoß gegen § 5 S. 1 BDSG 1990 in Betracht (BAG, Urteil vom 24. März 2011 - 2 AZR 282/10 -, juris).

Vertragsverstoß als Kündigungsgrund

Bei einem Verstoß gegen den Arbeitsvertrag besteht für den Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit zur Kündigung. Handelt es sich um relativ geringfügige Verstöße, ist allerdings zunächst eine oder gar mehrere Abmahnungen erforderlich.

Schwerwiegende Verstöße, zum Beispiel, wenn durch die unbefugte Speicherung und mangelnde Sicherung der Daten dem Arbeitgeber ein großer Schaden entsteht, können aber eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung darüber geben lassen, dass der Arbeitgeber mit der Speicherung von unternehmensbezogenen Daten auf privaten bzw. externen Medien einverstanden ist. Gegebenenfalls sollten sie vorher noch einmal eine E-Mail an den Vorgesetzten schreiben und die Problemlage schildern. Gibt es dann eine ausdrückliche Erlaubnis vom Vorgesetzten (auch per E-Mail), sind sie auf der sicheren Seite. Besondere Vorsicht gilt in Situationen, wo der Arbeitnehmer ohnehin auf der Abschussliste steht und der Arbeitgeber nach Kündigungsgründen sucht.

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Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest

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06.12.2016

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Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

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