News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter - Teil 4

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 08. Februar 2017 @ 14:56:13 auf Deutsche-Politik-News.de

(385 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Erhaltungsaufwendungen und steuerliche Gestaltung größerer Ausgaben

Essen, 08. Februar 2017****Wer Häuser oder Wohnungen vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Teil 4 der Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter beschäftigt sich Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, mit den Themen Erhaltungsaufwendungen und steuerliche Gestaltung größerer Ausgaben.

Erhaltungsaufwendungen sind Aufwendungen, die üblicherweise jährlich anfallen. Gemeint sind damit solche Maßnahmen, die mietrechtlich als Schönheitsreparaturen gelten (zum Beispiel Tapezieren oder neuer Farbanstrich bei Wänden und Decken).

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz weist darauf hin, dass Erhaltungsaufwendungen auch dann vorliegen, wenn Einrichtungen und Anlagen bereits vorhanden sind und diese lediglich in ihrer Funktionstüchtigkeit erneuert werden. Es darf kein zusätzlicher Wohnraum entstehen. Erhaltungsaufwendungen führen zu sofort abziehbaren Werbungskosten für den Vermieter.

Beispiele für Erhaltungsaufwendungen sind:

-Austausch von Türen oder Fenstern,

-Vergrößern eines bereits vorhandenen Fensters,

-Austausch von Türschlössern gegen Sicherheitsschlösser,

-Einbau einer Türsprechanlage,

-Anbringen einer zusätzlichen Fassadenverkleidung zu Wärme- und Schallschutzzwecken,

-neuer Hausanstrich,

-Erneuerung der Elektroinstallation,

-Badezimmer-Renovierung,

-Umstellung von Einzelöfen auf eine Zentralheizung oder Austausch der Heizungsanlage,

-Versetzen von Wänden,

-Dachreparatur, Neueindeckung eines Dachs,

-Ersatz eines Flachdachs durch ein Satteldach, um eine größere Raumhöhe zu schaffen,

-Einbau messtechnischer Anlagen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten,

-Einbau einer privaten Breitbandanlage und einmalige Gebühren für den Anschluss an das öffentliche Breitbandnetz und

-alle Reparaturen an den vier oben genannten Kernbereichen, wenn dadurch kein höherer Wohnungsstandard erreicht wird.

"Wenn Sie Erhaltungsaufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben, erwartet das Finanzamt eine Einzelaufstellung. Daraus müssen der gezahlte Rechnungsbetrag, das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung und das ausführende Unternehmen hervorgehen", erklärt Steuerberaterin Bettin M. Rau-Franz.

Zudem rät die Steuerexpertin, größere Ausgaben zu verteilen. "Größere Ausgaben für den Erhalt des Gebäudes können Sie gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen, wenn mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dient (§ 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Die Erhaltungsaufwendungen lassen sich so unter anderem auch bei selbstgenutzten Baudenkmalen sowie Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen absetzen", erläutert Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz ihren Ratschlag.

Das Wichtigste in Kürze:

-Aufwendungen für vermietete Immobilien lassen sich bei der Steuererklärung in folgende Kategorien unterteilen: Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen.

-Die Zuordnung ist bei manchen Renovierungsarbeiten nicht eindeutig und führt daher immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt.

-Nur Erhaltungsaufwendungen können Sie sofort als Werbungskosten abziehen. Alle anderen Kosten müssen Sie über die Nutzungsdauer des Gebäudes abschreiben - meist über einen Zeitraum von 50 Jahren.

-Abschreibbar ist nur der Gebäudewert, nicht jedoch die Kosten für Grund und Boden. Für die Kaufpreisaufteilung auf diese zwei Bereiche stellt die Finanzverwaltung ein Excel-Tool zur Verfügung.

-In den ersten drei Jahren nach Kauf einer Immobilie sollten Sie als Vermieter nicht zu viel Geld in Instandsetzung und Modernisierung investieren, weil Sie sonst weniger von der Steuer absetzen können.

-Wenn die Netto-Aufwendungen 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, liegen anschaffungsnahe Herstellungskosten vor, die Sie nur über die Laufzeit abschreiben können.

Die Preise für Immobilien in Großstädten sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Bezahlbarer Wohnraum ist insbesondere in den Metropolen knapp. Die Bundesregierung will daher mit einer Sonderabschreibung von 2016 bis 2018 den Neubau von Mietwohnungen in Ballungsräumen fördern.

"Davon profitieren können Bauherren und Käufer. Auch wer eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie erwirbt, um diese zu vermieten, kann seinen Aufwand steuerlich geltend machen. Dabei ist zwischen folgenden verschiedenen Ausgabekategorien mit unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen zu unterscheiden: Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen", konkretisiert Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz die geplante Initiative der Bundesregierung.

Teil 5 der Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter befasst sich mit der Abschreibung (AfA) und Excel-Arbeitshilfen.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Erhaltungsaufwendungen und steuerliche Gestaltung größerer Ausgaben

Essen, 08. Februar 2017****Wer Häuser oder Wohnungen vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Teil 4 der Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter beschäftigt sich Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, mit den Themen Erhaltungsaufwendungen und steuerliche Gestaltung größerer Ausgaben.

Erhaltungsaufwendungen sind Aufwendungen, die üblicherweise jährlich anfallen. Gemeint sind damit solche Maßnahmen, die mietrechtlich als Schönheitsreparaturen gelten (zum Beispiel Tapezieren oder neuer Farbanstrich bei Wänden und Decken).

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz weist darauf hin, dass Erhaltungsaufwendungen auch dann vorliegen, wenn Einrichtungen und Anlagen bereits vorhanden sind und diese lediglich in ihrer Funktionstüchtigkeit erneuert werden. Es darf kein zusätzlicher Wohnraum entstehen. Erhaltungsaufwendungen führen zu sofort abziehbaren Werbungskosten für den Vermieter.

Beispiele für Erhaltungsaufwendungen sind:

-Austausch von Türen oder Fenstern,

-Vergrößern eines bereits vorhandenen Fensters,

-Austausch von Türschlössern gegen Sicherheitsschlösser,

-Einbau einer Türsprechanlage,

-Anbringen einer zusätzlichen Fassadenverkleidung zu Wärme- und Schallschutzzwecken,

-neuer Hausanstrich,

-Erneuerung der Elektroinstallation,

-Badezimmer-Renovierung,

-Umstellung von Einzelöfen auf eine Zentralheizung oder Austausch der Heizungsanlage,

-Versetzen von Wänden,

-Dachreparatur, Neueindeckung eines Dachs,

-Ersatz eines Flachdachs durch ein Satteldach, um eine größere Raumhöhe zu schaffen,

-Einbau messtechnischer Anlagen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten,

-Einbau einer privaten Breitbandanlage und einmalige Gebühren für den Anschluss an das öffentliche Breitbandnetz und

-alle Reparaturen an den vier oben genannten Kernbereichen, wenn dadurch kein höherer Wohnungsstandard erreicht wird.

"Wenn Sie Erhaltungsaufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben, erwartet das Finanzamt eine Einzelaufstellung. Daraus müssen der gezahlte Rechnungsbetrag, das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung und das ausführende Unternehmen hervorgehen", erklärt Steuerberaterin Bettin M. Rau-Franz.

Zudem rät die Steuerexpertin, größere Ausgaben zu verteilen. "Größere Ausgaben für den Erhalt des Gebäudes können Sie gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilen, wenn mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Gebäudes Wohnzwecken dient (§ 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Die Erhaltungsaufwendungen lassen sich so unter anderem auch bei selbstgenutzten Baudenkmalen sowie Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen absetzen", erläutert Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz ihren Ratschlag.

Das Wichtigste in Kürze:

-Aufwendungen für vermietete Immobilien lassen sich bei der Steuererklärung in folgende Kategorien unterteilen: Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen.

-Die Zuordnung ist bei manchen Renovierungsarbeiten nicht eindeutig und führt daher immer wieder zum Streit mit dem Finanzamt.

-Nur Erhaltungsaufwendungen können Sie sofort als Werbungskosten abziehen. Alle anderen Kosten müssen Sie über die Nutzungsdauer des Gebäudes abschreiben - meist über einen Zeitraum von 50 Jahren.

-Abschreibbar ist nur der Gebäudewert, nicht jedoch die Kosten für Grund und Boden. Für die Kaufpreisaufteilung auf diese zwei Bereiche stellt die Finanzverwaltung ein Excel-Tool zur Verfügung.

-In den ersten drei Jahren nach Kauf einer Immobilie sollten Sie als Vermieter nicht zu viel Geld in Instandsetzung und Modernisierung investieren, weil Sie sonst weniger von der Steuer absetzen können.

-Wenn die Netto-Aufwendungen 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, liegen anschaffungsnahe Herstellungskosten vor, die Sie nur über die Laufzeit abschreiben können.

Die Preise für Immobilien in Großstädten sind in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Bezahlbarer Wohnraum ist insbesondere in den Metropolen knapp. Die Bundesregierung will daher mit einer Sonderabschreibung von 2016 bis 2018 den Neubau von Mietwohnungen in Ballungsräumen fördern.

"Davon profitieren können Bauherren und Käufer. Auch wer eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie erwirbt, um diese zu vermieten, kann seinen Aufwand steuerlich geltend machen. Dabei ist zwischen folgenden verschiedenen Ausgabekategorien mit unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen zu unterscheiden: Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen", konkretisiert Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz die geplante Initiative der Bundesregierung.

Teil 5 der Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter befasst sich mit der Abschreibung (AfA) und Excel-Arbeitshilfen.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
Roland Franz & Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0

http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag@publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter - Teil 4

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter - Teil 4" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Tunesien: Ennahada und »Herz Tunesiens« erklären si ...

Tunesien: Ennahada und »Herz Tunesiens« erklären si ...
China: Vermummung trotz Verbot in Hongkong - Peking ...

China: Vermummung trotz Verbot in Hongkong - Peking ...
Ukraine: Militärparade in Luhansk (Ostukraine) und ...

Ukraine: Militärparade in Luhansk (Ostukraine) und  ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Berlin-Currywurst-Museum-2017-170120-DSC_ ...

Berlin-Friedrichstrasse-2012-121127-DSC_0 ...

Deutschland-Rosarium-Sangerhausen-2012-12 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Leipziger Allerlei Leipziger Allerlei ist der Legende nach kreiert worden, um als "Armen- und Bettlerspeise" die damals reiche Stadt Leipzig nach den napoleonischen Kriegen (1803–1815) vor Bettlern und S ... (Bernd-Bernd, 21.4.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 GLUU: Deutschlands erstes HR Experten-Abo (PR-Gateway, 30.04.2024)


-Workload und inh. Anforderungen an HR haben sich seit der Pandemie vervielfacht.

-GLUU ist ein innovativer Productized Service mit einem kuratierten HR-Experten-Pool.

-Arbeitgeber buchen Remote-HR-Consultants online zum Festpreis via gluu-berlin.de.

-Das smarte HR-Abo kann via Client Login, per Klick justiert und monatlich beendet werden.



Seit der Pandemie sind die meisten HR-Departme ...

 Energiemanagementsystem im Haus und per App von überall erreichbar (PR-Gateway, 30.04.2024)


In einer Welt, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz immer mehr in den Fokus rücken, setzen Hauseigentümer zunehmend auf intelligente Energiemanagementsysteme, um ihren Verbrauch zu optimieren und ihre Autarkie zu erhöhen. Das Energiemanagementsystem heißt AMPERE.IQ von der Energiekonzepte Deutschland GmbH stellt als innovatives Energiemanagementsystem eine technologische Antwort auf die Herausforderungen der Energieeffizienz dar.



Mit dem EKD365+ dem komplett ...

 Wasserspaß 2.0: em² KanuSegelTestival - Segel setzen, Neues erleben! (PR-Gateway, 30.04.2024)


Der Frühling ist da und es ist Zeit, das Wasser neu zu erobern! em² lädt DICH zu einem absolut einzigartigen Event ein, das den Segelsport völlig auf den Kopf stellt. Beim em² KanuSegelTestival kannst du die Faszination des Segelns in einer völlig neuen Form erleben - ob als Segelprofi oder Paddelneuling, wir haben etwas Spannendes für jeden Wassersportfan.



Ingo Müller, der Mastermind hinter em², hat mit seinem Team eine revolutionäre Segeltechnologie für Kanus ent ...

 Immobilien und Technologie: Wie Proptech die Branche revolutioniert (PR-Gateway, 30.04.2024)


In einer Ära zunehmender technologischer Innovationen hat der Immobiliensektor einen bemerkenswerten Wandel erlebt. Daniel Slenters, Managing Partner und Experte für Immobilien bei der ETERRA Gruppe, bietet Einblicke in die transformative Kraft von Proptech und wie diese Entwicklungen die Branche nachhaltig prägen.



Der Aufstieg von Proptech: Eine Revolution in der Immobilienwelt



Proptech, eine Kombination aus "Property" und "Technology", hat die ...

 Perspektivwechsel in 5 Minuten! (PR-Gateway, 29.04.2024)
Dino Arouna, erfolgreich beim 17. internationalen SPEAKER SLAM

Beim internationalen Speaker Slam, der am 25.April 2024 in Mastershausen stattfand, hat Dino Arouna einen beachtlichen Erfolg erzielt. Nach New York, Wien, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart, Wiesbaden und München fand der internationale Speaker Slam nun in Mastershausen statt. Mit 104 Teilnehmern aus 5 Nationen wurde damit ein neuer Weltrekord aufgestellt.



Der Speaker Slam ist ein Rednerwettstreit. So wie be ...

 Workation: Grenzüberschreitendes Arbeiten (PR-Gateway, 29.04.2024)
ARAG Experten über einen Megatrend auf dem Arbeitsmarkt

Aufgebaut in der Corona-Pandemie, haben sich flexible Arbeitsmodelle wie Home-Office oder mobiles Arbeiten etabliert, sodass sie auf dem Arbeitsmarkt bleiben werden. Darüber hinaus hat sich ein neuer Trend entwickelt: die Workation. Jedoch lauern beim "remoten" (englisch für fern, abgelegen) Arbeiten auch einige Fallstricke. Die ARAG Experten beleuchten die rechtliche Seite des grenzüberschreitenden Arbeitens.



...

 ACHEMA 2024 wird internationaler denn je (PR-Gateway, 29.04.2024)


Gut einen Monat bevor die ACHEMA 2024 am 10. Juni eröffnet wird, ist eines schon jetzt klar: Mit einem Anteil von mehr als 60 Prozent internationaler Aussteller wird die diesjährige Leitmesse der globalen Prozessindustrie die internationalste ACHEMA aller Zeiten werden. Ein vielfältiges Begleitprogramm namhafter Partner wartet auf Teilnehmer aus 130 Ländern.



Vom 10. bis zum 14. Juni 2024 werden 2.800 Aussteller aus mehr als 50 Nationen auf dem Frankfurter Messegelä ...

 Nahtlose Designs machen die Periode unsichtbar (PR-Gateway, 26.04.2024)
Neue Modibodi® Seamfree- und PUMA Seamfree Active-Kollektionen

Auslaufsicher und unsichtbar: Modibodi®, globale Marke für saugfähige Bekleidung, präsentiert die neuen Kollektionen ihrer Seamfree-Periodenunterwäsche. Dazu gehören auch neue Modelle aus der sechsten, limitierten PUMA x Modibodi-Kollektion, die optimalen Auslaufschutz mit der besten Performance im Alltag, auf dem Platz, dem Spielfeld und im Fitness-Studio vereint.



Neu und verbessert in Passform und Mate ...

 Fremdkapital, Schuldenzyklen und mehr: Der feine Unterschied zwischen Kredit und Geld in Unternehmen (PR-Gateway, 26.04.2024)


Fremdkapital in Unternehmen - Volkswirtschaftliche Überlegungen, von Stefan Elstermann, Finanzierungsexperte



Die Wirtschaft wird als komplexe und undurchschaubare Entität wahrgenommen, die von vielfältigen Faktoren und unvorhersehbaren Dynamiken angetrieben wird. Jedoch argumentiert eine Perspektive, dass die Grundlage der Wirtschaft durch eine einfache mechanische Struktur repräsentiert werden kann, die durch regelmäßige und wiederkehrende Transaktionen charakteri ...

 Gallium und Germanium im Zentrum der Macht: Wie China Europas Industrie herausfordert (PR-Gateway, 26.04.2024)


In einer Welt, in der Technologie und Wirtschaft eng miteinander verflochten sind, haben die jüngsten Ankündigungen aus China, die Exporte kritischer Technologiemetalle wie Gallium und Germanium zu beschränken, weitreichende Wellen geschlagen. Diese Entscheidung unterstreicht nicht nur Chinas dominante Stellung als weltweit größter Produzent dieser unverzichtbaren Komponenten für die Halbleiterindustrie, sondern wirft auch ein grelles Licht auf die prekäre Abhängigkeit Europas von di ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter - Teil 4

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Steuertipps und Gestaltungshinweise für Vermieter - Teil 4