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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Strom- und Gasanbieter: Wechseln oder wechseln lassen

Veröffentlicht am Dienstag, dem 23. Oktober 2018 @ 14:28:06 auf Deutsche-Politik-News.de

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ARAG Experten über den Anbieterwechsel mit und ohne Wechselportal

Einen Vergleich der Anbieter von Strom und Gas anzustellen und gegebenenfalls auch zu wechseln, lohnt sich immer. Die Sorgen, bei einem Stromanbieterwechsel im Dunkeln zu sitzen oder plötzlich kalt duschen zu müssen, weil die Gaslieferung ausbleibt, ist unbegründet. Sollte trotzdem mal etwas schief gehen, springt der örtliche Anbieter als Grundversorger ein. Es gibt sogar Wechselportale, allen voran Marktführer Verivox, die Wechselmuffel unterstützen. ARAG Experten sagen, wie"s geht.

Wechselportale

Digitale Wechselassistenten wie Cheapenergy24, Switchup oder verivox locken mit Bequemlichkeit. Sie suchen immer den preiswertesten Tarif und wechseln automatisch. Ein aktuelles Angebot von verivox liest sich dann auch sehr gut: 29,90 Euro pro Jahr kostet die Teilnahme am "prime"-Service. Dafür muss man sich nicht mehr selber um den Wechsel von Strom- und Gasanbieter kümmern. Das macht dann Verivox - und garantiert bei zwei Wechseln im ersten Jahr eine Ersparnis von 250 Euro.

Verbraucherschützer sind allerdings skeptisch wegen der fehlenden Transparenz. Denn Verivox verdient sein Geld unter anderem durch die Provisionen der Anbieter, zu denen die Verivox-Kunden wechseln. Es gibt also keine Garantie, dass der Verbraucher tatsächlich das günstigste Angebot erhält.

Stromanbieter selbst vergleichen

Bevor Sie einen Vergleich z. B. im Internet starten, schauen Sie zuerst in der letzten Stromrechnung nach, wie hoch Ihr Jahresverbrauch ist. Dies hängt vor allem davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben. Zusammen mit Ihrer Postleitzahl können Sie dann die für Ihre Region günstigsten Anbieter finden. Manchmal lohnt es sich schon, den eigenen Stromanbieter nach anderen Tarifen zu fragen, um eine Ersparnis ohne Wechsel herbeizuführen.

Wenn Sie sich nach einem Vergleich für einen neuen Stromanbieter entscheiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

-Binden Sie sich nicht zu lange an einen bestimmten Tarif. Die längste Laufzeit sollte bei 12 Monaten liegen.

-Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als 1 Monat sein.

-Lesen Sie sich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.

-Bei Vorauskasse sollten Sie sich genau über den Stromanbieter informieren, da Sie hier das Insolvenzrisiko tragen. Im Zweifel wählen Sie lieber ein Angebot mit einer monatlichen Abschlagszahlung.

-Bei einem Wechsel sollte sich der neue Anbieter um die Kündigung des alten Vertrages kümmern, indem Sie ihm eine Vollmacht erteilen, und ein fester Liefertermin für den Beginn des neuen Vertrages vereinbart werden.

-Stimmen Sie keinen Wechselgebühren zu. Diese sind sogar unzulässig.

-Im Vertrag sollten alle Preisbestandteile genau aufgeschlüsselt sein und ein Hinweis darauf, ob Sie Mindest- oder Höchstmengen beachten müssen.

-Schauen Sie vorab im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Kunden Ihres zukünftigen Stromanbieters. So können Sie böse Überraschungen vermeiden.

Grundversorgung

Bei den Kündigungsfristen gilt generell: Bei der Grundversorgung können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen. Haben Sie einen anderen Tarif beim Grundversorger gewählt oder einen anderen Stromanbieter, gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Sobald Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn dies in den AGBs so geregelt ist.

Schriftlich kündigen

Sollten Sie die Kündigung selbst aussprechen wollen, beachten Sie bitte: Eine Kündigung sollte immer schriftlich (nicht per Fax oder E-Mail) am besten per Einschreiben/Rückschein erfolgen. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und widerrufen Sie die Einzugsermächtigung, falls Sie Ihrem Anbieter diese erteilt hatten.

Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten über den Anbieterwechsel mit und ohne Wechselportal

Einen Vergleich der Anbieter von Strom und Gas anzustellen und gegebenenfalls auch zu wechseln, lohnt sich immer. Die Sorgen, bei einem Stromanbieterwechsel im Dunkeln zu sitzen oder plötzlich kalt duschen zu müssen, weil die Gaslieferung ausbleibt, ist unbegründet. Sollte trotzdem mal etwas schief gehen, springt der örtliche Anbieter als Grundversorger ein. Es gibt sogar Wechselportale, allen voran Marktführer Verivox, die Wechselmuffel unterstützen. ARAG Experten sagen, wie"s geht.

Wechselportale

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Verbraucherschützer sind allerdings skeptisch wegen der fehlenden Transparenz. Denn Verivox verdient sein Geld unter anderem durch die Provisionen der Anbieter, zu denen die Verivox-Kunden wechseln. Es gibt also keine Garantie, dass der Verbraucher tatsächlich das günstigste Angebot erhält.

Stromanbieter selbst vergleichen

Bevor Sie einen Vergleich z. B. im Internet starten, schauen Sie zuerst in der letzten Stromrechnung nach, wie hoch Ihr Jahresverbrauch ist. Dies hängt vor allem davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben. Zusammen mit Ihrer Postleitzahl können Sie dann die für Ihre Region günstigsten Anbieter finden. Manchmal lohnt es sich schon, den eigenen Stromanbieter nach anderen Tarifen zu fragen, um eine Ersparnis ohne Wechsel herbeizuführen.

Wenn Sie sich nach einem Vergleich für einen neuen Stromanbieter entscheiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

-Binden Sie sich nicht zu lange an einen bestimmten Tarif. Die längste Laufzeit sollte bei 12 Monaten liegen.

-Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als 1 Monat sein.

-Lesen Sie sich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.

-Bei Vorauskasse sollten Sie sich genau über den Stromanbieter informieren, da Sie hier das Insolvenzrisiko tragen. Im Zweifel wählen Sie lieber ein Angebot mit einer monatlichen Abschlagszahlung.

-Bei einem Wechsel sollte sich der neue Anbieter um die Kündigung des alten Vertrages kümmern, indem Sie ihm eine Vollmacht erteilen, und ein fester Liefertermin für den Beginn des neuen Vertrages vereinbart werden.

-Stimmen Sie keinen Wechselgebühren zu. Diese sind sogar unzulässig.

-Im Vertrag sollten alle Preisbestandteile genau aufgeschlüsselt sein und ein Hinweis darauf, ob Sie Mindest- oder Höchstmengen beachten müssen.

-Schauen Sie vorab im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Kunden Ihres zukünftigen Stromanbieters. So können Sie böse Überraschungen vermeiden.

Grundversorgung

Bei den Kündigungsfristen gilt generell: Bei der Grundversorgung können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen. Haben Sie einen anderen Tarif beim Grundversorger gewählt oder einen anderen Stromanbieter, gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Sobald Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn dies in den AGBs so geregelt ist.

Schriftlich kündigen

Sollten Sie die Kündigung selbst aussprechen wollen, beachten Sie bitte: Eine Kündigung sollte immer schriftlich (nicht per Fax oder E-Mail) am besten per Einschreiben/Rückschein erfolgen. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und widerrufen Sie die Einzugsermächtigung, falls Sie Ihrem Anbieter diese erteilt hatten.

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Artikel-Titel: Weitere News: Strom- und Gasanbieter: Wechseln oder wechseln lassen

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