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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Der Weg zum perfekten Businessplan

Veröffentlicht am Montag, dem 20. Dezember 2010 @ 22:19:56 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Deutsche-Politik-News.de |
Worauf Gründer achten sollten

Eine interessante Geschäftsidee ist in den meisten Fällen die Initialzündung für eine Unternehmensgründung. Damit das Ganze dann richtig ins Rollen kommt, braucht ein Start-up aber mehr: Es muss Geschäftspartner, Investoren oder Kreditgeber überzeugen - und das geht nicht ohne eine gut durchdachte und ausgeführte Geschäftsstrategie. Sie bildet als so genannter Businessplan die Grundlage für Gespräche mit Banken, Fördereinrichtungen und Kooperationspartnern. Doch wie schreibt man eigentlich einen solchen Businessplan? Wie ist er aufgebaut und was gehört hinein? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt einen Überblick, der beim Start in die Selbstständigkeit hilft.

"Der Businessplan hat zwei wichtige Aufgaben. Zum einen soll er potenzielle Geldgeber und Geschäftspartner von der Geschäftsidee überzeugen, zum anderen dient er dem Gründer selbst als Kontrollinstrument", so Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dabei ist eine gute Vorbereitung schon die halbe Miete bei der Erstellung eines Businessplans.

Voraussetzung für die Finanzierung

Gründer brauchen Geld. Der Businessplan ist in der Regel eine zwingende Voraussetzung für die Kapitalbeschaffung. Auf Grundlage dieses Geschäftskonzepts vergeben Banken ihre Kredite und bewilligen Förderinstitute Gelder zur Existenzgründung. "Daher ist ein wichtiges Ziel des Plans, deutlich zu machen, wie das investierte Kapital (mit Gewinn) wieder erwirtschaftet werden soll", ergänzt die D.A.S. Juristin. Denn Banken knüpfen ihre Kreditentscheidung in erster Linie an ein plausibles Konzept, das Vertrauen weckt und überzeugend darlegt, warum das Risiko der Kreditvergabe im konkreten Fall überschaubar ist.

Zusätzlich zu den Banken sind auch Förderinstitute wie die KfW-Förderbank (www.kfw.de) mögliche Kapitalgeber. Der Bund, die Länder und die EU unterstützen ebenfalls den Start in die unternehmerische Selbstständigkeit mit Förderprogrammen. Je nach Programm sind häufig bestimmte Besonderheiten zu beachten, wie beispielsweise der Standort oder die Branche.

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den so genannten Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Um diesen zu beantragen, muss auch hier ein Businessplan eingereicht werden. Dieser muss zudem vorab von einer fachkundigen Stelle, beispielsweise der IHK, der Handwerkskammer, einem Berufsverband oder einem Kreditinstitut auf die Tragfähigkeit der Existenzgründung geprüft und bestätigt werden.

Aber der Businessplan ist für den Gründer nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen unverzichtbar. Er ist generell ein wichtiges Arbeitsinstrument für den künftigen Unternehmer: Erst wer einen solchen, umfassenden Gesamtüberblick über sein Geschäftsvorhaben erarbeitet hat, hat bewiesen, dass er mit der Komplexität einer Unternehmensgründung auch umgehen kann. Und: "Auch potentielle Geschäftspartner lassen sich leichter überzeugen, wenn ein ausgearbeiteter Businessplan vorgelegt werden kann", fügt die D.A.S. Expertin hinzu.

Des Weiteren bietet der Plan als Ausgangspunkt für jedes Controlling eine wertvolle Richtschnur für die Erfolgskontrolle und hilft, entstehende Risiken früher zu erkennen und besser abzuschätzen.

Aufbau und Inhalt

Generell gibt es keine verbindlichen und eindeutig formulierten Regeln für die Gestaltung eines Geschäftsplans. Dennoch hat sich in der Praxis ein Standard bewährt - der allerdings im Einzelfall abweichen kann. Die relevanten Inhalte sind jedoch überall gleich definiert:

1. Die Zusammenfassung - Auf maximal zwei Seiten werden die wichtigsten Punkte des Vorhabens erläutert. Wichtig ist, dass Name, Rechtsform, Firmensitz, Dienstleistung bzw. Produkt und Zielgruppe genannt werden. "Häufig wird dieser Punkt zum Schluss erarbeitet, wenn alle Detailfragen geklärt sind", so der Rat der D.A.S. Rechtsexpertin.

2. Die Geschäftsidee - Hier wird die Produkt- bzw. Unternehmensidee vorgestellt. Deutlich werden müssen an dieser Stelle besonders der Kundennutzen und der Vergleich zu den Wettbewerbern. Zentrale Frage: Was haben Sie der Konkurrenz voraus?

3. Das Team - Alle Mitglieder im Gründungsteam sowie die wichtigsten Mitarbeiter mit ihren spezifischen, für das Vorhaben wichtigen Qualifikationen werden vorgestellt. Darüber hinaus sollten die Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitarbeiter erläutert werden. Teilweise wird von Kreditgebern oder der Agentur für Arbeit auch ein Lebenslauf des Gründers gefordert.

4. Das Umfeld - An dieser Stelle wird mit Hilfe von Markt- und Branchendaten ein vertiefter Einblick zu Konkurrenten und möglichen Kunden gegeben.

5. Das Marketing - Hier werden Markteintrittsstrategie und konkrete Werbe- und Vertriebsüberlegungen erläutert. Zielgruppendefinition, Service-, Preis- und Produktpolitik sind dabei ein wesentlicher Bestandteil.

5. Die Unternehmensform - "Hier werden die Gesellschaftersituation, die gewählte Rechtsform und andere formale Punkte beschrieben", erläutert Anne Kronzucker. Unter diesem Punkt kann auch geklärt werden, ob für die Neugründung eine besondere behördliche Erlaubnis oder Genehmigung nötig ist und ob die entsprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind.

6. Die Finanzplanung - In der Finanzplanung werden u. a. die Liquiditätsplanung und der Kapitalbedarf aufgeführt und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau gegeben. Dabei sollten die Planungen für die nächsten drei Jahre ausgelegt sein.

7. Die Chancen und Risiken - Mögliche Risiken werden aufgezeigt und bewertet sowie Angaben über alternative Entwicklungen mit Hilfe von "Best-case"- und "Worst-case"-Szenarien dargestellt.

Ein Extra-Tipp der D.A.S. Expertin: "Der Businessplan repräsentiert das Unternehmen und ist oft die erste Informationsquelle für Dritte. Daher sollte er nicht nur inhaltlich stimmig, sondern auch optisch ansprechend gestaltet sein."

Weitere Hinweise

Nützliche Ratschläge, Tipps und Vorlagen für einen Businessplan werden von vielen Institutionen angeboten. Die D.A.S. liefert eine kleine Auswahl: Das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums (www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung), die Starthilfe für Unternehmensgründer der IHK München (www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/starthilfe/Unternehmensgruendung), die Webpage der KfW Mittelstandbank (www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Gruenden) sowie der Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg für Unternehmensgründer und -gründerinnen (www.b-p-w.de/2011) und die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung) halten entsprechendes Material für Gründer bereit.

Mit etwas Sorgfalt und der richtigen Geschäftsidee im Rücken ist die erste und oft entscheidende Hürde in die Selbstständigkeit dann in der Regel schnell genommen.

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 6.913

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Businessplan/Bild1.jpg bzw. Bild2 bzw. Bild3 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

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"Der Businessplan hat zwei wichtige Aufgaben. Zum einen soll er potenzielle Geldgeber und Geschäftspartner von der Geschäftsidee überzeugen, zum anderen dient er dem Gründer selbst als Kontrollinstrument", so Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dabei ist eine gute Vorbereitung schon die halbe Miete bei der Erstellung eines Businessplans.

Voraussetzung für die Finanzierung

Gründer brauchen Geld. Der Businessplan ist in der Regel eine zwingende Voraussetzung für die Kapitalbeschaffung. Auf Grundlage dieses Geschäftskonzepts vergeben Banken ihre Kredite und bewilligen Förderinstitute Gelder zur Existenzgründung. "Daher ist ein wichtiges Ziel des Plans, deutlich zu machen, wie das investierte Kapital (mit Gewinn) wieder erwirtschaftet werden soll", ergänzt die D.A.S. Juristin. Denn Banken knüpfen ihre Kreditentscheidung in erster Linie an ein plausibles Konzept, das Vertrauen weckt und überzeugend darlegt, warum das Risiko der Kreditvergabe im konkreten Fall überschaubar ist.

Zusätzlich zu den Banken sind auch Förderinstitute wie die KfW-Förderbank (www.kfw.de) mögliche Kapitalgeber. Der Bund, die Länder und die EU unterstützen ebenfalls den Start in die unternehmerische Selbstständigkeit mit Förderprogrammen. Je nach Programm sind häufig bestimmte Besonderheiten zu beachten, wie beispielsweise der Standort oder die Branche.

Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den so genannten Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit. Um diesen zu beantragen, muss auch hier ein Businessplan eingereicht werden. Dieser muss zudem vorab von einer fachkundigen Stelle, beispielsweise der IHK, der Handwerkskammer, einem Berufsverband oder einem Kreditinstitut auf die Tragfähigkeit der Existenzgründung geprüft und bestätigt werden.

Aber der Businessplan ist für den Gründer nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen unverzichtbar. Er ist generell ein wichtiges Arbeitsinstrument für den künftigen Unternehmer: Erst wer einen solchen, umfassenden Gesamtüberblick über sein Geschäftsvorhaben erarbeitet hat, hat bewiesen, dass er mit der Komplexität einer Unternehmensgründung auch umgehen kann. Und: "Auch potentielle Geschäftspartner lassen sich leichter überzeugen, wenn ein ausgearbeiteter Businessplan vorgelegt werden kann", fügt die D.A.S. Expertin hinzu.

Des Weiteren bietet der Plan als Ausgangspunkt für jedes Controlling eine wertvolle Richtschnur für die Erfolgskontrolle und hilft, entstehende Risiken früher zu erkennen und besser abzuschätzen.

Aufbau und Inhalt

Generell gibt es keine verbindlichen und eindeutig formulierten Regeln für die Gestaltung eines Geschäftsplans. Dennoch hat sich in der Praxis ein Standard bewährt - der allerdings im Einzelfall abweichen kann. Die relevanten Inhalte sind jedoch überall gleich definiert:

1. Die Zusammenfassung - Auf maximal zwei Seiten werden die wichtigsten Punkte des Vorhabens erläutert. Wichtig ist, dass Name, Rechtsform, Firmensitz, Dienstleistung bzw. Produkt und Zielgruppe genannt werden. "Häufig wird dieser Punkt zum Schluss erarbeitet, wenn alle Detailfragen geklärt sind", so der Rat der D.A.S. Rechtsexpertin.

2. Die Geschäftsidee - Hier wird die Produkt- bzw. Unternehmensidee vorgestellt. Deutlich werden müssen an dieser Stelle besonders der Kundennutzen und der Vergleich zu den Wettbewerbern. Zentrale Frage: Was haben Sie der Konkurrenz voraus?

3. Das Team - Alle Mitglieder im Gründungsteam sowie die wichtigsten Mitarbeiter mit ihren spezifischen, für das Vorhaben wichtigen Qualifikationen werden vorgestellt. Darüber hinaus sollten die Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitarbeiter erläutert werden. Teilweise wird von Kreditgebern oder der Agentur für Arbeit auch ein Lebenslauf des Gründers gefordert.

4. Das Umfeld - An dieser Stelle wird mit Hilfe von Markt- und Branchendaten ein vertiefter Einblick zu Konkurrenten und möglichen Kunden gegeben.

5. Das Marketing - Hier werden Markteintrittsstrategie und konkrete Werbe- und Vertriebsüberlegungen erläutert. Zielgruppendefinition, Service-, Preis- und Produktpolitik sind dabei ein wesentlicher Bestandteil.

5. Die Unternehmensform - "Hier werden die Gesellschaftersituation, die gewählte Rechtsform und andere formale Punkte beschrieben", erläutert Anne Kronzucker. Unter diesem Punkt kann auch geklärt werden, ob für die Neugründung eine besondere behördliche Erlaubnis oder Genehmigung nötig ist und ob die entsprechenden Voraussetzungen dafür gegeben sind.

6. Die Finanzplanung - In der Finanzplanung werden u. a. die Liquiditätsplanung und der Kapitalbedarf aufgeführt und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau gegeben. Dabei sollten die Planungen für die nächsten drei Jahre ausgelegt sein.

7. Die Chancen und Risiken - Mögliche Risiken werden aufgezeigt und bewertet sowie Angaben über alternative Entwicklungen mit Hilfe von "Best-case"- und "Worst-case"-Szenarien dargestellt.

Ein Extra-Tipp der D.A.S. Expertin: "Der Businessplan repräsentiert das Unternehmen und ist oft die erste Informationsquelle für Dritte. Daher sollte er nicht nur inhaltlich stimmig, sondern auch optisch ansprechend gestaltet sein."

Weitere Hinweise

Nützliche Ratschläge, Tipps und Vorlagen für einen Businessplan werden von vielen Institutionen angeboten. Die D.A.S. liefert eine kleine Auswahl: Das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums (www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung), die Starthilfe für Unternehmensgründer der IHK München (www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/starthilfe/Unternehmensgruendung), die Webpage der KfW Mittelstandbank (www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Gruenden) sowie der Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg für Unternehmensgründer und -gründerinnen (www.b-p-w.de/2011) und die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung) halten entsprechendes Material für Gründer bereit.

Mit etwas Sorgfalt und der richtigen Geschäftsidee im Rücken ist die erste und oft entscheidende Hürde in die Selbstständigkeit dann in der Regel schnell genommen.

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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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Artikel-Titel: Weitere News: Der Weg zum perfekten Businessplan

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