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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Geheime Aktennotiz beweist schlimme Vertuschungen bei Ulla Schmidt und im BMG

Veröffentlicht am Dienstag, dem 08. Dezember 2009 @ 18:08:22 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(432 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Eine vorliegende interne und geheime Aktennotiz des BMG aus 2002 beweist schlimme Vertuschungen von Missständen und jahrelangen Versäumnissen bei Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und im BMG zum wirtschaftlichen Vorteil der pharmazeutischen Industrie und massiven gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nachteil der deutschen und europäischen Krankenversichertengemeinschaft.
Das Deutsche Ärzteblatt berichtete im Oktober 2009 über den Fall der atmed AG unter der Überschrift "Medizinprodukte: Letzter Ausweg EuGH?"*. In dem Fall, der seit Jahren politisch in die Länge gezogen wird, geht es um Versäumnisse und Vertuschungen von katastrophalen Zuständen beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und bei der EU- Kommission in Brüssel unter der Zuständigkeit des noch amtierenden deutschen EU-Kommissars Günter Verheugen. Streitpunkt ist das Medizinprodukt "effecto" der Firma atmed AG aus Piding. Es handelt sich hierbei um eine Inhalierhilfe zur verbesserten Inhalation von bronchienerweiternden Dosier-Aerosolen. Anhand einer Kooperation mit der deutschen Betriebskrankenkasse "Energie-BKK" unter Mitwirkung von ca. 300 Patienten wurden gewaltige Medikamenteneinsparungen nachgewiesen. Vom "effecto" und dem bauartgleichen Vorgängerprodukt "Inhaler Broncho-Air" wurden in den letzten 13 Jahren ca. 30.000 Produkte in Verkehr gebracht und diese rechnerisch über 200.000.000-fach täglich ohne jegliches Negativvorkommnis von den Patienten eingesetzt. Die deutschen Behörden unterstellen dem Produkt jedoch mögliche abstrakte Gefahrenpotentiale und begründen hiermit Vertriebsverbote, die bisher noch niemals aufgetreten sind und von Sachverständigen als vollkommen abwegig betrachtet werden.

Bereits im Jahre 1997 wurde für das bauartgleiche Vorgängerprodukt "Inhaler Broncho-Air" ein Vertriebsverbot von den Landesbehörden in Sachsen-Anhalt ausgesprochen und anschließend vom BMG ein so genanntes Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG bei der EU-Kommission in Brüssel eingeleitet. Dieses nach der Richtlinie vorgeschriebene europäische Verfahren wurde nie ordnungsgemäß durchgeführt, geschweige denn bis heute jemals abgeschlossen, wie der zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen persönlich mit Schreiben vom 03.03.2008 an seinen Parteikollegen und den Europaabgeordneten Wolfgang Kreissl-Dörfler zugab. Trotz dieser Missstände sah Günter Verheugen als oberster Hüter und Wächter des europäischen Gemeinschaftsrechts keine Veranlassung, hiergegen vorzugehen. Somit erweckt sich hierbei der Eindruck, dass Missstände in der Verwaltung wohlwissend toleriert bzw. regelrecht kaschiert werden, vermutlich um wirtschaftliche Primärinteressen der pharmazeutischen Industrie zu schützen. Das BMG wäre wiederum schon lange dazu verpflichtet gewesen, gegen die EU-Kommission eine Untätigkeitsklage vor dem EuGH zur Durchführungserzwingung eines Schutzklauselverfahrens einzureichen, was auch nicht geschah und somit ebenfalls eine gravierende Vertragsverletzung darstellt.

Im Mai 2005 wurde schließlich von der Regierung von Oberbayern ein erneutes Vertriebsverbot für das Nachfolgeprodukt "effecto" der atmed AG ausgesprochen, die in keiner rechtlichen Beziehung zu dem vorherigen Hersteller Primed Halberstadt Medizintechnik GmbH stand bzw. steht. Obwohl das BMG gezwungen war, wiederholt ein erneutes bzw. weiteres Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG bei der EU-Kommission einzuleiten, erfolgte dies nicht. Die atmed machte die EU-Kommission und Frau Alexandra Jour-Schröder vom Kabinett Günter Verheugen im Sommer und Dezember 2006 über ihren damaligen Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Herbert von Arnim auf diese gravierende Vertragsverletzung durch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufmerksam. Die EU-Kommission schrieb im November 2006 das BMG an und bat um eine Stellungnahme, warum die BRD kein Schutzklauselverfahren für den "effecto" eingeleitet hätte. Die Antwort des BMG erfolgte im Dezember 2006 an die EU-Kommission, in der mitgeteilt wurde, dass man dort keine Veranlassung für ein erneutes Schutzklauselverfahren sehen würde, weil noch ein Verfahren aus dem Jahre 1997 offen stehen würde. Hierdurch wurde die EU-Kommission vom BMG auf eigene Fehler hingewiesen. In der Konsequenz hätte hiernach die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD beim EuGH einleiten müssen, was nicht geschah. Die Untätigkeit der EU-Kommission ist durchaus nachvollziehbar, da sich diese hierdurch nur unnötig schwer mit eigenen Versäumnissen vor Gericht belastet hätte und hierbei auch die "Haftungsfrage" im Raum steht.

In der Konsequenz hat die atmed keine Möglichkeiten selber ihr Recht auf ein faires Verfahren vor dem EuGH durchzusetzen, da keine direkte Klagebefugnis vor diesem Gericht besteht. Das Recht einer direkten Klagebefugnis ist nur dem Rat der EU, der EU-Kommission, dem EU-Parlament oder einem EU-Mitgliedsstaat gestattet. Sofern diese aber aus Selbstbelastungsgründen kein Interesse an einer gerichtlichen Klärung vor dem EuGH haben, wie im vorliegenden Fall nachweislich geschehen, entsteht eine nach dem deutschen Recht vergleichbare Situation wie bei einer strafbaren "Rechtsbeugung". In diesem Zusammenhang ermittelt daher die Staatsanwaltschaft Bonn gegen das BMG.

Nach vorliegenden Informationen durch die Referatsleiterin für Europarecht im BMG, Frau Angelika Huck, wurden sämtliche Unterlagen dieses Falles von der Staatsanwaltschaft Bonn beim BMG zur Überprüfung eingezogen. Auch verwundert es in diesem Zusammenhang sehr, dass die eigentlich fachlich zuständige Referatsleiterin für Europarecht im BMG keine Kenntnisse bzw. Informationen über diesen Fall vorlagen, obwohl dieses Referat primär nur mit Europarecht zu tun hat. Scheinbar wurde der gesamte Akt jahrelang bewusst im Referat Medizinprodukte des BMG unter Verschluss gehalten, was gezielte Fragen über die Organisation und Motivation des BMG aufwirft und durchaus einen sofortigen parlamentarischen Untersuchungsausschuss rechtfertigen dürfte. Die jahrelange gezielte Vertuschungs- und Verhinderungstaktik bei der EU-Kommission und beim BMG waren daher auch Anlass, warum sich die atmed vertrauensvoll mit einer Petition an den Petitionsausschuss des EU-Parlamentes im März 2008 wandte. Die atmed möchte hierdurch erreichen, dass das Europäische Parlament die Kommission wegen der Verstöße gegen das geltende europäische Gemeinschaftsrecht vor dem EuGH verklagt, um somit zu ihrem Recht zu gelangen.

Scheinbar ist das "Vertuschungsvirus" eine gängige Seuchenerkrankung in deutschen Ministerien, wie anhand des jüngsten Falles im Verteidigungsministerium, der letztendlich zum schnellen Rücktritt von Franz Josef Jung führte, plakativ dargestellt werden kann. Der atmed AG wurde eine interne und geheime Aktennotiz des BMG aus dem Jahre 2002 zugespielt. Aus dieser geht klar hervor, dass die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und ihr Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder bestens in diesem Fall involviert waren. Die zuständigen Beamten im BMG gingen in der Aktennotiz davon aus, dass der "effecto" zu Medikamenteneinsparungen führt. Diese hatten jedoch massive Bedenken, dass eine positive Intervention des BMG für dieses Produkt zu politischen Problemen und Gegenmaßnahmen der pharmazeutischen Industrie führen würden. Daher wurde der Ministerin Ulla Schmidt und ihrem Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder davon abgeraten, sich für dieses sinnvolle Produkt positiv einzusetzen bzw. dieses aktiv zu fördern und den gesamten Fall auf Landesebene nach "Bayern" zurückzuschieben. Insofern hatte Ulla Schmidt einen "Hofknicks" vor der "mächtigen" pharmazeutischen Industrie gemacht. Hierdurch erscheint das bisherige Leitbild in der Öffentlichkeit, dass Ulla Schmidt immer gegen die Interessen der Pharmaindustrie angekämpft habe, in einem völlig anderen Licht und entpuppt sich als Farce. Leidtragende hiervon sind ca. 30.000.000 Asthmatiker in der EU, denen seit sehr vielen Jahren eine gesundheitsfördernde und kosteneinsparende Technologie verwehrt wird.

Der neue Staatssekretär im BMG, Herr Daniel Bahr, wurde mit umfangreichen Informationen zu diesen unglaublichen Zuständen in seinem Ministerium von der atmed AG versorgt und mehrmals darum gebeten, diese skandalösen Zustände zu beseitigen und das Recht wieder herzustellen. Es bleibt abzuwarten, ob der neue Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und sein Staatssekretär Daniel Bahr wirklich den Mut wie beim Fall "Jung und Guttenberg" haben, derartig unzumutbare Zustände und das bösartige "Vertuschungsvirus" schnellstmöglich zu beseitigen.

Pressekontakt:

Christoph Klein, Vorstand

atmed AG
Reichenhaller Str. 3
D-83451 Piding, Germany
Tel.: (+0049) 08651-718809
Fax.: (+0049) 08651-690293
E-Mail: contact@effecto.info
Homepage: www.effecto.info

*Quelle: http://aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=atmed&id=66481

Die Entwicklung und der weltweite Vertrieb von medizintechnischen Produkten zur Behandlung von Asthma und Atemwegserkrankungen. Die Gesellschaft wurde im September 1998 gegründet, hat ca. 200 Aktionäre und ihren Sitz in Piding (Bavaria).
atmed AG
Ansprechpartner Christoph Klein
Reichenhaller Str. 3
83451
Piding
contact@effecto.info
08651-718809
http://effecto.info



Eine vorliegende interne und geheime Aktennotiz des BMG aus 2002 beweist schlimme Vertuschungen von Missständen und jahrelangen Versäumnissen bei Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und im BMG zum wirtschaftlichen Vorteil der pharmazeutischen Industrie und massiven gesundheitlichen und wirtschaftlichen Nachteil der deutschen und europäischen Krankenversichertengemeinschaft.
Das Deutsche Ärzteblatt berichtete im Oktober 2009 über den Fall der atmed AG unter der Überschrift "Medizinprodukte: Letzter Ausweg EuGH?"*. In dem Fall, der seit Jahren politisch in die Länge gezogen wird, geht es um Versäumnisse und Vertuschungen von katastrophalen Zuständen beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und bei der EU- Kommission in Brüssel unter der Zuständigkeit des noch amtierenden deutschen EU-Kommissars Günter Verheugen. Streitpunkt ist das Medizinprodukt "effecto" der Firma atmed AG aus Piding. Es handelt sich hierbei um eine Inhalierhilfe zur verbesserten Inhalation von bronchienerweiternden Dosier-Aerosolen. Anhand einer Kooperation mit der deutschen Betriebskrankenkasse "Energie-BKK" unter Mitwirkung von ca. 300 Patienten wurden gewaltige Medikamenteneinsparungen nachgewiesen. Vom "effecto" und dem bauartgleichen Vorgängerprodukt "Inhaler Broncho-Air" wurden in den letzten 13 Jahren ca. 30.000 Produkte in Verkehr gebracht und diese rechnerisch über 200.000.000-fach täglich ohne jegliches Negativvorkommnis von den Patienten eingesetzt. Die deutschen Behörden unterstellen dem Produkt jedoch mögliche abstrakte Gefahrenpotentiale und begründen hiermit Vertriebsverbote, die bisher noch niemals aufgetreten sind und von Sachverständigen als vollkommen abwegig betrachtet werden.

Bereits im Jahre 1997 wurde für das bauartgleiche Vorgängerprodukt "Inhaler Broncho-Air" ein Vertriebsverbot von den Landesbehörden in Sachsen-Anhalt ausgesprochen und anschließend vom BMG ein so genanntes Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG bei der EU-Kommission in Brüssel eingeleitet. Dieses nach der Richtlinie vorgeschriebene europäische Verfahren wurde nie ordnungsgemäß durchgeführt, geschweige denn bis heute jemals abgeschlossen, wie der zuständige EU-Kommissar Günter Verheugen persönlich mit Schreiben vom 03.03.2008 an seinen Parteikollegen und den Europaabgeordneten Wolfgang Kreissl-Dörfler zugab. Trotz dieser Missstände sah Günter Verheugen als oberster Hüter und Wächter des europäischen Gemeinschaftsrechts keine Veranlassung, hiergegen vorzugehen. Somit erweckt sich hierbei der Eindruck, dass Missstände in der Verwaltung wohlwissend toleriert bzw. regelrecht kaschiert werden, vermutlich um wirtschaftliche Primärinteressen der pharmazeutischen Industrie zu schützen. Das BMG wäre wiederum schon lange dazu verpflichtet gewesen, gegen die EU-Kommission eine Untätigkeitsklage vor dem EuGH zur Durchführungserzwingung eines Schutzklauselverfahrens einzureichen, was auch nicht geschah und somit ebenfalls eine gravierende Vertragsverletzung darstellt.

Im Mai 2005 wurde schließlich von der Regierung von Oberbayern ein erneutes Vertriebsverbot für das Nachfolgeprodukt "effecto" der atmed AG ausgesprochen, die in keiner rechtlichen Beziehung zu dem vorherigen Hersteller Primed Halberstadt Medizintechnik GmbH stand bzw. steht. Obwohl das BMG gezwungen war, wiederholt ein erneutes bzw. weiteres Schutzklauselverfahren nach Artikel 8 der Richtlinie 93/42/EWG bei der EU-Kommission einzuleiten, erfolgte dies nicht. Die atmed machte die EU-Kommission und Frau Alexandra Jour-Schröder vom Kabinett Günter Verheugen im Sommer und Dezember 2006 über ihren damaligen Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Herbert von Arnim auf diese gravierende Vertragsverletzung durch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aufmerksam. Die EU-Kommission schrieb im November 2006 das BMG an und bat um eine Stellungnahme, warum die BRD kein Schutzklauselverfahren für den "effecto" eingeleitet hätte. Die Antwort des BMG erfolgte im Dezember 2006 an die EU-Kommission, in der mitgeteilt wurde, dass man dort keine Veranlassung für ein erneutes Schutzklauselverfahren sehen würde, weil noch ein Verfahren aus dem Jahre 1997 offen stehen würde. Hierdurch wurde die EU-Kommission vom BMG auf eigene Fehler hingewiesen. In der Konsequenz hätte hiernach die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD beim EuGH einleiten müssen, was nicht geschah. Die Untätigkeit der EU-Kommission ist durchaus nachvollziehbar, da sich diese hierdurch nur unnötig schwer mit eigenen Versäumnissen vor Gericht belastet hätte und hierbei auch die "Haftungsfrage" im Raum steht.

In der Konsequenz hat die atmed keine Möglichkeiten selber ihr Recht auf ein faires Verfahren vor dem EuGH durchzusetzen, da keine direkte Klagebefugnis vor diesem Gericht besteht. Das Recht einer direkten Klagebefugnis ist nur dem Rat der EU, der EU-Kommission, dem EU-Parlament oder einem EU-Mitgliedsstaat gestattet. Sofern diese aber aus Selbstbelastungsgründen kein Interesse an einer gerichtlichen Klärung vor dem EuGH haben, wie im vorliegenden Fall nachweislich geschehen, entsteht eine nach dem deutschen Recht vergleichbare Situation wie bei einer strafbaren "Rechtsbeugung". In diesem Zusammenhang ermittelt daher die Staatsanwaltschaft Bonn gegen das BMG.

Nach vorliegenden Informationen durch die Referatsleiterin für Europarecht im BMG, Frau Angelika Huck, wurden sämtliche Unterlagen dieses Falles von der Staatsanwaltschaft Bonn beim BMG zur Überprüfung eingezogen. Auch verwundert es in diesem Zusammenhang sehr, dass die eigentlich fachlich zuständige Referatsleiterin für Europarecht im BMG keine Kenntnisse bzw. Informationen über diesen Fall vorlagen, obwohl dieses Referat primär nur mit Europarecht zu tun hat. Scheinbar wurde der gesamte Akt jahrelang bewusst im Referat Medizinprodukte des BMG unter Verschluss gehalten, was gezielte Fragen über die Organisation und Motivation des BMG aufwirft und durchaus einen sofortigen parlamentarischen Untersuchungsausschuss rechtfertigen dürfte. Die jahrelange gezielte Vertuschungs- und Verhinderungstaktik bei der EU-Kommission und beim BMG waren daher auch Anlass, warum sich die atmed vertrauensvoll mit einer Petition an den Petitionsausschuss des EU-Parlamentes im März 2008 wandte. Die atmed möchte hierdurch erreichen, dass das Europäische Parlament die Kommission wegen der Verstöße gegen das geltende europäische Gemeinschaftsrecht vor dem EuGH verklagt, um somit zu ihrem Recht zu gelangen.

Scheinbar ist das "Vertuschungsvirus" eine gängige Seuchenerkrankung in deutschen Ministerien, wie anhand des jüngsten Falles im Verteidigungsministerium, der letztendlich zum schnellen Rücktritt von Franz Josef Jung führte, plakativ dargestellt werden kann. Der atmed AG wurde eine interne und geheime Aktennotiz des BMG aus dem Jahre 2002 zugespielt. Aus dieser geht klar hervor, dass die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und ihr Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder bestens in diesem Fall involviert waren. Die zuständigen Beamten im BMG gingen in der Aktennotiz davon aus, dass der "effecto" zu Medikamenteneinsparungen führt. Diese hatten jedoch massive Bedenken, dass eine positive Intervention des BMG für dieses Produkt zu politischen Problemen und Gegenmaßnahmen der pharmazeutischen Industrie führen würden. Daher wurde der Ministerin Ulla Schmidt und ihrem Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder davon abgeraten, sich für dieses sinnvolle Produkt positiv einzusetzen bzw. dieses aktiv zu fördern und den gesamten Fall auf Landesebene nach "Bayern" zurückzuschieben. Insofern hatte Ulla Schmidt einen "Hofknicks" vor der "mächtigen" pharmazeutischen Industrie gemacht. Hierdurch erscheint das bisherige Leitbild in der Öffentlichkeit, dass Ulla Schmidt immer gegen die Interessen der Pharmaindustrie angekämpft habe, in einem völlig anderen Licht und entpuppt sich als Farce. Leidtragende hiervon sind ca. 30.000.000 Asthmatiker in der EU, denen seit sehr vielen Jahren eine gesundheitsfördernde und kosteneinsparende Technologie verwehrt wird.

Der neue Staatssekretär im BMG, Herr Daniel Bahr, wurde mit umfangreichen Informationen zu diesen unglaublichen Zuständen in seinem Ministerium von der atmed AG versorgt und mehrmals darum gebeten, diese skandalösen Zustände zu beseitigen und das Recht wieder herzustellen. Es bleibt abzuwarten, ob der neue Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und sein Staatssekretär Daniel Bahr wirklich den Mut wie beim Fall "Jung und Guttenberg" haben, derartig unzumutbare Zustände und das bösartige "Vertuschungsvirus" schnellstmöglich zu beseitigen.

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Die Entwicklung und der weltweite Vertrieb von medizintechnischen Produkten zur Behandlung von Asthma und Atemwegserkrankungen. Die Gesellschaft wurde im September 1998 gegründet, hat ca. 200 Aktionäre und ihren Sitz in Piding (Bavaria).
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