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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) weist darauf hin, dass den Geschädigten der Vermögens Garant AG zum Jahresende die Verjährung ihrer Ansprüche droht!

Veröffentlicht am Montag, dem 14. Dezember 2009 @ 10:37:49 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(385 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Erfurt, den 14. Dezember 2009. Verjährung ja oder nein? Diese und ähnliche Fragen stellen sich regelmäßig zum Ende eines Kalenderjahres, wenn es darum geht, festzustellen, ob Verjährungshemmende Maßnahmen zur Wahrung der eigenen Ansprüche von Seiten der Anleger angezeigt sind. Vor diesem Problem stehen in diesem Jahr eventuell auch die Anleger der insolventen Vermögens Garant AG. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass potentielle Ansprüche gegenüber den diversen Haftungsgegnern zum 31. Dezember 2009 verjähren.
Aus den Erfahrungen der Anwälte des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) ist nämlich bekannt, dass der Insolvenzverwalter die geschädigten Anleger der Vermögens Garant AG bereits im Jahr 2006 über den Umstand der Insolvenz der Gesellschaft schriftlich informierte, so dass jedem einzelnen Anleger spätestens dann klar sein musste, dass seine Investition gescheitert ist. Auf Grund der dreijährigen Regelverjährung droht deshalb den Anlegern zum 31. Dezember 2009 die Verjährung ihrer Ansprüche.

Was tun?

"Wir raten deshalb allen Anlegern der insolventen Vermögens Garant AG, schnellst möglich ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Denn nur wer die eigenen Rechte und Möglichkeiten kennt, kann auch eine objektive Entscheidung treffen, welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollen", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS.

Welche Maßnahmen sind angezeigt, um den Verlust zu kompensieren?

Der Deutsche Verbraucherschutzring und die für ihn tätigen spezialisierten Juristen haben verschiedene Lösungsmöglichkeiten unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten geprüft und erarbeitet, um Schadenersatzansprüche doch noch zu realisieren. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um mögliche Maßnahmen gegen die ehemaligen Verantwortlichen der Vermögens Garant AG sowie gegen die Verkaufsberater, die die Betrugsprodukte "Vermögens Garant" überhaupt erst verschafft haben.

Ein Vorgehen gegenüber den Verantwortlichen der Vermögens Garant AG stellt zwar hohe Anforderungen an die Juristen, allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass dieser Weg durchaus Erfolg versprechend beschritten werden kann. So wurde der ehemalige Vorstand der Vermögens Garant AG bereits mehrfach zur Leistung von Schadenersatz, u.a. auch durch das Oberlandesgericht München verurteilt.

Nach Auffassung der DVS-Vereinsjuristen kommt es in diesem Fall derzeit besonders darauf an, zeitnah entsprechende Aktivitäten zu entfalten. Zum einen müssen die Ansprüche vor dem Ablauf der Verjährungsfrist bezüglich des Fortgangs der Verjährungsfrist gehemmt werden. Andererseits erhöht ein zeitnahes Tätigwerden auch die Chance, im Obsiegensfall noch vollstreckbares Vermögen bei den Verantwortlichen vorzufinden. Denn es droht in diesem Zusammenhang ein Wettlauf der Gläubiger, wobei derjenige die besten "Karten" hat, der zuerst ein Urteil erstreitet, um daraus im Anschluss zu vollstrecken.

Prospektfehler

"Nach unserer Auffassung hat die Geschäftsführung für Fehler im Prospekt der Beteiligung auf deliktischer Grundlage einzustehen", betont Claudia Lunderstedt-Georgi. So wurde beispielsweise in den Prospekten zu den ausgegebenen Tranchen IV und V eine "sichere und renditestarke Kapitalanlage" angeboten. Die Werthaltigkeit und vor allem die Sicherheit wurden dabei damit begründet, dass eine ausländische Großbank entsprechende Kapitalsicherheiten in einer Größenordnung von 100 Prozent erteilt habe.

Demgegenüber haben Ermittlungen inzwischen ergeben, dass diese Darstellung völlig falsch war. Die Sicherheit seitens der Bank hat nie existiert. Das angebliche Bankinstitut hatte sich auch ausdrücklich dagegen verwahrt, dass mit seinem Namen eine vermeintliche Kapitalsicherheit der Anlegergelder gegenüber Anlegern und potentiellen Investoren suggeriert wurde.

Fehlerhafte Angaben beim Verkauf der Inhaberschuldverschreibungen

Trotz dieses Umstands hat die Vermögens Garant AG keineswegs die falschen Prospekte geändert oder diese den damaligen Gegebenheiten angepasst. Vielmehr hat die Vermögens Garant AG weiterhin mit der vermeintlichen Absicherung der Anlegergelder durch die Großbank geworben, obwohl diese Darstellung nachweislich falsch war. "Dieser Missstand wurde aus für uns unerklärlichen Gründen auch von den Wirtschaftsprüfern der Vermögens Garant AG nicht beanstandet. Die Wirtschaftsprüfer haben nach den uns vorliegenden Unterlagen die Tranchen IV und V, die von der Vermögens Garant AG ausgegeben wurden, geprüft. Die Gründe für diese Versäumnisse werden nur diesen Herrschaften bekannt sein", so die DVS-Geschäftsführerin.

Anstatt ihren Prüfaufträgen gerecht zu werden, haben die Wirtschaftsprüfer, so auch die entsprechenden Presseinformationen, den Vorstand der Vermögens Garant AG sogar dazu ermächtigt, mit ihrem Prüfergebnis zur Kapitalsicherheit der investierten Gelder bei potentiellen Anlegern zu werben. Dieser Umstand wird daher möglicherweise auch für die beteiligten Wirtschaftsprüfer ein juristisches Nachspiel haben.

Die Haftung der Berater

"Aber auch die Berater, die das Angebot der Vermögens Garant AG in Form des Erwerbs von Inhaberschuldverschreibungen angeboten und vermittelt haben, könnten sich haftbar gemacht haben, so dass auch in dieser Richtung ein Anspruch auf vollständigen Ausgleich des Schadens bestehen kann", erklärt Lunderstedt-Georgi. "Hier bedarf aber jeweils einer gesonderten umfassenden Prüfung im Einzelfall, inwiefern von Seiten des Beraters eine anlage- und anlegerkonforme Beratung Ihrer Person erfolgte".

Nach Erkenntnissen der DVS-Vertrauensanwälte aus anderen Verfahren wurde von einigen Vermittlern teilweise nicht, oder nur unzureichend, auf die mit der Beteiligung verbundenen unternehmerischen Risiken hingewiesen, obwohl es diesbezüglich bereits lange vor der Pleite der Gesellschaft kritische Stimmen in den einschlägigen Fachzeitschriften gab.

Erfolgreiche Vergleiche

Dass sich eine rechtliche Prüfung der Ansprüche lohnt, zeigt sich an den Erfahrungen, die die mit dem Deutschen Verbraucherschutzring e.V. kooperierenden Rechtsanwälte in der Vergangenheit in gleich gelagerten Fällen unter anderem auch für weitere Geschädigte der Vermögens Garant AG-Pleite, gesammelt haben. So konnten für diese Anleger der Vermögens Garant AG bereits erfolgreich Regressansprüche gegenüber den jeweiligen Beratern geltend gemacht werden. Wobei sich diese Erfolge häufig bereits im Rahmen des außergerichtlichen Vorgehens einstellten. "Unsere Anwälte konnten dabei außergerichtliche Vergleiche zwischen 50 und 100 Prozent erzielen", weist Claudia Lunderstedt-Georgi hin. "Sicherlich wird es nicht in jedem Fall gelingen, den Vermittler in Anspruch zu nehmen und insbesondere die entsprechenden Ansprüche schon außergerichtlich im Vergleichswege durchzusetzen. Aber die Chancen stehen dafür nach Auffassung der DVS-Vereinsjuristen gut."

DVS-Arbeitsgemeinschaft

Der DVS hat eine Arbeitsgemeinschaft "Vermögens Garant AG" eingerichtet. Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft erhalten eine telefonische Erstberatung durch die DVS-Vereinsjuristen. Die Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft in die DVS-Arbeitsgemeinschaft "Vermögens Garant" beläuft sich auf 59,50 EUR (inkl. MwSt.).

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese, flankiert von einer eigenen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
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Erfurt, den 14. Dezember 2009. Verjährung ja oder nein? Diese und ähnliche Fragen stellen sich regelmäßig zum Ende eines Kalenderjahres, wenn es darum geht, festzustellen, ob Verjährungshemmende Maßnahmen zur Wahrung der eigenen Ansprüche von Seiten der Anleger angezeigt sind. Vor diesem Problem stehen in diesem Jahr eventuell auch die Anleger der insolventen Vermögens Garant AG. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass potentielle Ansprüche gegenüber den diversen Haftungsgegnern zum 31. Dezember 2009 verjähren.
Aus den Erfahrungen der Anwälte des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) ist nämlich bekannt, dass der Insolvenzverwalter die geschädigten Anleger der Vermögens Garant AG bereits im Jahr 2006 über den Umstand der Insolvenz der Gesellschaft schriftlich informierte, so dass jedem einzelnen Anleger spätestens dann klar sein musste, dass seine Investition gescheitert ist. Auf Grund der dreijährigen Regelverjährung droht deshalb den Anlegern zum 31. Dezember 2009 die Verjährung ihrer Ansprüche.

Was tun?

"Wir raten deshalb allen Anlegern der insolventen Vermögens Garant AG, schnellst möglich ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Denn nur wer die eigenen Rechte und Möglichkeiten kennt, kann auch eine objektive Entscheidung treffen, welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollen", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS.

Welche Maßnahmen sind angezeigt, um den Verlust zu kompensieren?

Der Deutsche Verbraucherschutzring und die für ihn tätigen spezialisierten Juristen haben verschiedene Lösungsmöglichkeiten unter rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten geprüft und erarbeitet, um Schadenersatzansprüche doch noch zu realisieren. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um mögliche Maßnahmen gegen die ehemaligen Verantwortlichen der Vermögens Garant AG sowie gegen die Verkaufsberater, die die Betrugsprodukte "Vermögens Garant" überhaupt erst verschafft haben.

Ein Vorgehen gegenüber den Verantwortlichen der Vermögens Garant AG stellt zwar hohe Anforderungen an die Juristen, allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass dieser Weg durchaus Erfolg versprechend beschritten werden kann. So wurde der ehemalige Vorstand der Vermögens Garant AG bereits mehrfach zur Leistung von Schadenersatz, u.a. auch durch das Oberlandesgericht München verurteilt.

Nach Auffassung der DVS-Vereinsjuristen kommt es in diesem Fall derzeit besonders darauf an, zeitnah entsprechende Aktivitäten zu entfalten. Zum einen müssen die Ansprüche vor dem Ablauf der Verjährungsfrist bezüglich des Fortgangs der Verjährungsfrist gehemmt werden. Andererseits erhöht ein zeitnahes Tätigwerden auch die Chance, im Obsiegensfall noch vollstreckbares Vermögen bei den Verantwortlichen vorzufinden. Denn es droht in diesem Zusammenhang ein Wettlauf der Gläubiger, wobei derjenige die besten "Karten" hat, der zuerst ein Urteil erstreitet, um daraus im Anschluss zu vollstrecken.

Prospektfehler

"Nach unserer Auffassung hat die Geschäftsführung für Fehler im Prospekt der Beteiligung auf deliktischer Grundlage einzustehen", betont Claudia Lunderstedt-Georgi. So wurde beispielsweise in den Prospekten zu den ausgegebenen Tranchen IV und V eine "sichere und renditestarke Kapitalanlage" angeboten. Die Werthaltigkeit und vor allem die Sicherheit wurden dabei damit begründet, dass eine ausländische Großbank entsprechende Kapitalsicherheiten in einer Größenordnung von 100 Prozent erteilt habe.

Demgegenüber haben Ermittlungen inzwischen ergeben, dass diese Darstellung völlig falsch war. Die Sicherheit seitens der Bank hat nie existiert. Das angebliche Bankinstitut hatte sich auch ausdrücklich dagegen verwahrt, dass mit seinem Namen eine vermeintliche Kapitalsicherheit der Anlegergelder gegenüber Anlegern und potentiellen Investoren suggeriert wurde.

Fehlerhafte Angaben beim Verkauf der Inhaberschuldverschreibungen

Trotz dieses Umstands hat die Vermögens Garant AG keineswegs die falschen Prospekte geändert oder diese den damaligen Gegebenheiten angepasst. Vielmehr hat die Vermögens Garant AG weiterhin mit der vermeintlichen Absicherung der Anlegergelder durch die Großbank geworben, obwohl diese Darstellung nachweislich falsch war. "Dieser Missstand wurde aus für uns unerklärlichen Gründen auch von den Wirtschaftsprüfern der Vermögens Garant AG nicht beanstandet. Die Wirtschaftsprüfer haben nach den uns vorliegenden Unterlagen die Tranchen IV und V, die von der Vermögens Garant AG ausgegeben wurden, geprüft. Die Gründe für diese Versäumnisse werden nur diesen Herrschaften bekannt sein", so die DVS-Geschäftsführerin.

Anstatt ihren Prüfaufträgen gerecht zu werden, haben die Wirtschaftsprüfer, so auch die entsprechenden Presseinformationen, den Vorstand der Vermögens Garant AG sogar dazu ermächtigt, mit ihrem Prüfergebnis zur Kapitalsicherheit der investierten Gelder bei potentiellen Anlegern zu werben. Dieser Umstand wird daher möglicherweise auch für die beteiligten Wirtschaftsprüfer ein juristisches Nachspiel haben.

Die Haftung der Berater

"Aber auch die Berater, die das Angebot der Vermögens Garant AG in Form des Erwerbs von Inhaberschuldverschreibungen angeboten und vermittelt haben, könnten sich haftbar gemacht haben, so dass auch in dieser Richtung ein Anspruch auf vollständigen Ausgleich des Schadens bestehen kann", erklärt Lunderstedt-Georgi. "Hier bedarf aber jeweils einer gesonderten umfassenden Prüfung im Einzelfall, inwiefern von Seiten des Beraters eine anlage- und anlegerkonforme Beratung Ihrer Person erfolgte".

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DVS-Arbeitsgemeinschaft

Der DVS hat eine Arbeitsgemeinschaft "Vermögens Garant AG" eingerichtet. Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft erhalten eine telefonische Erstberatung durch die DVS-Vereinsjuristen. Die Aufnahmegebühr für die Mitgliedschaft in die DVS-Arbeitsgemeinschaft "Vermögens Garant" beläuft sich auf 59,50 EUR (inkl. MwSt.).

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