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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Zahlemann & Söhne - ein Leben lang?

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 28. Januar 2010 @ 11:49:48 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Ausbildungsunterhalt als Pflichtleistung der Eltern
Immer mehr Menschen scheinen Kinder als eine Art "Luxusgut" zu betrachten - jedenfalls mit Blick auf die Kosten, die nach Meinung von Experten bis zur Volljährigkeit für Erziehung und Ausbildung aufgewendet werden müssen, geschätzte 120.000 Euro sind dabei unter Umständen sogar noch zu niedrig gegriffen. Denn befindet sich der erwachsene Nachwuchs in einer Ausbildung oder entscheidet er sich gar für ein Studium, wachsen die Kosten weiter - und das oft über Jahre. Wie viel und wie lange Eltern tatsächlich verpflichtet sind, für Ausbildung und Studium ihrer Kinder zu bezahlen, beantwortet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Grundsätzlich haben minderjährige Kinder Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern. Doch juristisch ist Unterhalt nicht gleich Unterhalt. So unterscheidet das deutsche Recht zwischen dem so genannten "Betreuungsunterhalt" auf der einen und dem "Barunterhalt" auf der anderen Seite. "Bei getrennt lebenden Elternteilen kommt derjenige, bei dem das Kind lebt, für die Betreuung und Erziehung und der andere für die finanzielle Unterstützung auf", beschreibt Juristin Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung den Regelfall. Bei Kindern unter 18 Jahren ist also der Verdienst desjenigen, bei dem das Kind wohnt, bei der Berechnung der Unterhaltshöhe nicht wesentlich. Es ist deshalb nicht ungewöhnlich, wenn ein wenig Verdienender an den besser verdienenden Elternteil, bei dem die Kinder leben, Kindesunterhalt bezahlt.
Wie viel er bezahlen muss, hängt vom Alter des Kindes und seinem Einkommen ab. Als Bemessungsgrundlage dient die so genannte "Düsseldorfer Tabelle". Danach ergeben sich seit 1.Januar 2010 Unterhaltsansprüche zwischen 317 und 682 Euro für minderjährige Kinder.
Die vom Oberlandesgericht der nordrheinwestfälischen Hauptstadt herausgegebene Übersicht dient den Familiengerichten in ganz Deutschland als Entscheidungshilfe und wurde zu Beginn des Jahres aktualisiert.

Und wenn der Nachwuchs volljährig wird?
"Solange erwachsene Kinder noch daheim wohnen, richtet sich die Unterhaltshöhe weiter nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig von dem Verdienst der Eltern", erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. "Mit der Volljährigkeit des Kindes sind allerdings beide Elternteile dazu verpflichtet, anteilig für den Barunterhalt aufzukommen. Wie viel jeder bezahlen muss, richtet sich nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens."
Freie Kost und Logis stellen dann, solange dies nicht ausdrücklich mit dem eigenen Nachwuchs vereinbart ist, keinen Ersatz mehr für die fälligen finanziellen Aufwendungen dar (BGH, Az. XII ZR 34/00). Kosten zum Beispiel für Wohnung und Kleidung können unter Umständen teilweise mit dem Barunterhalt verrechnet werden, wenn das Kind noch daheim wohnt. Lebt der volljährige Nachwuchs bereits in den eigenen vier Wänden, beläuft sich der Unterhaltsbedarf derzeit nach der Düsseldorfer Tabelle auf 640 Euro. Darin sind 270 Euro Warmmiete enthalten.

Wofür können erwachsene Kinder "die Hand aufhalten"?
"Eltern müssen ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung ermöglichen und sie dafür finanziell unterstützen", weiß D.A.S. Juristin Anne Kronzucker. Das gilt auch, wenn Eltern und Kinder unterschiedliche Ziele bei der Ausbildungs- und Zukunftsplanung verfolgen. Das letzte Wort hat oftmals der Sprössling - die Wünsche der Eltern müssen sich häufig unterordnen. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch versteht unter "angemessen" eine Ausbildung, die sich an den Fähigkeiten, den Begabungen und dem Leistungswillen des Kindes orientiert (§ 1610 Abs. 2 BGB). Ein Beispiel: Der Nachkomme einer Konditoren-Dynastie, die sich über Generationen hinweg ein kleines Torten-Imperium aufgebaut hat, möchte lieber Schauspieler werden. Anstatt sich auf die Übernahme des Familienbetriebs vorzubereiten, hat er sich deshalb erfolgreich an einer renommierten Schauspielschule beworben. Kommt es darüber zum Streit mit den bodenständigen Eltern, sitzt der bühnenbegeisterte Jugendliche am längeren Hebel. "Die Eltern müssen in diesem Fall wohl oder übel die Entscheidung ihres Kindes akzeptieren und sind sogar dazu verpflichtet, die Ausbildung finanziell zu unterstützen", bestätigt die D.A.S. Expertin. Eine Unterstützungsverpflichtung darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Elternteil ins finanzielle Abseits gerät. Und das ist gar nicht so unrealistisch: Gerade bei getrennt lebenden Elternpaaren können riesige Summen für den Ausbildungsunterhalt zusammenkommen, besonders dann, wenn es sich um mehrere Kinder handelt, die finanziell unterstützt werden müssen. Voraussetzung ist deshalb, dass die Eltern auch in der Lage sind, die Kosten für den besonderen Berufswunsch zu tragen.

Wie lange besteht eine Verpflichtung zum Ausbildungsunterhalt?
Die Zahlungspflicht der Eltern erstreckt sich in der Regel auf die gesamte Dauer der Erstausbildung. Dabei kann es sich allerdings auch um mehrere Stufen des gleichen Ausbildungsgebiets handeln. "Eltern, deren Kind bereits erfolgreich eine Maurerlehre beendet hat, müssten auch ein direkt daran angeschlossenes Architekturstudium unterstützen", bestätigt Anne Kronzucker. Doch die Verpflichtung zur Unterstützung gilt nicht für die Ewigkeit: Lässt sich der Nachwuchs zu lange Zeit, um das Ausbildungs- oder Studienziel zu erreichen, sind die Eltern von ihrer Pflicht entbunden. Als Richtwert gilt hier die jeweils übliche Ausbildungsdauer. Bei Studiengängen ist es die Regelstudienzeit bzw. die Höchstförderungsdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BaföG.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.660

Kurzfassung
Ausbildungsunterhalt ist elterliche Pflicht
Wie lange Eltern ihren Nachwuchs unterstützen müssen

Immer mehr Menschen scheinen Kinder als eine Art "Luxusgut" zu betrachten - jedenfalls mit Blick auf die Kosten, die nach Meinung von Experten bis zur Volljährigkeit für Erziehung und Ausbildung aufgewendet werden müssen, geschätzte 120.000 Euro sind dabei unter Umständen sogar noch zu niedrig gegriffen. Denn wenn sich der erwachsene Nachwuchs in einer Ausbildung befindet oder sich für ein Studium entscheidet, wachsen die Kosten weiter. Wie viel und wie lange Eltern tatsächlich verpflichtet sind, für Ausbildung und Studium ihrer Kinder zu bezahlen, ist rechtlich geregelt. Grundsätzlich haben minderjährige Kinder Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern. Doch wie sieht es aus, wenn der Nachwuchs volljährig und flügge wird? "Lebt der volljährige Nachwuchs bereits in den eigenen vier Wänden beläuft sich der Unterhaltsbedarf derzeit auf 640 Euro. Darin sind 270 Euro Warmmiete enthalten", erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dabei gilt: Die Eltern müssen den Berufswunsch ihres Kindes akzeptieren und seine Ausbildung finanziell unterstützen. Die Zahlungspflicht der Eltern erstreckt sich in der Regel auf die gesamte Dauer der Erstausbildung, wobei es sich auch um mehrere Stufen des gleichen Ausbildungsgebiets handeln kann. Allerdings gilt die Unterstützungspflicht nicht für die Ewigkeit: Lässt sich der Nachwuchs zu lange Zeit, um das Ausbildungs- oder Studienziel zu erreichen, sind die Eltern von ihrer Pflicht entbunden. Als Richtwert gilt hier die jeweils übliche Ausbildungsdauer.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.602

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
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Ausbildungsunterhalt als Pflichtleistung der Eltern
Immer mehr Menschen scheinen Kinder als eine Art "Luxusgut" zu betrachten - jedenfalls mit Blick auf die Kosten, die nach Meinung von Experten bis zur Volljährigkeit für Erziehung und Ausbildung aufgewendet werden müssen, geschätzte 120.000 Euro sind dabei unter Umständen sogar noch zu niedrig gegriffen. Denn befindet sich der erwachsene Nachwuchs in einer Ausbildung oder entscheidet er sich gar für ein Studium, wachsen die Kosten weiter - und das oft über Jahre. Wie viel und wie lange Eltern tatsächlich verpflichtet sind, für Ausbildung und Studium ihrer Kinder zu bezahlen, beantwortet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Grundsätzlich haben minderjährige Kinder Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern. Doch juristisch ist Unterhalt nicht gleich Unterhalt. So unterscheidet das deutsche Recht zwischen dem so genannten "Betreuungsunterhalt" auf der einen und dem "Barunterhalt" auf der anderen Seite. "Bei getrennt lebenden Elternteilen kommt derjenige, bei dem das Kind lebt, für die Betreuung und Erziehung und der andere für die finanzielle Unterstützung auf", beschreibt Juristin Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung den Regelfall. Bei Kindern unter 18 Jahren ist also der Verdienst desjenigen, bei dem das Kind wohnt, bei der Berechnung der Unterhaltshöhe nicht wesentlich. Es ist deshalb nicht ungewöhnlich, wenn ein wenig Verdienender an den besser verdienenden Elternteil, bei dem die Kinder leben, Kindesunterhalt bezahlt.
Wie viel er bezahlen muss, hängt vom Alter des Kindes und seinem Einkommen ab. Als Bemessungsgrundlage dient die so genannte "Düsseldorfer Tabelle". Danach ergeben sich seit 1.Januar 2010 Unterhaltsansprüche zwischen 317 und 682 Euro für minderjährige Kinder.
Die vom Oberlandesgericht der nordrheinwestfälischen Hauptstadt herausgegebene Übersicht dient den Familiengerichten in ganz Deutschland als Entscheidungshilfe und wurde zu Beginn des Jahres aktualisiert.

Und wenn der Nachwuchs volljährig wird?
"Solange erwachsene Kinder noch daheim wohnen, richtet sich die Unterhaltshöhe weiter nach der Düsseldorfer Tabelle und ist abhängig von dem Verdienst der Eltern", erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. "Mit der Volljährigkeit des Kindes sind allerdings beide Elternteile dazu verpflichtet, anteilig für den Barunterhalt aufzukommen. Wie viel jeder bezahlen muss, richtet sich nach dem Verhältnis ihres jeweiligen Einkommens."
Freie Kost und Logis stellen dann, solange dies nicht ausdrücklich mit dem eigenen Nachwuchs vereinbart ist, keinen Ersatz mehr für die fälligen finanziellen Aufwendungen dar (BGH, Az. XII ZR 34/00). Kosten zum Beispiel für Wohnung und Kleidung können unter Umständen teilweise mit dem Barunterhalt verrechnet werden, wenn das Kind noch daheim wohnt. Lebt der volljährige Nachwuchs bereits in den eigenen vier Wänden, beläuft sich der Unterhaltsbedarf derzeit nach der Düsseldorfer Tabelle auf 640 Euro. Darin sind 270 Euro Warmmiete enthalten.

Wofür können erwachsene Kinder "die Hand aufhalten"?
"Eltern müssen ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung ermöglichen und sie dafür finanziell unterstützen", weiß D.A.S. Juristin Anne Kronzucker. Das gilt auch, wenn Eltern und Kinder unterschiedliche Ziele bei der Ausbildungs- und Zukunftsplanung verfolgen. Das letzte Wort hat oftmals der Sprössling - die Wünsche der Eltern müssen sich häufig unterordnen. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch versteht unter "angemessen" eine Ausbildung, die sich an den Fähigkeiten, den Begabungen und dem Leistungswillen des Kindes orientiert (§ 1610 Abs. 2 BGB). Ein Beispiel: Der Nachkomme einer Konditoren-Dynastie, die sich über Generationen hinweg ein kleines Torten-Imperium aufgebaut hat, möchte lieber Schauspieler werden. Anstatt sich auf die Übernahme des Familienbetriebs vorzubereiten, hat er sich deshalb erfolgreich an einer renommierten Schauspielschule beworben. Kommt es darüber zum Streit mit den bodenständigen Eltern, sitzt der bühnenbegeisterte Jugendliche am längeren Hebel. "Die Eltern müssen in diesem Fall wohl oder übel die Entscheidung ihres Kindes akzeptieren und sind sogar dazu verpflichtet, die Ausbildung finanziell zu unterstützen", bestätigt die D.A.S. Expertin. Eine Unterstützungsverpflichtung darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Elternteil ins finanzielle Abseits gerät. Und das ist gar nicht so unrealistisch: Gerade bei getrennt lebenden Elternpaaren können riesige Summen für den Ausbildungsunterhalt zusammenkommen, besonders dann, wenn es sich um mehrere Kinder handelt, die finanziell unterstützt werden müssen. Voraussetzung ist deshalb, dass die Eltern auch in der Lage sind, die Kosten für den besonderen Berufswunsch zu tragen.

Wie lange besteht eine Verpflichtung zum Ausbildungsunterhalt?
Die Zahlungspflicht der Eltern erstreckt sich in der Regel auf die gesamte Dauer der Erstausbildung. Dabei kann es sich allerdings auch um mehrere Stufen des gleichen Ausbildungsgebiets handeln. "Eltern, deren Kind bereits erfolgreich eine Maurerlehre beendet hat, müssten auch ein direkt daran angeschlossenes Architekturstudium unterstützen", bestätigt Anne Kronzucker. Doch die Verpflichtung zur Unterstützung gilt nicht für die Ewigkeit: Lässt sich der Nachwuchs zu lange Zeit, um das Ausbildungs- oder Studienziel zu erreichen, sind die Eltern von ihrer Pflicht entbunden. Als Richtwert gilt hier die jeweils übliche Ausbildungsdauer. Bei Studiengängen ist es die Regelstudienzeit bzw. die Höchstförderungsdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BaföG.
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