News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Verzug des Schuldners rechtssicher gestalten

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 29. Februar 2012 @ 15:39:30 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(379 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Verzug ist die Voraussetzung dafür, dass der Schuldner sämtliche notwendigen Rechtsverfolgungskosten gemäß §§ 280 Abs. 1, 2 , 286 BGB zu tragen hat. Oft genug zahlt der Schuldner nach Erhalt eines Mahnbescheids die offene Rechnung, verweigert aber die Zahlung von Inkasso-, Anwaltskosten oder Zinsen mit dem Argument, er habe angeblich keine Mahnung erhalten. Fehlt in diesem Fall ein bestimmter (Standard-)Satz auf der Rechnung, bleibt der Gläubiger oft auf den genannten Kosten "sitzen". Gerade bei Kleinforderungen bis 100,00 Euro übersteigen die Rechtsverfolgungskosten in der Regel die Hauptforderungen - ein Minusgeschäft für den Unternehmer.

Möglichkeiten der Verzugsbegründung
Um diesen ärgerlichen Umstand zu vermeiden, sollten kumulativ einige Varianten des Gesetzes ausgeschöpft werden. § 286 BGB, der die Voraussetzungen des Verzugseintritts regelt, nennt nämlich für den Eintritt des Verzugs verschiedene Möglichkeiten. Die bekannteste und üblicherweise allein praktizierte ist das Versenden einer Mahnung (Abs. 1). Es sollte in jedem Fall zumindest eine Mahnung versandt werden, dies ist im normalen Geschäftsleben schlichtweg Usus. Viele der redlichen Schuldner vergessen einfach die Zahlung und überweisen unmittelbar nach Erhalt der Mahnung, andere warten leider aus Prinzip die erste Mahnung ab, sei es um die optimale Liquidität zu erhalten oder aus anderen Gründen. Weitere Maßnahmen wie das Einschalten eines Inkassobüros (http://www.evocate-inkasso.de/?p=222) zerstören bei redlichen Schuldnern eigentlich intakte Kundenbeziehungen, was in diesem Stadium sicherlich den Interessen des Unternehmers nicht förderlich sein kann. Eine Mahnung ist daher trotz nachfolgender Ausführungen unternehmerische Pflicht.

Bereits bei Vertrag und Rechnungslegung die richtigen Voraussetzungen schaffen
Ansonsten gibt es einige Regelungen, die schon bei Vertragsschluss und Rechnungslegung unbedingt beachtet werden sollten. Der Schuldner kommt nach dem Gesetz schon dann automatisch bei Nichtzahlung in Verzug, wenn in der Rechnung eine "Zeit nach dem Kalender" (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), also einfach ein Datum als spätester Zahlungszeitpunkt genannt ist. Eine Formulierung könnte hierfür lauten: Die Rechnung ist zahlbar spätestens bis zum ....(Datum). Nach Ablauf des genannten Datums ist der Schuldner in Verzug. Aber: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - III ZR 91/07) ist hierfür Voraussetzung, dass bereits im Vertrag eine dementsprechende Vereinbarung geschlossen wurde. Wenn dies vergessen oder gleich aus welchen Gründen nicht explizit vereinbart wurde, ist die kalendarische Bestimmung eines Zahlungsziels in der Rechnung nicht geeignet, Verzug zu begründen.

Verzug tritt jedoch gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB auch dann ein, wenn ein Ereignis stattfinden soll, also beispielsweise die Lieferung einer Sache und anknüpfend an dieses Ereignis eine Zahlungsfrist bestimmt ist, also im Beispiel "10 Tage nach Lieferung". Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass die Lieferung durch Postversand in der Regel durch die Unterschrift des Empfängers beim Lieferanten nachweisbar ist. Doch auch hier dürfte oben Gesagtes gelten, also eine einseitige Bestimmung der Zahlungsfrist ohne vertragliche Grundlage nicht rechtssicher sein.

Grundsätzlich können Zahlungsziele vertraglich auch mittels AGB vereinbart werden. Stehen sich jedoch zwei Unternehmer gegenüber haben diese meist sich widersprechende AGB mit der Folge, dass keine Bestimmung wirksam vereinbart wurde. Steht auf der anderen Seite ein Verbraucher ist allein durch das Veröffentlichen der AGB auf der Webseite oder Ähnlichem noch nichts gewonnen. Die AGB müssen in den Vertrag rechtswirksam miteinbezogen werden - hierfür trägt im Übrigen der klagende Unternehmer die Beweislast, häufig ein unüberwindbares Hindernis.

Nach 30 Tagen automatisch Verzugseintritt - ohne vertragliche Grundlage
Keiner vertraglichen Grundlage bedarf jedoch der Verzugseintritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB. Danach kommt der Schuldner 30 Tage nach Zugang (und Fälligkeit) der Rechnung automatisch in Verzug. Im B2C-Bereich ist jedoch hierbei Folgendes zu beachten: Der Kunde muss auf der Rechnung explizit und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass er nach 30 Tagen automatisch in Verzug kommt. Ohne diesen Hinweis tritt Verzug gegenüber Verbrauchern nicht ein, gegenüber Unternehmern ist dieser Hinweis im Übrigen nicht erforderlich.

Zugang beweisbar machen
Noch ein Tipp am Rande: Stellen Sie den Zugang der Rechnung oder unter Kostengesichtspunkten besser der ersten Mahnung (sicherheitshalber mit Zahlungsaufstellung) sicher! Dies ist oft in der Theorie leichter gesagt als in der Praxis getan. Bedenken Sie dabei, dass der Zugang einer Rechnung für die Gerichte nur dann zweifelsfrei bewiesen ist, wenn der Rückschein eines Einschreibens mit Rückschein vorgelegt werden kann. Hierbei besteht häufig das Problem, dass der Empfänger das Einschreiben nicht abholt. Selbst ein Einwurfeinschreiben reicht für den Nachweis nicht aus. Im Falle des Bestreitens des Erhalts wird jedoch ein verständiger Richter dem Schuldner vor Augen führen, dass er nun den Briefzusteller aus Zeugen vernehmen wird - und wenn dieser die Zustellung bestätigt, der Schuldner sich eines zumindest versuchten Prozessbetrugs strafbar gemacht haben könnte. Dieser Druck lässt so manchen Schuldner plötzlich den Erhalt einräumen.

Ist also in den Verträgen kein vertragliches Zahlungsziel vereinbart, so stellt sich der Hinweis des automatischen Verzugseintritts nach 30 Tagen auf der Rechnung und die Versendung von mindestens einer Mahnung als einzig probate Vorgehensweise dar. Der genannte Hinweis läßt sich einfach in eine Rechnung integrieren und fällt auch dem redlichen Vertragspartner nicht negativ auf. Jeder Unternehmer sollte prüfen, wie er die Möglichkeiten einer rechtssicheren Verzugsetzung des Schuldners standardmäßig in seine Geschäftsprozesse und Rechnungen/Mahnabläufe sinnvoll integrieren kann - jede Branche hat hier eigene Abläufe. Ignorieren des Problems kann auf die Dauer für den Unternehmer teuer werden - und bedenken Sie: es ist bereits verdientes Geld!
Die evocate-Inkasso GmbH mit Sitz in Bellheim ist ein Forderungsmanagement-Dienstleister, der mithilfe modernster Software, fundiertem Know-How und effektiver Methoden Ihren Gewinn und Ihre Liquidität durch professionellen Forderungseinzug dauerhaft steigert.
evocate Inkasso GmbH
Patric Weilacher
Kirschenweg 32
76756 Bellheim
post@evocate.de
01803-441126
http://www.evocate-inkasso.de



Verzug ist die Voraussetzung dafür, dass der Schuldner sämtliche notwendigen Rechtsverfolgungskosten gemäß §§ 280 Abs. 1, 2 , 286 BGB zu tragen hat. Oft genug zahlt der Schuldner nach Erhalt eines Mahnbescheids die offene Rechnung, verweigert aber die Zahlung von Inkasso-, Anwaltskosten oder Zinsen mit dem Argument, er habe angeblich keine Mahnung erhalten. Fehlt in diesem Fall ein bestimmter (Standard-)Satz auf der Rechnung, bleibt der Gläubiger oft auf den genannten Kosten "sitzen". Gerade bei Kleinforderungen bis 100,00 Euro übersteigen die Rechtsverfolgungskosten in der Regel die Hauptforderungen - ein Minusgeschäft für den Unternehmer.

Möglichkeiten der Verzugsbegründung
Um diesen ärgerlichen Umstand zu vermeiden, sollten kumulativ einige Varianten des Gesetzes ausgeschöpft werden. § 286 BGB, der die Voraussetzungen des Verzugseintritts regelt, nennt nämlich für den Eintritt des Verzugs verschiedene Möglichkeiten. Die bekannteste und üblicherweise allein praktizierte ist das Versenden einer Mahnung (Abs. 1). Es sollte in jedem Fall zumindest eine Mahnung versandt werden, dies ist im normalen Geschäftsleben schlichtweg Usus. Viele der redlichen Schuldner vergessen einfach die Zahlung und überweisen unmittelbar nach Erhalt der Mahnung, andere warten leider aus Prinzip die erste Mahnung ab, sei es um die optimale Liquidität zu erhalten oder aus anderen Gründen. Weitere Maßnahmen wie das Einschalten eines Inkassobüros (http://www.evocate-inkasso.de/?p=222) zerstören bei redlichen Schuldnern eigentlich intakte Kundenbeziehungen, was in diesem Stadium sicherlich den Interessen des Unternehmers nicht förderlich sein kann. Eine Mahnung ist daher trotz nachfolgender Ausführungen unternehmerische Pflicht.

Bereits bei Vertrag und Rechnungslegung die richtigen Voraussetzungen schaffen
Ansonsten gibt es einige Regelungen, die schon bei Vertragsschluss und Rechnungslegung unbedingt beachtet werden sollten. Der Schuldner kommt nach dem Gesetz schon dann automatisch bei Nichtzahlung in Verzug, wenn in der Rechnung eine "Zeit nach dem Kalender" (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB), also einfach ein Datum als spätester Zahlungszeitpunkt genannt ist. Eine Formulierung könnte hierfür lauten: Die Rechnung ist zahlbar spätestens bis zum ....(Datum). Nach Ablauf des genannten Datums ist der Schuldner in Verzug. Aber: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - III ZR 91/07) ist hierfür Voraussetzung, dass bereits im Vertrag eine dementsprechende Vereinbarung geschlossen wurde. Wenn dies vergessen oder gleich aus welchen Gründen nicht explizit vereinbart wurde, ist die kalendarische Bestimmung eines Zahlungsziels in der Rechnung nicht geeignet, Verzug zu begründen.

Verzug tritt jedoch gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB auch dann ein, wenn ein Ereignis stattfinden soll, also beispielsweise die Lieferung einer Sache und anknüpfend an dieses Ereignis eine Zahlungsfrist bestimmt ist, also im Beispiel "10 Tage nach Lieferung". Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass die Lieferung durch Postversand in der Regel durch die Unterschrift des Empfängers beim Lieferanten nachweisbar ist. Doch auch hier dürfte oben Gesagtes gelten, also eine einseitige Bestimmung der Zahlungsfrist ohne vertragliche Grundlage nicht rechtssicher sein.

Grundsätzlich können Zahlungsziele vertraglich auch mittels AGB vereinbart werden. Stehen sich jedoch zwei Unternehmer gegenüber haben diese meist sich widersprechende AGB mit der Folge, dass keine Bestimmung wirksam vereinbart wurde. Steht auf der anderen Seite ein Verbraucher ist allein durch das Veröffentlichen der AGB auf der Webseite oder Ähnlichem noch nichts gewonnen. Die AGB müssen in den Vertrag rechtswirksam miteinbezogen werden - hierfür trägt im Übrigen der klagende Unternehmer die Beweislast, häufig ein unüberwindbares Hindernis.

Nach 30 Tagen automatisch Verzugseintritt - ohne vertragliche Grundlage
Keiner vertraglichen Grundlage bedarf jedoch der Verzugseintritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB. Danach kommt der Schuldner 30 Tage nach Zugang (und Fälligkeit) der Rechnung automatisch in Verzug. Im B2C-Bereich ist jedoch hierbei Folgendes zu beachten: Der Kunde muss auf der Rechnung explizit und unmissverständlich darauf hingewiesen werden, dass er nach 30 Tagen automatisch in Verzug kommt. Ohne diesen Hinweis tritt Verzug gegenüber Verbrauchern nicht ein, gegenüber Unternehmern ist dieser Hinweis im Übrigen nicht erforderlich.

Zugang beweisbar machen
Noch ein Tipp am Rande: Stellen Sie den Zugang der Rechnung oder unter Kostengesichtspunkten besser der ersten Mahnung (sicherheitshalber mit Zahlungsaufstellung) sicher! Dies ist oft in der Theorie leichter gesagt als in der Praxis getan. Bedenken Sie dabei, dass der Zugang einer Rechnung für die Gerichte nur dann zweifelsfrei bewiesen ist, wenn der Rückschein eines Einschreibens mit Rückschein vorgelegt werden kann. Hierbei besteht häufig das Problem, dass der Empfänger das Einschreiben nicht abholt. Selbst ein Einwurfeinschreiben reicht für den Nachweis nicht aus. Im Falle des Bestreitens des Erhalts wird jedoch ein verständiger Richter dem Schuldner vor Augen führen, dass er nun den Briefzusteller aus Zeugen vernehmen wird - und wenn dieser die Zustellung bestätigt, der Schuldner sich eines zumindest versuchten Prozessbetrugs strafbar gemacht haben könnte. Dieser Druck lässt so manchen Schuldner plötzlich den Erhalt einräumen.

Ist also in den Verträgen kein vertragliches Zahlungsziel vereinbart, so stellt sich der Hinweis des automatischen Verzugseintritts nach 30 Tagen auf der Rechnung und die Versendung von mindestens einer Mahnung als einzig probate Vorgehensweise dar. Der genannte Hinweis läßt sich einfach in eine Rechnung integrieren und fällt auch dem redlichen Vertragspartner nicht negativ auf. Jeder Unternehmer sollte prüfen, wie er die Möglichkeiten einer rechtssicheren Verzugsetzung des Schuldners standardmäßig in seine Geschäftsprozesse und Rechnungen/Mahnabläufe sinnvoll integrieren kann - jede Branche hat hier eigene Abläufe. Ignorieren des Problems kann auf die Dauer für den Unternehmer teuer werden - und bedenken Sie: es ist bereits verdientes Geld!
Die evocate-Inkasso GmbH mit Sitz in Bellheim ist ein Forderungsmanagement-Dienstleister, der mithilfe modernster Software, fundiertem Know-How und effektiver Methoden Ihren Gewinn und Ihre Liquidität durch professionellen Forderungseinzug dauerhaft steigert.
evocate Inkasso GmbH
Patric Weilacher
Kirschenweg 32
76756 Bellheim
post@evocate.de
01803-441126
http://www.evocate-inkasso.de


Artikel-Titel: Weitere News: Verzug des Schuldners rechtssicher gestalten

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Verzug des Schuldners rechtssicher gestalten" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Nikolaus II. - der letzte Zar Russlands / Doku von ...

Nikolaus II. - der letzte Zar Russlands / Doku von  ...
Lisa Loeb: »Stay« (Live from the MTV Beach House, 1 ...

Lisa Loeb: »Stay« (Live from the MTV Beach House, 1 ...
Fusion: Deutsche Bank und Commerzbank loten Möglich ...

Fusion: Deutsche Bank und Commerzbank loten Möglich ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Berlin-Marzahn-2016-160122-DSC_0162.jpg

Hofbraeuhaus-Muenchen-2015-150724-DSC_020 ...

Deutschland-Historischer-Kleingartenverei ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Gunpowder Grüner Tee Der Hausarzt sagte ich sollte mal eine Weile auf Schwarztee verzichte und dafür mal Grünen Tee trinken. Aber allein die Zubereitung ist ja eine Wissenschaft für sich. Ich vermute mal, da ... (Ulf Harris, 17.4.2021)

 Leipziger Lerche (Gebäck) Man muss wohl geborener Leipziger sein, um diese Gebäckspezialität aus Leipzig besonders schmackhaft zu finden. Diese Variante des Makronentörtchens, das aus Mürbeteig besteht und ... (Bernd Der Erste, 01.4.2021)

 Buchstabensuppe von Lemar Immer wenn es draußen kalt wird beginnt bei mir die Suppenzeit. Es gibt aber auch Tage wo die Zeit knapp ist und ich will trotzdem nicht auf meine Suppe verzichten und greife ich Fertig ... (dietrich david, 12.12.2013)

 Lachsforelle von Aldi Nord Laut Etikett - Premium Qualität; gesalzen, traditionell geräuchert und in zarte Scheiben geschnitten. Hinweis auf dem Etikett - Damit sich das volle Aroma und der typische Forellengesch ... (dietrich david, 29.10.2013)

 Espresso Sticks von Nescafe Dieses Espressopulver von Nescafe ist die ultimative Alternative für alle, die keine teure Espressomaschine besitzen, und aber trotzdem nicht auf köstlichen Genuss verzichten wollen. Na ... (dietrich david, 24.8.2013)

 Tyskie Grand Prix Tyskie Grand Prix ist ein polnisches Bier, und wie ich gehört habe, dass beliebteste und am meisten verkaufte Bier in Polen. Dann wollen wir mal. Es ist sehr hell und hat ein nette ... (dietrich david, 03.9.2013)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Design-Urnen immer beliebter: Schön und biologisch abbaubar (PR-Gateway, 06.05.2024)


Nachhaltig über das Leben hinaus - das geht! Neue Design-Urnen werden aus biologisch abbaubarem "Flüssigholz" hergestellt. Das ermöglicht nicht nur eine sehr individuelle Gestaltung, sondern ist auch gut für die Umwelt. Verantwortlich hierfür ist der bekannteste deutsche Steinmetz Alexander Hanel, der nicht nur Grabsteine und Grabschmuck sondern seit kurzem auch Urnengefäße entwirft.



Immer mehr Menschen entscheiden sich für die Design-Variante, wenn es um das Thema ...

 Einführung in das Amazon Seller Central (PR-Gateway, 06.05.2024)


Einführung in das Amazon Seller Central



Amazon-Seller-Central ist das ultimative Tool für Verkäufer auf Amazon. Hier können Sie Ihr gesamtes Geschäft verwalten, von der Bestandskontrolle über die Preisgestaltung bis hin zur Beantwortung von Kundenanfragen. Es ist im Grunde genommen das Herzstück Ihres Verkäuferkontos auf Amazon. Wenn Sie ein Experte im Online-Verkauf sind, dann ist Amazon Seller Central ein absolutes Muss für Sie. Hier haben Sie Zugriff auf alle wi ...

 vykon tritt dataglobal Group bei (PR-Gateway, 06.05.2024)
Der Anbieter von Lösungen zum Ressourcenmanagement vykon ist nun Teil der dataglobal Group aus Heilbronn. Der Zusammenschluss verspricht den Ausbau des Produktportfolios und die Erschließung neuer Märkte.

Heilbronn/München, 6. Mai 2024 - Seit dem 18.04. ist die vykon GmbH & Co. KG aus Grünwald bei München, Entwickler und Vertreiber von Software für das Ressourcen-, Personal- und Sozial-Management, Teil der dataglobal Group (Heilbronn). Die Unternehmensgruppe steht für Softwarelösungen ...

 Reisen ohne Risiko (PR-Gateway, 06.05.2024)
ARAG Experten informieren über eine sinnvolle Absicherung des Reiserücktritts

Traurig genug, wenn der geplante Urlaub plötzlich nicht stattfinden kann. Ganz ärgerlich wird es aber vor allem dann, wenn auch das Geld weg ist. Und das geschieht meist, wenn die Stornofrist abgelaufen ist und keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. ARAG Experten zeigen auf, wann solch eine Versicherung sinnvoll ist und worauf man vor Vertragsunterzeichnung achten sollte.



R ...

 Ethan Freeman Petra Heitkötter Malerei (PR-Gateway, 06.05.2024)
Die Pashmin Art Gallery zeigt Mythen und Glitzer- Geschichten in Farben,Glas und Metall

Die bekannte Malerin Petra Heitkötter und der Musicalstar und Maler Ethan Freeman präsentieren ihre gemeinsame Ausstellung 'Mythen und Glitzer' in der Pashmin Art Gallery. Die ausdrucksstarke Mischung aus Farben, Glas und Metall spiegelt ihre individuellen kreativen Prozesse wider und lädt die Betrachter ein, in eine Welt verzauberter Erzählungen zu tauchen.



Künstlerische Prozes ...

 Der Balanceakt: Fremdkapital in Unternehmen - Eine Jonglage zwischen Chancen und Risiken (PR-Gateway, 06.05.2024)


In der Welt der Unternehmensfinanzierung ist der Einsatz von Fremdkapital so etwas wie das Salz in der Suppe - manchmal unverzichtbar, aber in zu großen Mengen potenziell gefährlich.



Die Fähigkeit, Fremdkapital effektiv zu nutzen, ist ein Kunststück, das nicht nur finanzielles Geschick, sondern auch ein tiefes Verständnis der damit verbundenen Vor- und Nachteile erfordert. Für viele Unternehmer ist Fremdkapital eine verlockende Zutat: Es ist oft günstiger als Eigen ...

 DryBun, die Weltneuheit für gesundes Haar und Haarpflege (PR-Gateway, 03.05.2024)
DryBun revolutioniert die Haarwasch-Routine, spart Lebenszeit, verringert Spliss und Haarbruch und hilft gegen sprödes Haar. Schont die Umwelt.

DryBun ist eine Weltneuheit bei der Haarpflege und beim Haarewaschen - für gesundes Haar und eine bessere Umwelt. Wer liebt es nicht - das Gefühl von frisch gewaschenen Haaren. Ob zum Start in den Tag, nach einer intensiven Sporteinheit oder vor einer Party: Ein frisches Haargefühl ist unbezahlbar.

Allerdings ist das Trocknen und Styl ...

 Süß, salzig und vor allem gesund: Pink Lady-Äpfel und Grüner Spargel verleihen Risotto ganz neue Seiten (PR-Gateway, 03.05.2024)


Spargelrisotto kennen viele, aber noch leckerer wird das Ganze mit ein, zwei Pink Lady-Äpfeln. Ihre knackige, süße Frische ist eine Traum-Kombi mit dem Shooting Star am deutschen Gemüse-Himmel: grüner Spargel. Im neuen Pink Lady-Rezept ist alles drin, was gesund hält - und fantastisch schmeckt. Einfach mal ausprobieren!



Pink Lady® ist einer der beliebtesten Äpfel Deutschlands, in diesem außergewöhnlichen Rezept für Risotto trifft er auf eines der beliebtesten Gemüs ...

 ARAG Verbrauchertipps zum Arbeitsrecht (PR-Gateway, 03.05.2024)
ARAG Experten mit interessanten Urteilen aus der Welt der Arbeit

Müssen Arbeitgeber schlechte Bewertungen hinnehmen?

Arbeitgeber-Bewertungsportale wie z. B. Kununu müssen künftig bei negativen Bewertungen die Klarnamen des jeweiligen Bewerters herausgeben oder aber die Bewertung löschen. Hintergrund war laut ARAG Experten eine negative Bewertung, gegen das sich ein Unternehmen wehrte, indem es die Echtheit der Bewertung anzweifelte und Nachweise zur Identität des Meinungsgebe ...

 Immobilien in Montenegro: Gastgewerbe-Investitionen in Montenegro (schwertschmiedeviktor, 02.05.2024)
Montenegro hat dank seiner malerischen Landschaften, unberührten Strände und seines reichen kulturellen Erbes einen erheblichen Aufschwung im Tourismus erlebt. Der mögliche Beitritt des Landes zur Europäischen Union und seine investorenfreundliche Steuerpolitik machen es zu einem noch attraktiveren Ziel für Immobilieninvestitionen. Die Hotels und Mini-Hotels, die in Montenegro zum Verkauf stehen, befinden sich alle in erstklassigen Lagen, die von der natürlichen Schönheit des Landes und seiner z ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Verzug des Schuldners rechtssicher gestalten

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Verzug des Schuldners rechtssicher gestalten